Steuern auf Rente in Deutschland

Renten in Deutschland werden besteuert – aber bei Weitem nicht alle und längst nicht von jedem. Bei den meisten Beziehern einer regulären Altersrente fällt überhaupt keine Steuer an: Der Betrag reicht nicht an den Grundfreibremse heran. Bei denjenigen, die mehr erhalten oder andere Einkünfte haben, wird die Steuer nach Regeln berechnet, die man im Voraus kennen sollte.

Unten erfahren Sie, woraus sich die Freibeträge zusammensetzen, wie Sie Ihren steuerfreien Teil berechnen und warum die Steuertabellen, die immer noch im Internet kursieren, veraltet sind. Das Material dient zu Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar.

Einige Fakten zur Rente in Deutschland:

Grundfreibetrag

Grundfreibetrag — das Existenzminimum, das von Steuern befreit ist. Im Jahr 2026 beträgt dies 12.348 € pro Jahr und Kopf. Alles, was unter diesem Betrag liegt, bleibt steuerfrei – einschließlich der Rente.

Bei Ehegatten verdoppelt sich bei gemeinschaftlicher Veranlagung mindestens: 24.696 € pro Jahr für zwei.

Es wird nicht nur die Rente berücksichtigt. In den Betrag fließen alle Einkünfte ein: Rente, Mieteinnahmen, Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren, Nebenerwerb und Sonstiges.

Zum Vergleich: 2024 lag der Grundfreibetrag bei 11.604 €, 2025 bei 12.096 €. Er wird fast jedes Jahr erhöht, daher können Berechnungen aus den Vorjahren nicht auf das laufende Jahr angewendet werden.

Der umgekehrte Fall: Die Rente reicht nicht einmal für das Existenzminimum. Dann geht es nicht mehr um Steuern, sondern um die Aufstockung auf das Existenzminimum im Alter: Sie wird vom Sozialamt gezahlt und nach anderen Regeln berechnet.

Warum alte Tabellen im Internet nicht mehr funktionieren

Bis 2024 stieg der steuerpflichtige Anteil um einen Prozentpunkt pro Jahr, und dem Plan zufolge sollte die Rente bis 2040 vollständig besteuert werden. Mit dem am 22. März 2024 verabschiedeten Wachstumschancengesetz wurde dieser Schritt verringert bis zu 0,5 Prozentpunkte pro Jahr, und zwar rückwirkend – beginnend mit denjenigen, die 2023 in Rente gegangen sind.

Was das in der Praxis bedeutet:

  • Für das Erscheinungsjahr 2023 ist der Anteil geworden 82,5 % anstelle von 83 %.
  • Die vollständige Besteuerung hat sich von 2040 auf 2058..
  • Bei allen, die seit 2023 in Rente gegangen sind, ist der steuerfreie Teil gestiegen – und folglich hat die alte Berechnung den Freibetrag zu niedrig angesetzt.

Die Tabellen, in denen für das Jahr 2024 ein Anteil von 84 % angegeben ist und 100 % im Jahr 2040 erreicht wird, stammen aus der Zeit vor der Reform. In den Suchergebnissen findet man noch immer viele davon.

Rentenfreibetrag

Rentenfreibetrag — der steuerfreie Teil der Rente selbst. Er hängt vom Jahr des Renteneintritts ab: Je später jemand in Rente geht, desto größer ist der steuerpflichtige Anteil der Rente und desto kleiner bleibt der steuerfreie Teil.

Renteneintrittsalter
Anteil des steuerpflichtigen Teils in %
Renteneintrittsalter
Anteil des steuerpflichtigen Teils in %
Renteneintrittsalter
Anteil des steuerpflichtigen Teils in %

Der freigestellte Teil wird einmalig berechnet – nach der Höhe der Rente für das erste volle Kalenderjahr nach dem Renteneintritt. Danach ist dieser konstanter Betrag in Euro, die sich bis zum Lebensende nicht ändert. Daraus ergibt sich eine wichtige Konsequenz: Jede Rentenerhöhung wird in voller Höhe besteuert, da der Freibetrag dafür nicht steigt.

Wie wird die Rentensteuer berechnet – Beispiel

Irma ging 2023 in Rente, ihre Rente beträgt 1.300 € im Monat, also 15.600 € im Jahr.

Für das Veranlagungsjahr 2023 beträgt der steuerpflichtige Anteil 82,5 %. Das bedeutet, dass 12.870 € besteuert werden und die Differenz frei bleibt:

15.600 € − 12.870 € = 2.730 € — das ist ihr Rentenfreibetrag. Er bleibt für immer festgeschrieben, selbst wenn die Rente steigt.

Nun addieren wir die Freibeträge: Grundfreibetrag 12.348 € plus Rentenfreibetrag 2.730 € — 15.078 € im Jahr sind steuerfrei.. Hinzu kommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die ebenfalls die Bemessungsgrundlage für die Steuer mindern.

Irmas Rente von 15.600 € überschreitet diese Grenze um etwa 500 €. Unter Berücksichtigung der Versicherungsbeiträge fällt bei ihr voraussichtlich gar keine Steuer an. Wenn die Rente jedoch steigt oder ein zweites Einkommen hinzukommt, muss eine Erklärung abgegeben werden.

Bitte beachten Sie: Vor der Reform von 2024 galt für das Renteneintrittsjahr 2023 der Satz von 83 %, wodurch sich der Rentenfreibetrag auf 2.652 € belief. Berechnungen nach den alten Tabellen ergeben einen zu niedrigen Freibetrag.

Steuererklärung für Rentner

Wenn das Einkommen den Freibetrag übersteigt, ist der Rentner verpflichtet, jährlich eine Erklärung beim Finanzamt einzureichen und Steuern zu zahlen.

Die Notwendigkeit, eine Erklärung abzugeben, entsteht oft unbemerkt. Typische Gründe:

  • Rentenerhöhung. Die Vergünstigung ist in Euro festgelegt und wächst nicht, daher wird die Erhöhung vollständig besteuert.
  • Tod des Ehegatten. Die Zusammenveranlagung entfällt, der verdoppelte Grundfreibetrag gilt nicht mehr.
  • Zweite Einnahmequelle — Rürup-Rente, Vertrag über eine private Altersvorsorge, Miete, Zinsen auf Einlagen.
  • Arbeiten im Ruhestand. Das Einkommen wird mit der Rente verrechnet.
  • Auszahlung aus der Betriebsrente. Sie ist in voller Höhe einkommensteuerpflichtig, und zusätzlich werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten — ausführlich im Beitrag über die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland.

Ob man zahlen muss und wie viel, lässt sich erst aus dem Steuerbescheid des Finanzamts ersehen. Solange dieser nicht vorliegt, bleiben alle Berechnungen eine Schätzung.

Häufige Fragen

Ab welchem Rentenbetrag muss man in Deutschland Steuern zahlen?

Es gibt keine einheitliche Zahl: Die Grenze setzt sich aus dem Grundfreibetrag und Ihrem persönlichen Rentenfreibetrag zusammen, und dieser hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Bei Rentnern, die im Jahr 2023 mit einer regulären Rente in den Ruhestand gegangen sind, liegt die Grenze bei etwa 15.000 € im Jahr.

Warum wurde eine Steuer eingeführt, obwohl es sie früher nicht gab?

Meistens wegen der Rentenerhöhung. Der Freibetrag ist in Euro festgelegt und wächst nicht mit der Rente, weshalb die Erhöhung voll besteuert wird.

Muss man eine Steuererklärung abgeben, wenn die Rente gering ist?

Wenn das Einkommen im Rahmen der Freigrenzen liegt – nein. Das Finanzamt kann aber eine Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung schicken, und dann muss diese unabhängig von der Höhe eingereicht werden.

Unterliegen die Rürup-Rente oder die private Rentenversicherung der Steuer?

Ja, aber nach eigenen Regeln und mit einem eigenen Anteil. Solche Zahlungen werden zur staatlichen Rente hinzugerechnet, und oft sind sie der Grund dafür, dass eine Steuererklärung eingereicht werden muss.

Über den Autor. Valerij Meleh, Finber. Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO, IHK Rhein-Neckar. Über 20 Jahre Praxis, rund 6.000 Kunden.

Quellen. Änderung der Steuerschritte und Verschiebung der vollständigen Besteuerung auf das Jahr 2058 — Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung zum Wachstumschancengesetz. Die Höhe des Grundfreibetrags für das Jahr 2026 — § 32a EStG.

Relevanz. Die Daten wurden im August 2026 überprüft. Der Grundfreibetrag wird fast jährlich neu festgesetzt – die Seite wird bei jeder Änderung aktualisiert.

Das Material dient zu Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar. Die genaue Berechnung erfolgt durch das Finanzamt oder einen Steuerberater.

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