Zahnspangen zur Zahnkorrektur – Kieferorthopädie in Deutschland

Eine Zahnspange mit Metallbrackets kostet in Deutschland 1 500 bis 8 000 € für die gesamte Behandlung; Keramik- und Lingualbrackets sowie Aligner sind teurer. Die Krankenkasse (GKV) übernimmt die Behandlung bei Kindern, wenn die Fehlstellung in KIG 3–5 eingestuft ist und die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt: 80 % sofort, 20 % zahlen Sie selbst und bekommen sie nach dem planmäßigen Abschluss der Behandlung zurück.

Bei KIG 1–2 zahlt die Krankenkasse nichts, bei Erwachsenen nur bei schweren Kieferfehlstellungen, und Keramikbrackets oder Aligner zahlen Sie selbst dazu. Diese Kosten übernimmt im Rahmen der Tarifgrenzen eine Zahnzusatzversicherung – wenn sie abgeschlossen wird, bevor der Kieferorthopäde die Behandlung empfiehlt. Im Folgenden erfahren Sie, wie der KIG-Grad bestimmt wird, was AOK, TK, Barmer und DAK zusätzlich zahlen, was verschiedene Zahnspangen kosten und welche Tarife Kieferorthopädie für Kinder und Erwachsene am besten abdecken.

Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland die Kosten für Zahnspangen?

Wie wir oben bereits erwähnt haben, deckt die gesetzliche Krankenversicherung nur schwere Fälle und Zahnfehlstellungen ab, die sich negativ auf den Gesundheitszustand auswirken. Der Schweregrad der Fehlstellung wird nach KIG – den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen – eingestuft.

Wie wird KIG bewertet?

Das System existiert seit 2002, besteht aus 5 Stufen und hilft Ärzten festzustellen, ob eine Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird oder nicht.

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nur die Schweregrade drei bis fünf ab. Aus Sicht der Krankenkassen besteht bei den Graden eins und zwei keine dringende Notwendigkeit für eine Behandlung, weshalb die Patienten die Kosten selbst tragen müssen.

KIG 1KIG 2
die Kasse zahlt nicht — die Kosten tragen Sie vollständig selbst
KIG 3KIG 4KIG 5
die Kasse übernimmt die Regelversorgung, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt

Stufe 1 – leichte Zahnfehlstellung

Aus zahnärztlicher Sicht erfordert eine leichte Zahnfehlstellung oft keine Behandlung. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen das nicht.

Stufe 2 – geringfügige Zahnfehler

Zur zweiten Kategorie gehören Zahnfehlstellungen leichten Schweregrades, deren Merkmale jedoch so offensichtlich sind, dass eine ästhetische Korrektur erforderlich ist. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten nicht.

Stufe 3 – starke Zahnverschiebung

Bei Grad 3 ist die Zahnfehlstellung bereits so schwerwiegend, dass eine Behandlung aus medizinischen Gründen notwendig ist. Die Kasse übernimmt die Regelversorgung zu denselben Bedingungen wie bei den Graden 4 und 5.

Stufe 4 – schwere Deformation

Bei dieser Klassifikation sind die Zahnfehlstellungen so schwerwiegend, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Notwendigkeit einer sofortigen Behandlung bestätigen.

Stufe 5 – extrem ausgeprägte Abweichungen

Bei Grad 5 bestätigen die gesetzlichen Krankenkassen, dass die Behandlung medizinisch unbedingt notwendig ist, und übernehmen die Kosten für die Regelversorgung.

Welche Zahnspangen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?

Neben der Einschränkung nach KIG-Schweregrad deckt die gesetzliche Krankenversicherung nur kostengünstige Standardmaterialien ab.

Was die Krankenkassen über den Standard hinaus zahlen: AOK, TK, Barmer, DAK

Der Umfang der kieferorthopädischen Behandlung, den die gesetzliche Krankenkasse übernimmt, ist gesetzlich festgelegt (§ 29 SGB V) und für alle gleich: KIG-Grad 3 bis 5 und Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag. Erweitern kann die Kasse ihn nicht: Der Anspruch besteht nur dort, wo die Zahn- oder Kieferfehlstellung das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt. Die „Kasse, die schon bei KIG 1–2 zahlt“ ist deshalb ein Mythos: Unter den von uns geprüften offiziellen Seiten von AOK, TK, Barmer, DAK und einer BKK als Kontrolle gibt es keine einzige.

Die Kassen unterscheiden sich nur durch kleine freiwillige Zusatzleistungen. Stand der offiziellen Kassenseiten: August 2026.

KrankenkasseWas sie über den Standard hinaus gibt
TKEinmalig bis zu 50 € für die Glattflächenversiegelung vor dem Einsetzen der Zahnspange (ab 01.01.2026) und einmalig bis zu 100 € für einen festsitzenden Retainer. Die Reparatur des Retainers ist nicht abgedeckt.
DAK-GesundheitBis zu 200 € für einen festsitzenden Frontzahn-Retainer, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag, und sowohl Behandlung als auch Einsetzen bei einem DAK-Vertragskieferorthopäden.
BarmerKostenlose telemedizinische Zweitmeinung (Barmer Teledoktor), wenn die Behandlung bereits verordnet ist, sowie einmalig bis zu 50 € für die Zahnversiegelung.
AOKAuf der offiziellen Seite sind keine gesonderten kieferorthopädischen Zusatzleistungen ausgewiesen — es gilt der Standardumfang nach § 29 SGB V.

Was keine einzige von ihnen tut: bei KIG 1 und 2 zahlen, sich an den Kosten für Keramik-, zahnfarbene oder linguale Brackets beteiligen oder Aligner finanzieren. Die TK formuliert es direkt: Eine Aligner-Behandlung darf überhaupt nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.

Steht die Behandlung einem Kind bevor, lesen Sie auch unseren Beitrag Zahnzusatzversicherung für Kinder. Beträge und Bedingungen dieser Zusatzleistungen ändern die Kassen regelmäßig — lassen Sie sie sich vor Behandlungsbeginn schriftlich bestätigen. Und vor allem: Ein Unterschied von 100–200 € zwischen den Kassen fällt gegenüber dem tatsächlichen Eigenanteil für die gesamte Behandlung kaum ins Gewicht — mit welchen Beträgen Sie rechnen müssen, erklären wir unten.

Was kostet eine Zahnspange in Deutschland: Preise 2026 und Ihr Eigenanteil

Eine einheitliche Preisliste für Kieferorthopädie gibt es in Deutschland nicht. Der Preis hängt von der Region, der Schwere des Falls und dem GOZ-Faktor (1,0 bis 3,5) ab, den die Praxis auf den Einfachsatz anwendet. Marktübliche Spannen für die gesamte Behandlung, Stand 2025–2026:

TypGesamte BehandlungZahlt die Kasse?
Metallbrackets1 500–8 000 €Ja, bei KIG 3–5 für Kinder unter 18
Keramik, zahnfarben2 500–9 500 €Nein, Mehrleistung nach GOZ
Lingual (innen)3 500–15 000 €Nein
Aligner, Invisalign1 500–8 500 €Nein, keine GKV-Leistung
Retainer nach der Behandlung100–500 €Nein; TK bis 100 €, DAK bis 200 €

Wie der Eigenanteil von 20 % funktioniert. Läuft die Behandlung über die Kasse, zahlen Sie nicht die volle Summe. Der Kieferorthopäde rechnet 80 % direkt mit der Kasse ab, die restlichen 20 % zahlen Sie im Voraus — anteilig bei jedem Behandlungsschritt laut Plan. Diese 20 % erstattet die Kasse vollständig zurück, aber erst nachdem die Behandlung planmäßig, also entsprechend dem ursprünglichen Behandlungsplan, abgeschlossen ist, nicht laufend während der Behandlung. Konservierend-chirurgische und röntgenologische Leistungen im Rahmen der Kieferorthopädie sind vom Eigenanteil vollständig ausgenommen.

Zweites Kind — 10 % statt 20 %. Werden mindestens zwei versicherte Kinder, die zu Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind und mit ihren gesetzlichen Vertretern in einem Haushalt leben, behandelt, und zwar gleichzeitig, sinkt der Anteil für das zweite und jedes weitere Kind auf die Hälfte. Entscheidend ist die Gleichzeitigkeit der Behandlung, nicht allein die Zahl der Kinder.

Ein Orientierungswert. Eine offizielle Statistik zum „durchschnittlichen Eigenanteil in Euro“ veröffentlichen weder die KZBV noch die Verbraucherzentrale noch die Kassen selbst. Rechnet man mit den typischen Kosten eines Standardfalls mit Metallbrackets (2 000–6 000 €), ergeben 20 % rund 400–1 200 € für die gesamte Behandlung, für ein zweites Kind 200–600 €. Das ist unsere eigene Überschlagsrechnung und keine offizielle Angabe: Nutzen Sie sie als Größenordnung, nicht als Zusage einer konkreten Summe.

Erwachsenen zahlt die Kasse eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel überhaupt nicht. Die einzige Ausnahme sind schwere Kieferanomalien der Codes A5, B4, D4, K4, M4 oder O5, bei denen die Kieferorthopädie mit einer Kieferoperation kombiniert wird. In allen anderen Fällen zahlt der Patient selbst, und der Endbetrag liegt bei Erwachsenen meist höher als bei Jugendlichen — wegen des höheren GOZ-Faktors und der größeren Komplexität der Fälle.

Wie lange es dauert. Die aktive Behandlung mit festsitzenden Brackets dauert 1,5 bis 4 Jahre, als Richtwert gelten meist 2 bis 3 Jahre. Die Kasse zahlt dabei die Frühbehandlung höchstens 6 Quartale und die Hauptbehandlung höchstens 16 Quartale.

Und das Wichtigste zur Zusatzversicherung: Eine Zahnzusatzversicherung deckt keine Behandlung ab, die bereits begonnen, diagnostiziert oder ärztlich angeraten wurde , bevor der Vertrag geschlossen wurde. Sinnvoll ist der Abschluss vor dem ersten Termin beim Kieferorthopäden. Liegt der Behandlungsplan bereits vor, wird ein neuer Tarif für genau diesen Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht greifen — die übrigen zahnmedizinischen Leistungen des Tarifs gelten dabei ganz normal. Was solche Tarife genau abdecken, steht auf der Seite zur Zahnzusatzversicherung, und die Kosten für Kronen und Zahnersatz auf der Seite zum Zahnersatz.

Kasse 80 %
Sie 20 %
Der Kieferorthopäde rechnet 80 % direkt mit der Kasse ab. Ihre 20 % zahlen Sie im Voraus in Behandlungsschritten und sie werden vollständig erstattet, wenn die Behandlung nach dem genehmigten Plan zu Ende geführt wird. Für ein zweites Kind, das gleichzeitig behandelt wird, beträgt der Anteil 10 % statt 20 %.

Ein Beispiel von unserem Kieferorthopäden – die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur die Metallbrackets rechts:

Einsetzen von Zahnspangen beim Kieferorthopäden in Deutschland

Zusatzversicherung für zahnärztliche Leistungen, die kieferorthopädische Leistungen maximal abdeckt

Wenn Sie darüber nachdenken, sich oder Ihren Kindern in Deutschland eine Zahnspange einsetzen zu lassen und die Zahnfehlstellung zu korrigieren, haben wir für Sie die besten Angebote auf dem Markt zur Abdeckung der Kieferorthopädie zusammengestellt, je nach Ihrer Situation.

Wir geben Empfehlungen auf der Grundlage eines Vergleichs der Abdeckung von kieferorthopädischen Leistungen der einzelnen Tarife sowie unserer Erfahrungen im Umgang mit den Versicherungsgesellschaften im Schadensfall.

Tarife der Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie bei Erwachsenen

Für Erwachsene

Die Einbeziehung kieferorthopädischer Leistungen schränkt die Auswahl an Versicherern erheblich ein: Kieferorthopädie gibt es bei den meisten Gesellschaften nicht für Erwachsene. Bei den meisten Tarifen gilt die Grenze für die gesamte Vertragslaufzeit: Münchener Verein bis 2 500 €, die Bayerische bis 2 000 €. Am meisten zahlt Concordia ZAHN SORGLOS: 100 %, bis 8 000 € je Behandlung, auch für Aligner und Keramik, im Rahmen der Leistungsgrenzen der ersten drei Jahre.

Finber empfiehlt

Tarif: ZahnGesund 100

Kieferorthopädie
Deckungssumme für Zahnersatz
1 Jahr1500 €
1.–2. Jahr3000 €
1.–3. Jahr4500 €
1.–4. Jahr6000 €
Ab dem 5. Jahrkeine Begrenzung
Kronen, Brücken, Implantate
Veneers
Füllungen aus hochwertigen Materialien
Wurzelkanalbehandlung
Behandlung von Parodontitis
Mindestvertragslaufzeit

Tarif: Zahn Prestige

Kieferorthopädie
Deckungssumme für Zahnersatz
1 Jahr1500 €
1.–2. Jahr3000 €
1.–3. Jahr4500 €
1.–4. Jahr6000 €
Ab dem 5. Jahrkeine Begrenzung
Kronen, Brücken, Implantate
Veneers
Füllungen aus hochwertigen Materialien
Wurzelkanalbehandlung
Behandlung von Parodontitis
Mindestvertragslaufzeit
Kieferorthopädie

Tarif: ZAHN SORGLOS

Deckungssumme für Zahnersatz
1 Jahr1500 €
1.–2. Jahr3000 €
1.–3. Jahr4500 €
Ab dem 4. Jahrkeine Begrenzung
Kronen, Brücken, Implantate
Veneers
Füllungen aus hochwertigen Materialien
Wurzelkanalbehandlung
Behandlung von Parodontitis
Mindestvertragslaufzeit
Finber empfiehlt
Kieferorthopädie

Tarif: ZAHN SORGLOS

Deckungssumme für Zahnersatz
1 Jahr1500 €
1.–2. Jahr3000 €
1.–3. Jahr4500 €
Ab dem 4. Jahrkeine Begrenzung
Kronen, Brücken, Implantate
Veneers
Füllungen aus hochwertigen Materialien
Wurzelkanalbehandlung
Behandlung von Parodontitis
Mindestvertragslaufzeit
Tarife der Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen

Für Kinder

Kinder unterziehen sich einer kieferorthopädischen Behandlung in der Regel im Alter von 12 bis 16 Jahren, selten bereits ab 6 bis 8 Jahren. Die aktive Phase mit Zahnspangen dauert etwa zwei Jahre. Danach folgt die Retentionsphase, die die Stabilität der Zähne gewährleistet und deren Verschiebung verhindert. Die gesamte Behandlungsdauer beträgt etwa drei bis vier Jahre.

Tarif: MeinZahnschutz 100

Kieferorthopädie

KIG 1–5, 100 % im Rahmen der Grenze, höchstens 3000 € je Behandlung, wenn sie vor dem 21. Geburtstag beginnt

Füllungen aus hochwertigen Materialien
Wurzelkanalbehandlung
Behandlung von Parodontitis

Mindestvertragslaufzeit

Tarif: Zahn EXKLUSIV pur

Kieferorthopädie

KIG 1–5, 100 % im Rahmen der Grenze, wenn die Behandlung vor dem 21. Geburtstag beginnt

Füllungen aus hochwertigen Materialien
Wurzelkanalbehandlung
Behandlung von Parodontitis
Mindestvertragslaufzeit

Tarif: ZAHN SORGLOS

Kieferorthopädie

KIG 1–2: 100 %, bis 8000 € je Behandlung · KIG 3–5: 100 % nach der Kassenleistung, ohne Höchstgrenze

Den gesetzlichen Eigenanteil der Familie von 10–20 % (§ 29 SGB V) erstattet der Tarif nicht: Die Krankenkasse zahlt ihn nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück; wird die Behandlung abgebrochen, erstattet ihn niemand.

Füllungen aus hochwertigen Materialien
Wurzelkanalbehandlung
Behandlung von Parodontitis
Mindestvertragslaufzeit

Häufige Fragen zur Zahnspange in Deutschland

Eine komplette Behandlung mit Metallbrackets kostet 1 500–8 000 €, Keramik 2 500–9 500 €, linguale Brackets 3 500–15 000 €, Aligner 1 500–8 500 €. Die Spanne ist groß, weil der Preis von der Region, der Schwere des Falls und dem GOZ-Faktor der Praxis abhängt. Läuft die Behandlung über die Kasse, zahlen Sie nicht die volle Summe, sondern 20 % im Voraus — überschlägig 400–1 200 € für die gesamte Behandlung.

Ja, aber nur bei KIG-Grad 3, 4 oder 5 und wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt. Bei KIG 1 und 2 zahlt die Kasse überhaupt nicht — das Gesetz verlangt, dass die Fehlstellung das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt. Übernommen wird die Standardvariante mit Metallbrackets; Keramik, linguale Brackets und Aligner bleiben auf Ihre Kosten.

Die AOK zahlt nach genau demselben Gesetz wie alle anderen Kassen: KIG 3–5, vor dem 18. Geburtstag, Standardvariante. Besondere Konditionen gibt es bei der AOK nicht — auf ihrer offiziellen Seite zur Zahnspange sind keine gesonderten kieferorthopädischen Zusatzleistungen ausgewiesen. Zum Vergleich: Die TK zahlt einmalig bis zu 50 € für die Versiegelung und bis zu 100 € für den Retainer, die DAK bis zu 200 € für den Retainer, die Barmer bietet eine kostenlose Zweitmeinung und bis zu 50 € für die Versiegelung.

Es zählt das Alter zu Beginn der Behandlung: Beginnt die Behandlung vor dem 18. Geburtstag, zahlt die Kasse auch danach weiter. Erwachsenen zahlt die Kasse Kieferorthopädie nur bei schweren Kieferanomalien der Codes A5, B4, D4, K4, M4 oder O5, bei denen die Kieferorthopädie mit einer Kieferoperation kombiniert wird.

Ja, aber erst nachdem die Behandlung entsprechend dem ursprünglichen Behandlungsplan abgeschlossen ist — nicht laufend und nicht in Teilbeträgen. Werden in einer Familie mindestens zwei versicherte Kinder unter 18 Jahren aus demselben Haushalt gleichzeitig behandelt, sinkt der Anteil für das zweite und jedes weitere Kind auf 10 %.

In der Regel nicht. Eine Zahnzusatzversicherung deckt keine Behandlung ab, die vor Vertragsschluss bereits begonnen, diagnostiziert oder ärztlich angeraten wurde. Sinnvoll ist der Abschluss vor dem ersten Termin beim Kieferorthopäden. Liegt der Behandlungsplan schon vor, wird ein neuer Tarif genau diesen Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht abdecken — die übrigen zahnmedizinischen Leistungen greifen dabei ganz normal. Mehr dazu auf der Seite zur Zahnzusatzversicherung.

Feste Zahnspange oder Brackets – das fest aufgeklebte Gerät, lose (herausnehmbare) Zahnspange – die Platte zum Herausnehmen, Aligner – durchsichtige Schienen. Behandelt wird beim Kieferorthopäden, und den Behandlungsplan genehmigt die Krankenkasse vor Beginn der Behandlung.

Nur wenige: Die meisten Tarife zahlen Erwachsenen keine Kieferorthopädie, und wo sie versichert ist, liegt die Grenze meist bei 2 000–2 500 € für die gesamte Vertragslaufzeit. Concordia ZAHN SORGLOS zahlt 100 %, bis 8 000 € je Behandlung, auch für Aligner und Keramikbrackets – mit Leistungsgrenzen in den ersten drei Jahren. Eine Behandlung, die vor Vertragsabschluss angeraten wurde, ist nicht versichert.

Mehr über die Zahnzusatzversicherung erfahren Sie in unserem allgemeinen Artikel zur Zahnzusatzversicherung

Video: Zahnmedizin für Kinder in Deutschland

In diesem Video informieren wir ausführlich über Zahnmedizin und Kieferorthopädie für Kinder – wie viel Zahnspangen und Behandlungen in Deutschland kosten.

Hier ist ein Video von YouTube eingebunden. Um es anzusehen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Dabei werden Daten an Google übermittelt.

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