Ihre Rechte bei Zugverspätung

Was tun, wenn der Zug Verspätung hat 🚉

Die Vorstellung, die Deutsche Bahn fahre wie ein Schweizer Uhrwerk, stimmt nicht. Nach den eigenen Zahlen der Bahn kamen im August 2026 nur 54,2 % der Fernverkehrszüge pünktlich an — also mit weniger als 6 Minuten Verspätung. Im Regionalverkehr sieht es besser aus: 88,5 %.

Die Fahrgastrechte sind dabei in ganz Europa gleich: Sie stehen in der EU-Verordnung 2021/782, die seit dem 7. Juni 2023gilt. Unten steht, was Ihnen zusteht und wie Sie es bekommen.

Welche Entschädigung Ihnen zusteht ❓

  • Verspätung am Ziel von 60 Minuten und mehr — 25 % des Fahrpreises für die einfache Fahrt
  • Verspätung von 120 Minuten und mehr — 50 % des Fahrpreises für die einfache Fahrt

Beträge unter 4 € werden nicht ausgezahlt.

Neben Geld gibt es drei weitere Rechte:

  • 🔵 Ist eine Verspätung am Ziel von mehr als 20 Minuten (innerhalb Deutschlands) oder 60 Minuten (international) angekündigt, dürfen Sie einen anderen Zug nehmen — auch einer höheren Kategorie — ohne Aufpreis
  • 🔵 Bei einer erwarteten Verspätung von mehr als 60 Minuten können Sie die Fahrt absagen und bekommen den vollen Fahrpreis zurück, auch bei einem nicht erstattungsfähigen Ticket. Erstattet wird in Geld auf das Konto: Ein Gutschein darf nicht stattdessen angeboten werden.
  • 🔵 Stranden Sie wegen Ausfall oder Verspätung über Nacht, zahlt die Bahn Taxi oder anderen Transport bis 120 €und bei Bedarf die Übernachtung im Hotel

Wann keine Entschädigung gezahlt wird ❌

Seit dem 7. Juni 2023 gibt es für die Bahn eine Ausnahme — höhere Gewalt. Keine Entschädigung wird gezahlt, wenn die Verspätung durch extremes Wetter, durch das Verhalten des Fahrgastes selbst oder durch Dritte verursacht wurde (Personen im Gleis, Sabotage). Ein Streik des Bahnpersonals gilt nicht als höhere Gewalt — dafür steht die Entschädigung zu. Bei höherer Gewalt wird die Übernachtung für höchstens drei Nächte übernommen.

Für Folgeschäden haftet die Bahn nicht: ein wegen der Zugverspätung verpasster Flug 🛫, ein geplatzter Termin oder eine verfallene Hotelbuchung werden nicht ersetzt. Diese Risiken deckt eine Reiseversicherungab, nicht die Fahrgastrechte.

Wie Sie die Entschädigung beantragen ✅

Nach der EU-Verordnung müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Fahrt melden. Die Deutsche Bahn schreibt auf ihrer Website, dass sie bis auf Weiteres Beschwerden auch nach dieser Frist annimmt — innerhalb der früheren 12 Monate —, verlassen sollte man sich darauf aber nicht.

Einreichen können Sie im Kundenkonto auf der DB-Website, in der App DB Navigator oder mit einem Papierformular — Formular und Ablauf auf der Website der Deutschen Bahn.

Diese Regeln gelten nicht nur in Deutschland 🇩🇪, sondern in ganz Europa 🇪🇺.

Wenn Sie regelmäßig Zug fahren, rechnen Sie nach, ob sich eine BahnCard lohnt. Die Entschädigung wird vom tatsächlich gezahlten Preis berechnet, mit Rabatt fällt sie also kleiner aus — dafür ist das Ticket günstiger.