Mythen über private Krankenversicherung in Deutschland

Die Privatkrankenversicherung (Private Krankenversicherung, PKV) in Deutschland bietet im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine größere Auswahl und individuellere Leistungen. Bei der Wahl einer solchen Versicherung ist es wichtig zu verstehen, was genau darin enthalten ist und wie verschiedene Aspekte der medizinischen Versorgung abgedeckt werden. In diesem Artikel erläutern wir, welche Leistungen im Leistungspaket einer privaten Krankenversicherung enthalten sind – von ambulanter und stationärer Behandlung bis hin zu zahnärztlicher Versorgung und Vorsorgemaßnahmen.

Kurz gefasst: Was in der privaten Krankenversicherung (PKV) enthalten ist, hängt vom gewählten Tarif ab. In der Regel umfasst sie jedoch eine freie Arzt- und Krankenhauswahl (oft inklusive Chefarzt und Ein- oder Zweibettzimmer), Leistungen beim Zahnarzt (z. B. Zahnersatz zu einem sehr hohen Prozentsatz) sowie Heil- und Hilfsmittel. Die genauen Leistungen werden individuell im Vertrag vereinbart. Eine private Krankenversicherung (PKV) in Deutschland ist kein fester Einheits tarifas, sondern ein Leistungsbaustein, den Sie sich individuell zusammenstellen. Zum Grundumfang gehören in der Regel ambulante und stationäre Behandlung, Zahnmedizin, Auslandsbehandlung sowie Schwangerschaftsbetreuung. Manches lässt sich aufstocken (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung, höhere Erstattung für Zähne) oder gegen einen geringeren Beitrag durch eine Selbstbeteiligung herauskürzen. Der Endpreis hängt von den gewählten Leistungen, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand bei Vertragsschluss ab – deshalb gleicht keine Police der anderen.

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Was ist die PKV und was ist in der privaten Krankenversicherung enthalten

PKV — Private Krankenversicherung — ist eine private Krankenversicherung in Deutschland. Private Versicherungsgesellschaften bestimmen die Anzahl der Tarife und deren Leistungen selbst. Dies ermöglicht es der versicherten Person, die Bedingungen und den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß ihren Wünschen selbst auszuwählen.

PKV übernimmt:

Es gibt aber auch einen obligatorischen Tarif, der gesetzlich festgelegt ist. Dies ist der sogenannte Sozialtarif (Sozialtarife in der privaten Krankenversicherung). Er ist für alle Versicherungsgesellschaften derselbe und wird zentral berechnet.

Der Abschluss eines Vertrages ist ebenfalls obligatorisch. Pflegepflichtversicherung — eine Versicherung, die die Kosten für die stationäre und ambulante Behandlung von Personen abdeckt, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter auf langfristige Pflege angewiesen sind. Sie umfasst die Finanzierung der Pflege zu Hause oder in spezialisierten Einrichtungen, Leistungen für den Kauf von Hilfsmitteln und die Anpassung der Wohnung sowie die Möglichkeit einer finanziellen Entschädigung für Angehörige, die die Pflege zu Hause durchführen.

PKV-Tarife

Welche Arten von privaten Versicherungstarifen gibt es?

PKV-Tarife

Die private Krankenversicherung bietet ihren Kunden garantierte Wahlfreiheit. Versicherte Personen können den Leistungsumfang und den Tarif selbst wählen – sowohl beim Vertragsabschluss als auch jederzeit während der Laufzeit der Versicherung. Häufig teilen die Unternehmen diesen Leistungsumfang in mehrere Tarife auf, zu denen zudem Zusatzbausteine erhältlich sind.

Welcher Tarif in der privaten Krankenversicherung optimal zu Ihnen passt, hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel, welche Leistungen Ihnen besonders wichtig sind, ob Sie selbstständig sind, ob Sie eine Selbstbeteiligung wünschen usw.

Option der Beitragsentlastungstarife für die Rentenversicherung

Damit die Beiträge zur Krankenversicherung nach dem Renteneintritt nicht unbezahlbar werden, gibt es einen Tarif zu ihrer Senkung. Das bedeutet, dass Sie vor dem Renteneintritt über den gesamten Versicherungsverlauf hinweg etwas mehr bezahlen. Und danach sinkt der monatliche Beitrag.

Das Ziel des Tarifs besteht darin, den Beitrag zur privaten Krankenversicherung im Alter durch monatliche Ersparnisse lebenslang um einen festen Betrag zu senken. Dieser Tarif funktioniert ähnlich wie Sparpläne und kann ohne Gesundheits- oder Risikoprüfung angeboten werden.

Dieser Beitrag für diesen Tarif wird zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt (es sei denn, die maximale Subvention wurde zuvor ausgeschöpft). Dieser Beitrag ist steuerlich absetzbar. Steht in Ihrem Eheleben eine Scheidung bevor, so unterliegt der angesparte Betrag aus diesem Tarif nicht der Vermögensaufteilung. Es ist zudem wichtig zu erwähnen, dass die Beiträge auch nach dem Renteneintritt gezahlt werden. Es kann vorkommen, dass im Falle einer Vertragsauflösung (aufgrund eines Wechsels der Versicherungsgesellschaft oder des Todes der versicherten Person) die Beiträge nicht vererbt oder nicht an die GKV übertragen werden. D.h., Sie verlieren diese Beiträge, es sei denn, die Versicherungsgesellschaft sieht etwas anderes vor.

Spezialtarife PKV

Für die Versicherten aller Versicherungsgesellschaften gelten folgende Standardtarife:

  • Grundlegend
  • Standard
  • Notfall-

Versicherte haben verschiedene Möglichkeiten, die Höhe ihres Krankenversicherungsbeitrags zu senken – dauerhaft oder für einen begrenzten Zeitraum.

Der Basistarif in der PKV

Der Basistarif ist ein Sozialtarif in der privaten Krankenversicherung. Er eignet sich für Personen, die hilfebedürftig sind und Anspruch auf Sozialhilfe haben oder nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden können. Zu ihm können Personen wechseln, die nach dem 31. Dezember 2008 privat versichert wurden. Personen, die länger privat versichert sind, steht der Wechsel in den Basistarif nur unter der Bedingung offen, dass sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, in Rente gehen oder Anspruch auf Sozialhilfe haben.

Der Höchstbeitrag zum Basistarif für eine natürliche Person beträgt im Jahr 2024 monatlich 843,53 Euro. Dabei wird der Beitrag zur Pflegeversicherung zusätzlich gezahlt. Besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe, kann der Beitrag zum Basistarif halbiert werden. Können hilfebedürftige Versicherte diesen halbierten Beitrag nicht bezahlen, übernimmt der Sozialhilfeträger den erforderlichen Beitrag teilweise oder in voller Höhe.

Der Standardtarif in der PKV

Der Standardtarif bietet Leistungen, die mit den Vorteilen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Er ist eine vergleichsweise günstige Alternative für eine langfristige private Krankenversicherung. Die Beiträge im Standardtarif für Privatpersonen sind auf den Höchstbeitrag in der GKV begrenzt und betragen 843,53 Euro pro Monat (Stand 2024) + der Beitrag für die Pflegeversicherung wird zusätzlich gezahlt. Familienangehörige, die in der GKV versichert wären, können ebenfalls in den Standardtarif wechseln. Im Standardtarif sind etwa 53.000 Personen versichert.

Alle Personen, die zum Stand 01.01.2009 in der PKV versichert waren, können in den Standardtarif wechseln, wenn:

  • Sie hatten mindestens 10 Jahre lang eine private Krankenversicherung und
  • Alter von mindestens 65 Jahren oder
  • Mindestalter 55 Jahre und das gesamte Einkommen übersteigt nicht die Beitragsbemessungsgrenze der GKV (Jahr 2024: 5.175 Euro/Monat)
  • unter 55 Jahre alt sind und eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder beantragt haben oder nach den Bestimmungen des öffentlichen Dienstes in den Ruhestand treten, und ihr gesamtes Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze der GKV (Jahr 2024: 5.175 Euro/Monat) nicht übersteigt

Notlagentarif in der PKV

Versicherte, die Schwierigkeiten haben, ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu zahlen, können mit ihrem Versicherer eine mögliche Lösung für diesen Zeitraum vereinbaren. Wenn die Zahlungsunfähigkeit vorübergehend ist, ist es möglich, mit dem Versicherer die Stundung der Beiträge zu vereinbaren. Der Versicherer ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

Wenn die versicherte Person ihre Beiträge über mehrere Monate hinweg nicht bezahlt, kann der Versicherer Maßnahmen gegen die betreffende Person ergreifen (Forderungen gerichtlich geltend machen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie eine Kontopfändung einleiten). Dies geschieht auch dann, wenn Versicherte während des Beitragsrückstands zu einem anderen privaten Versicherungsunternehmen oder in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt sind. Es gibt auch eine andere Option, bei der die versicherte Person in den Notlagentarif überführt wird.

Der Notlagentarif bietet eine Lösung bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit. Er gilt kurzfristig. Es ist nicht möglich, ihn selbst auszuwählen oder in ihn zu wechseln. Dieser Tarif ist so konzipiert, dass der Beitrag sehr niedrig ist. Jedes private Krankenversicherungsunternehmen legt die Höhe der Beiträge in diesem Tarif selbst fest. Je länger Sie zuvor Beiträge gezahlt haben, desto geringer fällt die Beitragshöhe aus. Für Zahlungsverzug werden jedoch auch Säumniszuschläge erhoben.

In diesem Zeitraum müssen versicherte Personen keine Beiträge zur Alterssicherung zahlen und erhalten somit eine hervorragende Chance, die Schulden in kürzester Zeit zu begleichen und zu ihrem gewohnten Tarif zurückzukehren. Dies geschieht automatisch nach Begleichung der gesamten Schulden summe. Medizinische Leistungen werden während der Geltungsdauer des Notarifs in minimalem Umfang erbracht. Erstattet wird nur die Behandlung akuter Erkrankungen sowie von Schwangerschaft und Mutterschaft. Für Kinder und Jugendliche werden die Kosten für medizinische Behandlungen im Zusammenhang mit Krankheit oder Unfall, Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen erstattet.

Was in die Versicherung eingeschlossen werden sollte

Krankenhausleistungen

Zusatzzahlungen

Ambulante Behandlung

Psychotherapeutische Behandlung

Dies wird in den Tarifen jeder Versicherungsgesellschaft individuell geprüft. Die Anzahl und die Kosten der Sitzungen mit einem Psychologen hängen von den Bedingungen des Versicherungsvertrags ab. Dies kann ambulante, stationäre Versorgung oder Online-Beratung sein. Diagnosen, bei denen eine private Versicherung die Behandlung einschließen kann: Depressionen, Neurosen, Phobien, Essstörungen, psychosomatische Störungen.

Zahnärztliche Behandlung

Allgemeine Dienstleistungen

Medizinische Versorgung im Ausland

Schwangerschaftsbetreuung und Geburt*

* Das Leistungspaket hängt von Ihrem Tarif ab.

Was kann aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen werden

PKV und Reiseversicherung

Sie haben eine private Krankenversicherung in Deutschland. «Gilt» diese auch im Ausland oder benötigen Sie eine zusätzliche Police? Das hängt von dem von Ihnen gewählten Versicherungstarif ab. Viele Policen beinhalten eine Auslandskrankenversicherung. Leider gilt das jedoch nicht für alle. Daher sollten Sie vor Ihrer Reise die Bedingungen Ihrer Versicherung genau prüfen:

Falls erforderlich, empfehlen wir, den bestehenden Versicherungsschutz zu erweitern oder zusätzlich eine Reisekrankenversicherung abzuschließen.

Es gibt jedoch noch einen weiteren wichtigen Punkt, der für den Abschluss einer Reiseversicherung als Ergänzung zu Ihrer Hauptversicherung spricht. Bekanntlich zahlt Ihnen die Versicherungsgesellschaft am Jahresende einen Bonus aus. Dieser kann bis zu 50% der Jahresbeiträge betragen, sofern die Versicherungsgesellschaft im Laufe des Jahres keine Rechnungen von Ihnen erhält.

Aber auf einer Reise, einer Auslandsreise, ist es schwer, den Gang zum Arzt zu vermeiden. Denn der Wechsel von Klima und Zeitzonen, ungewohntes Essen und Wasser, andere epidemiologische Bedingungen und unzureichende Zeit für die Akklimatisation erhöhen das Risiko einer Störung des Immunsystems, und Touristen suchen oft Hilfe (Darminfektionen und Vergiftungen, Erkältungen, Allergien, Migräne, Augenkrankheiten, Insektenstiche, Infektions- und Viruserkrankungen). In diesem Fall wäre es klüger, die Zusatzoption von privaten Versicherungen zu nutzen – die Reisekrankenversicherung. Sie kann etwa 30 Euro pro Jahr und Person kosten. Sie schützt Sie nicht nur auf Reisen, sondern ermöglicht es Ihnen auch, einen jährlichen Bonus von Ihrer Versicherung zu erhalten.

Impfungen für Auslandsreisen in epidemiologisch ungünstige Regionen

In der privaten Krankenversicherung sind Schutzimpfungen für Kinder und Erwachsene gemäß dem nationalen Impfkalender enthalten. Zusätzliche Impfungen für Auslandsreisen sind jedoch möglicherweise nicht eingeschlossen. Dies hängt von Ihrer Versicherungsgesellschaft und dem Tarif ab, in dem Sie versichert sind. Wenn in Ihrem Vertrag angegeben ist, dass auch vorsorgliche Schutzimpfungen bezahlt werden, bedeutet dies, dass der Versicherer diese übernimmt. Sollte dies bei Ihnen nicht angegeben sein, die Reise in ein Land, das eine zusätzliche Impfung erfordert, jedoch im Zusammenhang mit der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit erfolgt, sollten Sie diesen Punkt bei Ihrer Versicherungsgesellschaft klären.

Erkundigen Sie sich unbedingt vor der Reise nach den Fristen und der Notwendigkeit einer Impfung. Das können zum Beispiel Impfungen gegen Meningitis, Malaria, Gelbfieber o.ä. sein.

Pflegepflichtversicherung — Pflegeversicherung — Beiträge in GKV und PKV

Eine Pflegeversicherung (aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Alter) muss von allen Personen abgeschlossen werden, die in Deutschland leben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Monatlich zahlen Sie Beiträge auch für die Pflegepflichtversicherung. Daher ist es wichtig zu wissen und zu verstehen, wie viel Sie für diese Versicherung bezahlen.

Wenn Sie anfangen, die Höhe der monatlichen Beiträge zu vergleichen, bedenken Sie bitte, dass dieser Posten auf der Gehaltsabrechnung einer gesetzlich versicherten Person separat aufgeführt und oft übersehen wird. Daher achten Sie vielleicht nur auf die Höhe der Zahlungen für die Krankenversicherung. Bei der privaten Versicherung ist diese Zahlung hingegen bereits im Gesamtbetrag enthalten. Am Ende sieht es ungefähr so aus:

Gesetzliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Krankenversicherung 840 Euro (je 420 Euro zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber)

Pflegepflichtversicherung 170 Euro (je 85 Euro zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber)

800 Euro Krankenversicherung + Pflegepflichtversicherung

Insgesamt: 1100 Euro

Insgesamt: 800 Euro

Häufig gestellte Fragen

Ausschlaggebend für die Beitragshöhe sind vor allem der gewünschte Leistungsumfang, Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn. Je früher Sie in die private Krankenversicherung wechseln, desto geringer fallen Ihre Krankheitskosten aus, und das sogar langfristig.

Welcher Tarif in der privaten Krankenversicherung optimal zu Ihnen passt, hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel, welche Leistungen Ihnen besonders wichtig sind, ob Sie selbstständig oder Beamter sind, ob Sie eine Selbstbeteiligung wünschen usw.

Nach kostenlosen Beratung Wir können Ihnen die beste Option empfehlen.

Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass die Versicherungsbeiträge mit zunehmendem Alter steigen. Die Rücklagen für das Alter helfen dabei, hohe Ausgaben im Alter zu vermeiden. Ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 10% für diese Rücklagen ist gesetzlich festgelegt und bildet eine Altersrücklage. Dieser Beitrag entfällt ab dem 60. Lebensjahr, und die Kosten für die private Krankenversicherung sinken. Ebenfalls im Zusammenhang mit dem Eintritt in den Ruhestand entfällt der Beitrag für das Krankentagegeld.

Ein Tarif mit Franchise bedeutet, dass Sie Arztrechnungen bis zu einem bestimmten Jahresbetrag selbst bezahlen. Erst wenn diese Grenze überschritten wird, beginnt die Versicherungsgesellschaft, die Rechnungen zu bezahlen. Im Gegenzug zahlen Sie geringere monatliche Beiträge. Einige Leistungen (Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen) sind von der Selbstzahlung ausgenommen und werden von der Versicherung erstattet.

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