Das Rentensteuersystem in Deutschland bleibt ein Schwerpunkt, insbesondere für diejenigen, die sich dieser Lebensphase nähern. Fragen zur Besteuerung des Ruhestandseinkommens, zu Einschränkungen und Leistungen werden zu wichtigen Aspekten der Finanzplanung für zukünftige Rentner. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf alle Ausnahmen und Nuancen, die in der deutschen Steuerpolitik eine wichtige Rolle spielen und sich auf die Besteuerung des Einkommens von Rentnern auswirken.

Stellt keine Steuerberatung dar.

Ein paar Fakten zur Rente in Deutschland:

Grundfreibetrag

Die Lebenshaltungskosten im Jahr 2024 werden betragen 11.604 Euro pro Jahr. Dies ist ein wichtiger finanzieller Meilenstein, denn nach den Steuervorschriften sind alle Einkünfte bis zu diesem Betrag steuerfrei, auch Renten. 

Ist eine Person verheiratet, gilt die „doppelte Kostendeckung“ des Existenzminimums. Das heißt, statt einer Summe von 11.604 Euro verdoppeln sich die Lebenshaltungskosten 23.208 Euro pro Jahr für verheiratete Paare.

Dieser Betrag beinhaltet absolut alle Einkünfte eines Rentners – Rente, Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien, Gewinn aus dem Verkauf von Wertpapieren usw.

Rentenfreibetrag

Der Rentenfreibetrag ist der steuerfreie Teil der Rente, der je nach Rentenjahr variiert. Je später das Rentenjahr, desto höher der Steueranteil der Rente und desto geringer der steuerfreie Teil:

Jahr der Pensionierung
Anteil des steuerpflichtigen Anteils in %
Jahr der Pensionierung
Anteil des steuerpflichtigen Anteils in %
Jahr der Pensionierung
Anteil des steuerpflichtigen Anteils in %

Der Freibetrag errechnet sich aus diesen Zahlen und der Rentenhöhe für das erste Jahr nach der Pensionierung und ist ein konstanter Betrag, der sich ein Leben lang nicht ändert.

Wie wird die Höhe der Rentensteuer berechnet – ein Beispiel

Irma geht 2023 in Rente, ihre Rente beträgt 1300 Euro im Monat bzw 15600 Euro pro Jahr. Der steuerpflichtige Teil von Irmas Rente 83%, da ihr Rentenjahr 2023 ist. Somit werden nur 12948 Euro versteuert. Gesamt: 15600 Euro – 12948 Euro = 2652 Euro sind ein dauerhafter steuerfreier Teil der Rente, die bis zum Lebensende unverändert bleibt.

Wir addieren alle Freibeträge – Grundfreibetrag in Höhe von 11604 Euro, Rentengeld 2652 Euro = 14256 Euro, die steuerfrei sind. Hinzu kommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Steuererklärung für Rentner

Es stellt sich heraus, dass, wenn das Einkommen eines Rentners über alle Vorzugskonditionen hinausgeht, eine jährliche Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben und Steuerbeiträge abgeführt werden müssen. Mögliche Gründe dafür, dass die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung unbemerkt bleibt: Rentenerhöhung, Tod des Ehepartners, zusätzliche Rentenquellen (z. B. Rürup-Rente).

Erst aus dem Steuerbescheid des Finanzamtes geht hervor, ob und in welcher Höhe Steuern zu entrichten sind.

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