- Aktualisiert:
- 05.10.2026
Anfang August haben Kunden von Scalable Capital mit russischem Pass Mitteilungen über die Beendigung der Geschäftsbeziehung erhalten. In den uns bekannten Fällen ist der Schließungstermin der 2. Oktober 2026: Bis dahin müssen die Wertpapiere verkauft oder übertragen werden, danach darf der Broker den Restbestand selbst verkaufen. Wir ordnen ein, was die EU-Sanktionen dazu sagen und was Depotinhaber jetzt tun sollten.
Aktualisiert am 2. Oktober 2026. Die Frist aus den Mitteilungen ist abgelaufen. Wenn Ihr Konto bereits geschlossen ist, lesen Sie den Abschnitt „Wenn das Konto bereits geschlossen ist“ weiter unten: was mit Steuer, Verlusten und Freistellungsauftrag passiert.
Was passiert?
Die Mitteilung kommt nicht nur per E-Mail — sie kann auch im internen Postfach der App oder im Kundenbereich liegen. Prüfen Sie zuerst beide Kanäle: Die Frist läuft ab dem Datum des Schreibens, nicht ab dem Moment, in dem Sie es gesehen haben.
Nach Berichten von Branchenmedien (Finanz-Szene, 12.08.2026) erfolgen die Kündigungen in großer Zahl und betreffen Kunden in mehreren EU-Staaten, darunter Inhaber eines Aufenthaltstitels und einer Niederlassungserlaubnis. Der Broker selbst begründet die Entscheidung mit der Einhaltung von Sanktionsvorgaben. Eine offizielle öffentliche Stellungnahme des Unternehmens mit einer Darstellung der Kriterien liegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht vor.
Was die EU-Sanktionen tatsächlich verlangen
Hier ist zwischen Gesetz und Unternehmensentscheidung zu unterscheiden. Die EU-Verordnung 833/2014 schränkt Finanzdienstleistungen für russische Staatsangehörige tatsächlich ein: Artikel 5f den Verkauf von Wertpapieren und Fondsanteilen, Artikel 5b die Annahme von Einlagen über 100.000 €.
In beiden Artikeln gibt es jedoch eine ausdrückliche Ausnahme. Nach der Erläuterung der Bundesbank (FAQ zu Finanzsanktionen, Fassung Juni 2026) gilt das Verbot nicht für Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten und für Personen mit einem befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel eines EU-Staates, eines EWR-Staates oder der Schweiz.
Eine Pflicht, die Konten solcher Kunden zu schließen, enthalten die Sanktionsnormen nicht. Die Kündigung ist also eine Entscheidung des Brokers im Rahmen seines vertraglichen Rechts, die Geschäftsbeziehung zu beenden, und keine unmittelbare Vorgabe aus Brüssel. Praktisch hilft das wenig: Die Frist bis zur Schließung stoppt durch einen Widerspruch nicht automatisch, und ein Streit kostet Zeit.
Der Handlungsplan
- E-Mail und Postfach in der App prüfen — die Mitteilung liegt womöglich nur dort
- Das Schreiben sichern und Unterlagen herunterladen: Depotauszug, Transaktionshistorie, Steuerreports für alle Jahre
- Gültigen Aufenthaltstitel oder gültige Niederlassungserlaubnis hochladen und Widerspruch einlegen — mit Verweis auf die Ausnahme in Artikel 5b und 5f
- Parallel ein Depot bei einem anderen Broker eröffnen — ohne die Antwort auf den Widerspruch abzuwarten
- Einen Depotübertrag beauftragen statt eines Verkaufs: Der Übertrag erhält die Anschaffungsdaten
- Beim neuen Broker klären, was mit dem Freistellungsauftrag und den aufgelaufenen Verlusten (Verlustverrechnungstopf) geschieht — automatisch wandern sie nicht mit
Entscheidend ist der fünfte Punkt. Ein Verkauf realisiert den Gewinn und damit auch die Steuer auf den Kursgewinn. Ein Depotübertrag tut das nicht: Die Papiere wechseln nur den Verwahrort, Anschaffungskurs und Kaufdatum wandern mit. Der Unterschied zwischen beiden Wegen kann mehrere tausend Euro betragen.
Der zweitwichtigste Punkt sind die Fristen. Ein Depotübertrag dauert Wochen, bei ausländischen Papieren länger. Zwei Wochen vor dem Stichtag anzufangen ist eine schlechte Idee: Läuft die Frist ab, darf der Broker den Restbestand selbst verkaufen und das Geld auf das Referenzkonto überweisen. Dann fällt die Steuer zu einem Zeitpunkt an, den nicht Sie gewählt haben.
Wenn das Konto bereits geschlossen ist
Nach dem Schließungstermin darf der Broker die verbliebenen Wertpapiere verkaufen und den Erlös auf das Referenzkonto überweisen. Was Sie dann prüfen sollten:
- Sichern Sie, solange Sie noch Zugriff haben, die Abrechnungen der Verkäufe, den Depotauszug zum Schließungstermin und die Steuerunterlagen aus dem Postfach.
- Die Steuer auf Gewinne behält der Broker beim Verkauf selbst ein: Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, unter Berücksichtigung Ihres Freistellungsauftrags. Die Jahreswerte stehen in der Jahressteuerbescheinigung, die Anfang des Folgejahres kommt.
- Verluste gehen nicht verloren. Sind sie im Verlustverrechnungstopf übrig, beantragen Sie beim Broker eine Verlustbescheinigung – der Antrag muss bis zum 15. Dezember eingehen. Damit verrechnen Sie die Verluste in der Steuererklärung (Anlage KAP) mit Gewinnen bei einem anderen Broker oder tragen sie in die Folgejahre vor. Bei vollständiger Beendigung der Geschäftsbeziehung stellen Banken sie meist auch ohne Antrag aus, sicherer ist aber der Antrag.
- Haben Sie einen Depotübertrag beauftragt, gleichen Sie die beim neuen Broker eingegangenen Positionen mit dem letzten Depotauszug ab: Was nicht übertragen wurde, wurde möglicherweise verkauft.
- Der Freistellungsauftrag beim geschlossenen Broker gilt nicht mehr. Den freien Betrag – 1.000 € pro Jahr und Person, 2.000 € für Ehepaare – können Sie der neuen Bank erteilen.
Was wir nicht wissen
Offen gesagt: Einheitliche Kriterien des Brokers haben wir nicht gesehen, die Formulierungen in den Schreiben unterscheiden sich von Kunde zu Kunde, und der Ausgang eines Widerspruchs lässt sich nicht vorhersagen. Sinnvoll ist deshalb ein zweigleisiges Vorgehen: Widerspruch einlegen, das neue Depot aber sofort eröffnen, ohne auf eine positive Antwort zu setzen.
Den Depotübertrag wickelt der empfangende Broker ab — damit befassen wir uns nicht. Unsere Aufgabe ist die Auswahl und Vermittlung von Versicherungs- und Finanzprodukten; wenn nach dem Depotwechsel das gesamte Finanzbild neu zusammengesetzt werden muss, helfen wir dabei.
Häufige Fragen
Muss der Broker mein Konto schließen, wenn ich einen deutschen Aufenthaltstitel habe?
Die EU-Sanktionen verlangen das nicht. Die Artikel 5b und 5f der Verordnung 833/2014 gelten ausdrücklich nicht für Personen mit einem befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel eines EU-Staates, eines EWR-Staates oder der Schweiz — das bestätigen die FAQ der Bundesbank zu Finanzsanktionen. Kündigen darf der Broker den Vertrag aber nach seinen Vertragsbedingungen, und das ist eine von den Sanktionen unabhängige Frage.
Was passiert, wenn ich bis zum Schließungstermin nichts unternehme?
Nach den Bedingungen der Mitteilung darf der Broker nach Ablauf der Frist die verbliebenen Wertpapiere selbst verkaufen und das Geld auf das Referenzkonto überweisen. Der Verkauf realisiert Gewinn und Steuer — den Zeitpunkt wählen dann nicht mehr Sie.
Das Konto ist geschlossen, die Wertpapiere wurden verkauft. Was ist mit Steuer und Verlusten?
Die Steuer auf Gewinne hat der Broker beim Verkauf einbehalten; die Jahreswerte stehen in der Jahressteuerbescheinigung. Nicht verrechnete Verluste gehen nicht verloren: Beantragen Sie bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung, dann können Sie die Verluste in der Steuererklärung mit Gewinnen bei einem anderen Broker verrechnen.
Übertragen oder verkaufen?
Ein Depotübertrag erhält Anschaffungskurs und Kaufdatum, Steuer fällt nicht an. Ein Verkauf mit anschließendem Kauf bei einem anderen Broker ist ein steuerpflichtiger Vorgang. Der Übertrag ist fast immer günstiger, muss aber früh begonnen werden: Das Verfahren dauert Wochen.
-
Mahnverfahren: Schulden in Deutschland eintreiben – ohne Klage und ohne Gerichtstermin
-
DB Familienticket für 99,99 € jetzt dauerhaft: Bedingungen und Haken
-
Was sich in Deutschland im Oktober 2026 ändert
-
Zahnzusatzversicherung vor Jahresende: Wann das „kurze erste Jahr“ wirklich funktioniert
-
Wege zum Erwerb von Entgeltpunkten