- Aktualisiert:
- 05.10.2026
Wohngebäudeversicherung — eine Gebäudeversicherung, die Hausbesitzer vor finanziellen Verlusten im Zusammenhang mit der Beschädigung oder Zerstörung ihrer Wohngebäude schützen soll.
Wir alle leben irgendwo: Einige zur Miete, andere sind Eigentümer. In beiden Fällen ist es wichtig, die Wohnung vor unvorhergesehenen Situationen zu schützen. Die Gebäudeversicherung ist eine wichtige Schutzform für Hausbesitzer in Deutschland, die ihr Eigentum gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und andere Risiken absichern möchten.
Definition und Anwendungsbereich der Wohngebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden am Gebäude und den dazugehörigen Teilen wie Fundamenten, Wänden, Dach, Fenstern und Türen ab.
Zu den Hauptrisiken, die durch diese Versicherungsart abgedeckt sind, gehören Feuer, Leitungswasser, Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel. Zusätzlich kann ein Schutz vor Elementarschäden (wie Überschwemmung oder Erdbeben) eingeschlossen werden.
- Schutz vor finanziellen Verlusten: Im Falle von Schäden durch versicherte Risiken übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Kosten für die Reparatur oder Wiederherstellung des Gebäudes.
- Große Auswahl an Deckungsoptionen: Versicherte können verschiedene Zusatzoptionen wählen, um ihren Versicherungsschutz zu erweitern.
- Kosten über die Reparatur hinaus: Gute Tarife übernehmen auch Aufräumungs- und Abbruchkosten, die Kosten einer Ersatzunterkunft und den Mietausfall. Doch Ansprüche Dritter gegen Sie als Eigentümer deckt nicht diese Police ab, sondern eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
- Hohe Prämien: Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung können erheblich sein und hängen vom Standort des Hauses, den baulichen Merkmalen, der Versicherungssumme und den gewählten Zusatzoptionen ab.
- Komplexität der Vertragsbedingungen: Versicherungsbedingungen sind oft komplex und erfordern ein sorgfältiges Studium, um sicherzustellen, dass alle wesentlichen Risiken abgedeckt sind.
Muss man eine Immobilie versichern?
- Schutz vor finanziellen Verlusten: Jeglicher Schaden an einem Gebäude ist in der Regel sehr kostspielig, ganz zu schweigen von einer vollständigen oder teilweisen Zerstörung. Die Gebäudeversicherung ermöglicht es den Eigentümern, sich im Falle eines Versicherungsfalls vor finanziellen Verlusten zu schützen.
- Anforderung der Kreditgeber: Dient die Immobilie als Sicherheit für einen Kredit oder eine Hypothek, verlangen Kreditgeber häufig den Abschluss einer Gebäudeversicherung, um ihre Interessen zu schützen.
- Gesetzliche Verpflichtungen: allgemeine Pflicht zur Wohngebäudeversicherung in Deutschland: nein — es handelt sich um eine freiwillige Versicherung. Obligatorisch macht sie in der Regel der Vertrag mit der Bank bei einer Hypothek. Getrennt davon verlangt das Gesetz eine ordnungsgemäße Versicherung gemeinschaftlichen Eigentums in der Eigentümergemeinschaft (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG).
- Mieterschutz und Schutz Dritter: Immobilieneigentümer können für Schäden haftbar gemacht werden, die Mietern oder Dritten bei einem Unfall auf ihrem Grundstück entstehen. Vor solchen Ansprüchen schützt nicht die Gebäudeversicherung, sondern die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht; beim selbst bewohnten Haus ohne Mieter in der Regel die Privathaftpflichtversicherung.
Was ist in der Wohngebäudeversicherung enthalten
- Hauptgebäude:
- Es umfasst alle wesentlichen Elemente des Gebäudes, wie Fundamente, Wände, Dach, Fenster, Türen, Böden und Innenausarbeiten.
- Ortsfeste Anlagen und Bauten:
- Dies umfasst feste Installationen wie Sanitäranlagen, elektrische Systeme sowie Heizungs- und Klimaanlagen.
- Vorrichtungen und Verbesserungen:
- Dies schließt alle Änderungen oder Verbesserungen am Gebäude ein, die nicht Teil der ursprünglichen Konstruktion sind.
Zusätzliche Elemente, die in die Versicherung eingeschlossen werden können:
- Garagen und andere Gebäude auf dem Grundstück:
- Dazu gehören Garagen, Schuppen, Wirtschaftsgebäude, Zäune und andere untrennbare bauliche Anlagen, die sich auf dem Grundstück befinden.
- Schwimmbäder und Sportanlagen:
- Umfasst den Schutz für Schwimmbäder, Tennisplätze, Sportplätze und ähnliche Anlagen.
- Landschaftselemente und Dekorationen:
- Kann den Schutz für Landschaftselemente wie Alleen, Brunnen, Skulpturen, Wege- und Gartenbeleuchtung sowie andere dekorative Objekte umfassen.
- Konstruktionen und Ausrüstung:
- Antennen, Fahnenmasten, Satellitenanlagen, Photovoltaikanlagen.
- Freistehende Gebäude:
- Schließt Schutz für freistehende Gebäude wie Pavillons, Grillplätze oder Kinderspielplätze ein.
Das Hinzufügen dieser Elemente zum Versicherungsvertrag erfordert möglicherweise eine Klärung und zusätzliche Kosten, aber eine solche Erweiterung des Schutzes bietet einen umfassenderen Schutz gegen verschiedene Risiken im Zusammenhang mit der Immobilie und dem angrenzenden Grundstück.
Risiken, die in der Gebäudeversicherung eingeschlossen sind
- Feuer: deckt Schäden durch Brände im Haus oder auf dem Grundstück ab.
- Wasserschäden: deckt Wasserschäden durch Rohrbruch sowie Frostschäden an sanitären Anlagen und Armaturen innerhalb von Gebäuden ab.
- Schäden durch Naturkatastrophen (Sturm, Hagel): schließt Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel ein und deckt die Reparatur oder Wiederherstellung beschädigter Gebäudeteile ab.
Risiken, die zusätzlich versichert werden können:
- Elementarschäden (z. B. Erdbeben oder Überschwemmung)
- Deckt Schäden durch Erdbeben, Überschwemmungen oder andere Elementarereignisse ab.
- Regenwasserschäden
- Wasser aus undichten Fallrohren im Gebäudeinneren: zum Beispiel in einer Garage.
- Verstopfungen in Rohrleitungen:
- Beseitigung von Verstopfungen in Dränagerohren.
- Rechtswidrige Handlungen (Einbruch, Diebstahl):
- Umfasst Schäden, die durch Einbruch oder Diebstahl verursacht werden, beispielsweise Beschädigungen an Türen oder Fenstern, wenn ein Täter in das Gebäude eindringt oder dies versucht.
- Einkommensausfall:
- Deckt den Mietausfall (entgangene Mieteinnahmen) ab, falls das Haus nicht mehr bewohnbar oder nutzbar ist.
- Beseitigung von umgestürzten Bäumen auf dem versicherten Grundstück:
- Deckt die Kosten für die Beseitigung von Bäumen, die durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzt (abgebrochen oder beschädigt) sind. Bereits abgestorbene Bäume sind nicht versichert.
Jedes dieser Risiken kann je nach den individuellen Bedürfnissen und Risiken des Immobilienbesitzers in die Standardversicherungspolice aufgenommen werden.
Leistungen bei Versicherungsfällen
Die wichtigsten Auszahlungen, die das Versicherungsunternehmen leistet, können Folgendes umfassen:
- Reparatur oder Schadensbehebung:
- Eine Versicherungsgesellschaft kann Zahlungen für die Reparatur oder Wiederherstellung von Immobilien leisten, die durch den Eintritt eines Versicherungsfalls beschädigt wurden. Dies kann die Übernahme der Kosten für Reparaturarbeiten, Materialien usw. umfassen.
- Zahlung von Entschädigung für Verlust oder Schaden:
- Im Falle eines vollständigen Verlusts oder der Notwendigkeit, Teile der Immobilie zu ersetzen, kann die Versicherungsgesellschaft eine Entschädigung zahlen, die sich nach den Wiederherstellungskosten (Neuwert) oder dem Zeitwert der Immobilie richtet.
- Kosten für eine vorübergehende Unterkunft:
- In bestimmten Fällen, in denen eine Wohnung aufgrund eines Versicherungsfalls unbewohnbar wird, kann die Versicherungsgesellschaft die Kosten für eine vorübergehende Unterbringung an einem anderen Ort bis zur Wiederherstellung oder Reparatur der Wohnung erstatten.
- Übernahme zusätzlicher Kosten:
- Dazu können Kosten für die Reinigung, die vorübergehende Räumung, die Anmietung zusätzlicher Ausrüstung sowie sonstige notwendige Ausgaben im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Immobilie gehören.
- Einkommensausfall:
- Deckt den Mietausfall (entgangene Mieteinnahmen) ab, falls das Haus nicht mehr bewohnbar oder nutzbar ist.
Die konkreten Auszahlungsbedingungen sind in den einzelnen Verträgen zur Wohngebäudeversicherung festgelegt und hängen von der Art der Versicherung (z. B. Feuerversicherung, Versicherung gegen Naturkatastrophen, Diebstahlversicherung usw.) sowie von den Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab.
Buchen Sie eine kostenlose Beratung und wir stellen das Paket zusammen, das Ihren Bedürfnissen entspricht.
Regelungen zum Wechsel der Versicherungspolice bei einem Eigentümerwechsel
- Möglichkeit zum Wechsel der Versicherungspolice:
- Der neue Eigentümer hat das Recht, den Versicherer und die Versicherungsbedingungen entsprechend seinen Bedürfnissen auszuwählen. Er kann beschließen, den Versicherer zu wechseln oder die Bedingungen der bestehenden Police anzupassen.
- Gültigkeitsdauer der alten Versicherung:
- Beim Verkauf geht der Vertrag auf den Käufer über. Der Käufer kann ihn innerhalb eines Monats nach der Eintragung im Grundbuch kündigen, der Versicherer mit einer Frist von einem Monat. So bleibt das Haus auch beim Eigentümerwechsel versichert.
- Mitteilung an den Versicherer:
- Der neue Eigentümer muss die Versicherungsgesellschaft über den Eigentümerwechsel der Immobilie informieren. Dies ermöglicht es dem Versicherer, die Versicherungsbedingungen an die neuen Gegebenheiten anzupassen und gegebenenfalls die Versicherungssumme neu festzulegen.
Die Wohngebäudeversicherung bietet Immobilienbesitzern in Deutschland einen wichtigen Schutz vor finanziellen Verlusten infolge verschiedener Risiken. Es ist jedoch wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Risiken sorgfältig abzuwägen, um den optimalen Versicherungsschutz zu wählen. Es empfiehlt sich, die Versicherungsbedingungen eingehend zu prüfen und die Versicherungspolice regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie den aktuellen Bedürfnissen entspricht.
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Seite, wenn es darum geht, eine geeignete Versicherungsgesellschaft auszuwählen und die Versicherungsbedingungen zu bewerten.
Was versichert ist und was nicht: Eine Risikoanalyse
| Risiko | Im Basisschutz | Was wichtig ist |
|---|---|---|
| Feuer | Ja | Feuer, direkter Blitzeinschlag, Explosion, Absturz eines Luftfahrzeugs sowie Schäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser |
| Leitungswasser | Ja | Bestimmungswidrig aus Rohren ausgetretenes Wasser: Rohrbrüche, Schläuche von Wasch- und Spülmaschinen, Heizung, Klimaanlagen, Sprinkleranlagen, Aquarien, Wasserbetten. Frostbedingte Rohrbrüche innerhalb und außerhalb des Gebäudes sind eingeschlossen. |
| Sturm und Hagel | Ja | Sturm — ab 8 Beaufort, das heißt ab 62 km/h. Bei Hagel ist die Windstärke unwichtig |
| Elementarschäden | Nein, ein separates Modul | Überschwemmung, Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch |
| Einbruch und Vandalismus | Normalerweise nein | Für gestohlene Sachen ist die Hausratversicherung zuständig. Sie zahlt in der Regel auch die Reparatur von Türen, Fenstern und Wänden der Wohnung nach einem Einbruch. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt solche Schäden nur mit einer besonderen Klausel, meist für gemeinschaftlich genutzte Türen und Fenster im Mehrfamilienhaus. |
| Niederschlag durch geöffnete Fenster und Türen | Nein | Klassische Leistungsablehnung: ein nicht geschlossenes Dachfenster während eines Gewitters |
Über den Mietausfall. Ist das Gebäude vermietet und unbewohnbar geworden, erstatten gute Tarife den Mietausfall – in der Regel bis zu 12 Monate. Überprüfen Sie diese Frist im Vertrag: Bei schwerem Schaden dauert die Reparatur oft länger.
Gleitender Neuwert und Beitragsanpassung
Üblich ist der Abschluss als gleitende Neuwertversicherung: Die Versicherungssumme und der Beitrag werden jährlich an die Entwicklung der Baukosten angepasst. Das ist keine Masche des Versicherers, sondern ein Schutz vor Unterversicherung – die Wiederherstellungskosten des Hauses steigen mit den Preisen für Baumaterialien und Arbeiten.
Größenordnung der letzten Jahre: Der Anpassungsfaktor stieg im Januar 2023 um etwa 15 Prozent, im Januar 2024 um 7,5 Prozent, im Jahr 2025 – mit rückläufiger Inflation – nur noch um rund 2,5 Prozent, 2026 wieder um 4,2 Prozent. Nach offizieller Statistik lagen die Preise für den Bau neuer Wohngebäude im Mai 2026 um 5,0 Prozent höher als im Vorjahr.
Ein juristisches Detail, das Nerven schont. Eine Beitragserhöhung aufgrund dieser Indexierung begründet für sich allein noch kein Recht auf außerordentliche Kündigung des Vertrags: Der Schutz wächst mit dem Beitrag. Das Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG entsteht nur dann, wenn der Beitrag über die Indexierung hinaus erhöht wird, ohne dass sich der Versicherungsschutz verbessert – dann haben Sie einen Monat Zeit ab Erhalt der Mitteilung.
Ein Wort zum Verfahren „Versicherungssumme 1914“: Verbraucherschützer halten es für intransparent und für eine häufige Ursache von Unterversicherung. Eine verständlichere Alternative ist die Berechnung nach dem Wohnflächenmodell – mit unbegrenzter Entschädigung oder mit einer bewusst großzügig bemessenen Obergrenze.
Naturkatastrophen: Modul, Risikozonen und Status der Pflichtversicherung
Das Modul wird nur als Ganzes eingeschlossen – eine einzelne Gefahr aus der Liste auszuwählen ist normalerweise nicht möglich. Zwei Bedingungen, die man im Voraus kennen sollte:
- Rückstau. Der Versicherungsschutz kann entfallen, wenn im Haus keine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden ist. Sie muss eingebaut und funktionsfähig gehalten werden; außerdem müssen die Abflussleitungen auf dem Grundstück frei gehalten werden.
- Grundwasser von unten. Ist das Wasser nicht an die Erdoberfläche getreten, sondern im Kellermauerwerk aufgestiegen, handelt es sich um keinen Versicherungsfall, auch nicht mit dem Modul. Versicherungsschutz besteht erst, wenn das Wasser an die Erdoberfläche getreten und von dort in das Gebäude eingedrungen ist.
- Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch sind nur bei natürlicher Ursache versichert. Schäden durch menschliche Einwirkung – Bergbau, Bauarbeiten in der Nachbarschaft – sind nicht versichert.
- Schneelast: Der Dacheinsturz ist versichert, das Herabrutschen von Schnee von Bäumen auf das Gebäude jedoch nicht.
ZÜRS-Zonen: Wie der Versicherer Ihre Adresse bewertet
| Klasse | Statistische Häufigkeit eines Hochwassers |
|---|---|
| 4 | mindestens alle 10 Jahre — hohe Prämie, oft mit hohem Selbstbehalt, Ablehnung des Versicherungsschutzes möglich |
| 3 | alle 10 bis 100 Jahre |
| 2 | seltener als einmal in 100 Jahren |
| 1 | nach aktuellen Daten nicht von größeren Gewässern betroffen |
In zwei Hochrisikozonen befinden sich etwa 1,5 Prozent der Gebäude; die Systemdatenbank enthält Geodaten von mehr als 22 Mio. Adressen. Zusätzlich wurde eine separate Klassifizierung für das Risiko starker Regenfälle eingeführt – sie berücksichtigt die regionale Niederschlagsintensität und die Lage des Gebäudes im Gelände (Kuppe, Hang, Ebene, Tal oder Nähe zu einem Bach), sodass auch ein Haus weit entfernt von Flüssen in eine höhere Risikoklasse eingestuft werden kann.
Der Versicherer kann den Baustein auch außerhalb der Risikozone ablehnen – zum Beispiel, wenn bereits mehrfach Wasser im Keller stand.
Pflichtversicherung gegen Elementarschäden: Wo wir aktuell stehen
Stand Oktober 2026 gibt es kein Gesetz. Im Koalitionsvertrag ist die Absicht verankert, Versicherer zu verpflichten, neue Gebäudeversicherungsverträge nur noch zusammen mit diesem Schutz anzubieten und bestehende Policen mit der Zeit zu erweitern. Am 23. September 2026 teilte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig mit, dass die Eckpunkte der Reform fertig sind und innerhalb der Regierung abgestimmt werden; einen Referentenentwurf erwartet man laut GDV im ersten Quartal 2027. Der Branchenverband plädiert nicht für eine direkte Pflicht, sondern für den automatischen Einschluss des Schutzes mit einem Recht auf aktiven Widerspruch sowie für obligatorische Prävention und öffentlich-private Rückversicherung von Extremschäden.
Heute haben nur rund 59 Prozent der Wohngebäude Elementarschutz, bei neuen Verträgen liegt der Anteil mit diesem Baustein allerdings nahe 100 Prozent. Zur Einordnung: 2024 verursachten Naturgefahren rund 4,4 Mrd. Euro Sachschäden, insgesamt beliefen sich die wetterbedingten Schäden auf etwa 5,7 Mrd. Euro.
Praktische Schlussfolgerung: Es macht keinen Sinn, auf das Gesetz zu warten. Prüfen Sie, ob in Ihrer Police ein entsprechender Baustein enthalten ist, und fordern Sie andernfalls ein Angebot an. Die Spanne des Aufschlags ist enorm und reicht von wenigen Prozent bis hin zu einer Vervielfachung des Beitrags, weshalb es sich lohnt, Angebote von mehreren Versicherern einzuholen.
Bau, Kauf, Verkauf
| Situation | Was man wissen muss |
|---|---|
| Hausbau | Die Feuerrohbauversicherung ist in der Regel kostenlos, wenn der Vertrag anschließend in eine reguläre Wohngebäudeversicherung übergeht. Diebstahl von der Baustelle ist darin nicht gedeckt — dafür ist eine separate Bauleistungsversicherung erforderlich |
| Hauskauf | Versicherung geht automatisch auf den Käufer über – zusammen mit dem Objekt. Kündigen darf der Käufer – innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Versicherungsperiode (§ 96 VVG). Die Frist beginnt mit der Eintragung in das Grundbuch. |
| Hypothek | Wenn die Bank im Grundbuch eingetragen ist, ist für die Kündigung der Versicherung in der Regel ihre Zustimmung erforderlich. |
| Selbstbeteiligung | Haupthebel zur Beitragssenkung. Ein gängiger Richtwert liegt bei 500 Euro bei jährlicher Zahlweise. |
| Wohnungseigentümergemeinschaft | Das Gemeinschaftseigentum wird auf Beschluss der Eigentümer von der Gemeinschaft versichert, zum Neuwert (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG). Diese Police deckt in der Regel das gesamte Gebäude einschließlich der fest eingebauten Bestandteile der Wohnungen ab; hochwertige Einbauten einzelner Eigentümer müssen dem Versicherer gesondert gemeldet werden. Seinen Hausrat versichert jeder selbst. |
Wer zahlt den Versicherungsbeitrag in einer Mietwohnung?
Der Beitrag zur Gebäudeversicherung gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 2 Nr. 13 BetrKV: Zu den Betriebskosten gehören die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, hierzu gehören insbesondere die Kosten der Gebäudeversicherung gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung und der Gebäudehaftpflichtversicherung. Der Mieter zahlt diesen Beitrag nur, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist.
Daraus ergibt sich ein praktischer Schluss für Eigentümer, die Wohnraum vermieten: Es ist doppelt vorteilhaft, den Versicherungsschutz um den Baustein Elementarschäden zu erweitern — der Beitrag kann auf den Mieter umgelegt werden, ein unversicherter Schaden dagegen nicht.
Und der Umkehrschluss für Mieter: Die Gebäudeversicherung schützt Ihre Sachen nicht. Möbel, Geräte, Kleidung – das ist Hausratversicherung, ein separater Vertrag, den Sie selbst abschließen.
Pflichten des Eigentümers
- Das Gebäude instand halten. Schäden durch kumulierte Abnutzung und unterlassene Instandhaltung sind nicht durch die Versicherung gedeckt.
- Gefahrerhöhung anzeigen (§ 23 VVG) — zum Beispiel bei einem längeren Leerstand des Gebäudes oder bei einem Umbau.
- Schäden unverzüglich melden und so gering wie möglich halten (§ 82 VVG): Wasser abdrehen, das beschädigte Dach abdichten, beschädigte Teile bis zur Besichtigung aufbewahren.
- Alles dokumentieren: Fotos vor dem Aufräumen, Rechnungen für Notreparaturen, Schriftverkehr mit dem Versicherer.
Was gibt es sonst noch zu lesen
- Hausratversicherung — Dinge im Inneren des Gebäudes
- Private Haftpflichtversicherung
- Glasbruchversicherung
- Kaution: Mietkaution
- Rechtsschutzversicherung
Quellen
- § 40 VVG – Kündigung bei Beitragserhöhung: gesetze-im-internet.de
- § 96 VVG — Übergang der Versicherung bei Veräußerung einer Sache: gesetze-im-internet.de
- § 23 VVG — Gefahrerhöhung: gesetze-im-internet.de
- § 82 VVG – Schadensminderungspflicht: gesetze-im-internet.de
- § 2 BetrKV — umlegbare Betriebskosten: gesetze-im-internet.de
- § 19 WEG – Versicherung des Gemeinschaftseigentums: gesetze-im-internet.de
- Statistisches Bundesamt — Baupreisindex: destatis.de
- GDV – Naturgefahren und ZÜRS-System: gdv.de
- Verbraucherzentrale — Gebäudeversicherung und Elementarschäden: verbraucherzentrale.de
- BaFin — Versicherungsaufsicht: bafin.de
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist die Wohngebäudeversicherung in Deutschland Pflicht?
Gesetzlich nicht: Die Wohngebäudeversicherung ist freiwillig. Wer mit Kredit kauft, bekommt die Finanzierung aber meist nur mit ihr. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss das Gemeinschaftseigentum angemessen zum Neuwert versichert werden. Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden gibt es ebenfalls noch nicht: Das Bundesjustizministerium hat Eckpunkte erarbeitet, ein Referentenentwurf wird für Anfang 2027 erwartet. Ich würde nicht auf das Gesetz warten. Brand oder Rohrbruch ohne Police bezahlt der Eigentümer selbst.
Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Das Gebäude selbst und alles, was fest damit verbunden ist: Dach, Wände, Fenster, Leitungen, Heizung. Zur Grunddeckung gehören Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel. Der Versicherer zahlt die Reparatur sowie Abtransport und Entsorgung von Trümmern. Muss das Haus abgerissen werden, übernimmt er bei einer gleitenden Neuwertversicherung den Neubau samt Planungskosten. Überschwemmung, Starkregen und Rückstau sind nur mit dem Elementarbaustein versichert. Möbel und Geräte im Haus sind Sache der Hausratversicherung.
Welche Versicherung zahlt bei Hagelschaden am Haus?
Die Wohngebäudeversicherung: Hagel gehört zur Grunddeckung, und anders als beim Sturm spielt die Windstärke keine Rolle. Kaputte Dachziegel, Fenster und Rollläden zahlt der Gebäudeversicherer, beschädigte Sachen im Haus die Hausratversicherung. Hat der Hagel das Dach durchschlagen und es regnet hinein, ist das nach den Musterbedingungen ebenfalls versichert. Regen durch ein offen gelassenes Fenster dagegen nicht. Fotografieren Sie die Schäden vor dem Aufräumen und melden Sie sie sofort Ihrem Versicherer.
Wer zahlt die Gebäudeversicherung, wenn ich zur Miete wohne?
Den Vertrag schließt der Eigentümer ab, Sie beteiligen sich über die Nebenkosten – sofern Ihr Mietvertrag das wirksam vorsieht. Umlegen darf der Vermieter die Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Wasser einschließlich Elementarschäden sowie die Glas- und die Gebäudehaftpflichtversicherung. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes kosteten diese Versicherungen 2024 im Schnitt 0,31 Euro pro Quadratmeter und Monat. Ihre eigenen Sachen deckt diese Police nicht ab: Dafür brauchen Sie eine eigene Hausratversicherung.
Braucht man als Wohnungseigentümer eine eigene Gebäudeversicherung?
In der Regel nicht. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) versichert die Gemeinschaft das Gebäude, um den Vertrag kümmert sich meist die Hausverwaltung. Die Police gilt für das ganze Gebäude mit allen fest eingebauten Teilen, Ihr Anteil am Beitrag steckt im Hausgeld. Lassen Sie sich eine Kopie der Police geben und prüfen Sie, was dort zu Ihrer Wohnung steht, auch zu einem Innenausbau, den Sie selbst bezahlt haben. Möbel und Geräte versichern Sie selbst über die Hausratversicherung. Sie vermieten die Wohnung? Dann können Sie Ihren Anteil über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Wovon hängt der Beitrag der Wohngebäudeversicherung ab?
Vom Risiko, das der Versicherer übernimmt. Am stärksten wirken die versicherten Gefahren, die Bauart (massiv, Fachwerk, Holz), die Bedachung, die Wohnfläche bzw. Versicherungssumme, die Nutzung des Gebäudes und der Standort. Den Elementarbaustein kalkulieren die Versicherer nach dem Risiko am Wohnort: In Gebieten mit häufigem Hochwasser ist er deutlich teurer oder wird gar nicht angeboten. Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag. Und bei fast allen Anbietern ist der Beitrag an die Baupreise gekoppelt – er ändert sich also jedes Jahr, auch ohne Ihr Zutun.
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