Deutschland gehört zu den Ländern der Welt, in denen Strom am meisten kostet. Im Jahr 2022 sind die Strompreise auf extrem hohe Niveaus gestiegen.

Der Anstieg der Strompreise ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen, darunter einen erhöhten Stromverbrauch, steigende Großhandelspreise und höhere Steuern auf CO₂-Emissionen.

Im Jahr 2023 sinken die Preise für Neukunden deutlich, sodass das Einsparpotenzial durch einen Stromanbieterwechsel nun auf einem Allzeithoch liegt. Preise für Neukunden sind auf Vorkrisenniveau.

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Wie viel Strom verbraucht ein durchschnittlicher Haushalt?

In einem Mehrfamilienhaus konsumieren in Deutschland durchschnittlich zwei Personen 2000 Kilowattstunden Strom pro Jahr, und in einem Einfamilienhaus - 3000 Kilowattstunde. Bei einem Strompreis von 32 Cent pro Kilowattstunde (Sommer 2023) betragen die jährlichen Stromkosten 640 bzw. 960 Euro.

Wenn das Haus außerdem über einen elektrischen Warmwasserbereiter, eine Elektroheizung oder eine Fußbodenheizung verfügt, erhöht sich der Energieverbrauch erheblich.

Quelle: Stromspiegel 2023

Wie schließt man einen Vertrag mit einem Stromversorger in Deutschland ab?

Der Umzug in eine neue Wohnung kann sehr stressig sein und viele bürokratische Formalitäten erfordern. Die gute Nachricht ist, dass Sie nicht ohne Versorgungsleistungen wie Strom, Wasser und Heizung dastehen werden. Wenn Sie keinen Vertrag selbst abschließen, erfolgt dieser automatisch zum Basistarif der Stadtwerke. Die schlechte Nachricht ist, dass die Kosten für diesen Tarif möglicherweise höher sind als der Durchschnitt Ihrer Stadt.

Wir empfehlen Ihnen, selbst einen Vertrag mit einem Stromversorger abzuschließen und dabei den günstigsten Tarif über bekannte Aggregatoren zu wählen, wie z PRÜFEN24. So können Sie zwischen 200 und 600 Euro pro Jahr sparen.

Kann ich meinen Stromanbieter wechseln?

Sicherlich! Und wir empfehlen, von Zeit zu Zeit die Preise und Tarife zu überprüfen, da Unternehmen Neukunden oft bessere Konditionen anbieten.

Wie ändert sich der Lieferant?

1. Bereiten Sie die notwendigen Daten vor und legen Sie den Zeitpunkt fest.

Wenn Sie eine aktuelle Strom- oder Gasrechnung haben, können Sie Ihren Jahresverbrauch ermitteln, was eine wichtige Information bei der Wahl eines neuen Lieferanten ist. Auf der Rechnung wird auch der nächstmögliche Kündigungstermin für Ihren aktuellen Vertrag ausgewiesen. Wenn Ihr Vertrag länger als drei Monate gültig ist, sollten Sie die Suche nach einem neuen Energieversorger verschieben. Die Angebote auf dem Markt ändern sich ständig und es entstehen neue interessante Angebote.

Wenn Sie gerade umgezogen sind oder noch nie Ihren Tarif gewechselt haben, dann haben Sie höchstwahrscheinlich einen Basistarif eines regionalen Basisanbieters. Sie können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

Den Verbrauch finden Sie auf der Gas- oder Stromrechnung. Wenn Sie keine Daten für das ganze Jahr haben, berechnen Sie auf Basis der durchschnittlichen monatlichen Messwerte. Bei Gas ist zu berücksichtigen, dass der Gasverbrauch ungleichmäßig über das Jahr verteilt ist. Wenn Sie über eine Elektroheizung verfügen, sollten Sie außerdem berücksichtigen, dass der Verbrauch in den kalten Monaten deutlich höher ist.

Wenn Sie Ihren Verbrauch nicht kennen, wählen Sie die Standardwerte aus, die Online-Tarifrechner auf Aggregatorportalen anbieten. Sie richten sich nach der Anzahl der Stromnutzer und der Wohnungsgröße.

2. Wählen Sie einen neuen Tarif.

Worauf Sie achten sollten:

— Je genauer Sie Ihren durchschnittlichen Jahresverbrauch ermittelt haben, desto günstiger können Sie den Tarif wählen.

Am häufigsten besteht der Tarif aus:

– Grundpreis N-Euro pro Monat  

- die Kosten für den tatsächlich verbrauchten Strom (Arbeitspreis) in Cent pro Kilowatt.

Abhängig von der Art des Verbrauchs kann ein Tarif mit einer niedrigen Nebenkostenpauschale, aber hohen Kosten pro Kilowatt oder umgekehrt vorteilhaft sein.

Wenn Sie Ihre Wahl getroffen haben, machen Sie einen Screenshot der grundlegenden Tarifdaten, insbesondere der Bonusbedingungen. Vergleichen Sie diesen Screenshot später mit der Bestellbestätigung. Dieses Foto kann hilfreich sein, wenn es Unstimmigkeiten mit dem neuen Lieferanten gibt.

3. Unterzeichnen Sie einen neuen Vertrag und kündigen Sie den alten Vertrag.

Sobald Sie sich für einen Tarif entschieden haben, können Sie direkt mit dem Anbieter oder über das Tarifvergleichsportal einen neuen Vertrag abschließen. In jedem Fall wird der neue Lieferant Ihren bisherigen Vertrag für Sie kündigen, wenn Sie ihm eine entsprechende Vollmacht erteilen.

Hinweis: Sie müssen den alten Vertrag selbst kündigen, wenn die Zeit für die Kündigung des alten Vertrags in der Hinterhand bleibt! Endet die Kündigungsfrist bald und es kommt zu einer automatischen Vertragsverlängerung, müssen Sie diese selbst kündigen. 

Dies gilt auch für Sonderkündigungsfälle, beispielsweise aufgrund einer Preiserhöhung beim aktuellen Anbieter. Verlassen Sie sich in Ausnahmefällen nicht auf einen neuen Lieferanten und kündigen Sie den Vertrag selbst. Teilen Sie dem neuen Anbieter unbedingt mit, dass Sie bereits eine Kündigung an den alten Anbieter gesendet haben. Oft können Sie auf dem Bestellformular des neuen Lieferanten das entsprechende Kästchen ankreuzen, z. B. „Ich habe meinen alten Vertrag selbst gekündigt.“

Ein neuer Strom- oder Gasvertrag gilt als abgeschlossen, sobald der neue Lieferant Ihnen einen unterschriebenen Vertrag mit voraussichtlichem Startdatum zusendet. Vergleichen Sie die Preise und Vertragsbedingungen mit den Angaben im Antrag.

Der bisherige Lieferant sendet Ihnen die endgültige Neuberechnung zu. Hierauf hat er 6 Wochen nach Vertragsende Zeit.

4. Beachten Sie das Widerrufsrecht (Widerrufsrecht)

Wenn Sie einen Vertrag online abgeschlossen haben, haben Sie das Recht, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

Dies gilt nicht nur für Online-Verträge, sondern auch für Verträge, die Sie telefonisch oder per Brief abschließen. 

Sie können Ihre Einwilligung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Belehrung über die Regeln zur Vertragsbeendigung widerrufen. In der Regel ist dies der Tag des Vertragsschlusses, denn mit der Bestellbestätigung erhalten Sie auch eine Belehrung über Ihr Widerrufsrecht und ein Widerrufsformular. Wenn Sie den Vertrag jedoch beim Anbieter geschlossen haben, steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu.

5. Senden Sie Ihren Zählerstand

Nehmen Sie am Tag der Schicht den Zählerstand vor. Um Missverständnisse zu vermeiden, informieren Sie den regionalen Netzbetreiber, den alten und neuen Strom- oder Gaslieferanten über den Zählerstand.

6. Planen Sie Ihren nächsten Lieferantenwechsel.

Damit Sie keine Fristen verpassen, sollten Sie sich für den erneuten Preisvergleich den nächstmöglichen Kündigungstermin in Ihrem Kalender vormerken.

Bild von pch.vector

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