Woraus setzt sich die Lohnabzug zusammen
Vom Bruttogehalt gehen zwei verschiedene Dinge ab, und sie werden oft verwechselt. Steuern sind die Lohnsteuer, plus Kirchensteuer, falls Sie in der Kirche sind, plus die Reste des Solidaritätszuschlags bei hohen Einkommen. Getrennt davon gibt es die Sozialabgaben: Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Genau deshalb ist «die Hälfte wird weggenommen» ein Gefühl, kein tatsächlicher Satz. Die Hälfte setzt sich aus Steuern und Sozialabgaben zusammen, und die andere Hälfte der Sozialabgaben zahlt der Arbeitgeber für Sie.
Wetten für das Jahr 2026
Die Einkommensteuer in Deutschland ist progressiv: Es wächst nicht das gesamte Gehalt als Ganzes, sondern jeder nächste Einkommensabschnitt.
- Bis zu 12.348 € im Jahr fällt überhaupt keine Steuer an Das ist der Grundfreibetrag. Bei Ehepaaren liegt er bei gemeinsamer Veranlagung bei 24.696 €.
- Danach beginnt die Wette bei 14 % und wächst fließend mit dem Einkommen.
- 42 % – ab 69.879 € des zu versteuernden Einkommens. Bei Ehepaaren ab 139.758 €.
- 45 % – ab 277.826 €.
Hier gibt es eine wichtige Feinheit, aus der sich der Mythos von den enormen Steuern ergibt. Der Steuersatz 42 % gilt nicht für das gesamte Gehalt, sondern nur für den Teil davon, der über dem Schwellenwert liegt. Der durchschnittliche Steuersatz für das gesamte Einkommen liegt immer deutlich unter dem höchsten Steuersatz.
Und das Ganze wird nicht vom Bruttoeinkommen berechnet, sondern vom zu versteuernden Einkommen – nach Abzug von Sozialabgaben, Werbungskosten, Versicherungen und sonstigen Sonderausgaben.
Was 2026 an Sozialbeiträgen abgeht
Die Steuer ist nur die Hälfte des Abzugs. Die andere Hälfte sind die Sozialbeiträge, und für sie gelten andere Regeln: kein progressiver Tarif, sondern ein fester Satz — aber nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.
- Rentenversicherung — 18,6 %, davon 9,3 % vom Arbeitnehmer. Berechnet auf Einkommen bis 101.400 € im Jahr, also 8.450 € im Monat.
- Arbeitslosenversicherung — 2,6 %, davon 1,3 % vom Arbeitnehmer. Dieselbe Grenze: 101.400 € im Jahr.
- Krankenversicherung — 14,6 % plus Zusatzbeitrag, der 2026 im Schnitt 2,9 % beträgt. Beide Teile werden hälftig mit dem Arbeitgeber geteilt. Die Grenze liegt niedriger: 69.750 € im Jahr, also 5.812,50 € im Monat.
- Pflegeversicherung — 3,6 %, bei Kinderlosen 4,2 %. Der Arbeitnehmer zahlt 1,8 %, kinderlos 2,4 %. Dieselbe Grenze von 69.750 € im Jahr.
Was daran praktisch wichtig ist.
- Den Zusatzbeitrag setzt jede Kasse selbst fest. 2,9 % ist der vom Gesundheitsministerium für 2026 bekannt gegebene Durchschnitt; die einzelne Kasse nimmt mal weniger, mal mehr. Genau an dieser Zahl lohnt sich der Kassenvergleich — wie die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert.
- Den Kinderlosenzuschlag trägt der Arbeitnehmer allein. Er beträgt 0,6 Beitragssatzpunkte ab dem 23. Lebensjahr. Für jedes Kind ab dem zweiten bis zum fünften sinkt der Satz umgekehrt um 0,25 Punkte, solange das Kind unter 25 ist.
- In Sachsen ist die Aufteilung anders. Bei demselben Gesamtsatz von 3,6 % zahlt der Arbeitnehmer 2,30 % und der Arbeitgeber 1,30 %.
- Oberhalb der Grenze steigen die Beiträge nicht weiter. Auf den Teil des Gehalts oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden gar keine Sozialbeiträge erhoben. Deshalb sinkt bei hohen Einkommen die prozentuale Gesamtbelastung, während die Steuer weiter steigt.
- 77.400 € im Jahr sind eine eigene Grenze. Das ist die Versicherungspflichtgrenze 2026, also 6.450 € im Monat. Ein Verdienst darüber gibt dem Arbeitnehmer das Recht, die gesetzliche Kasse zu verlassen: private Krankenversicherung und die Bedingungen für den Wechsel.
Und das, was in der Nettorechnung meist untergeht: Die 9,3 % in die Rentenversicherung ergeben nur die gesetzliche Rente, und deren Niveau liegt bei den meisten deutlich unter dem gewohnten Einkommen. Was dazukommt und in welcher Reihenfolge — auf der Seite über Rente in Deutschland.
Sätze und Grenzwerte für 2026 geprüft am 8. September 2026 anhand der Angaben von Bundesregierung und Bundesministerium für Gesundheit.
Zwei Beispiele
Beide verdienen gleich viel, werden aber unterschiedlich bezahlt – der Unterschied liegt allein im Familienstand.
Beispiel 1. Ivan Mustermann verdient 60.000 € im Jahr. Er hat keine Familie und keine Kinder, Steuerklasse I.
Beispiel 2. Michail Schmidt verdient ebenfalls 60.000 € im Jahr. Er hat eine nicht berufstätige Ehefrau und zwei Kinder – Steuerklasse III.
Fazit: Ivan, der nicht verheiratet ist, zahlt etwa 27 % – das sind ungefähr 16.200 € pro Jahr. Der Familienvater Michail – etwa 9 %, das sind etwa 5.100 €. Die Differenz beträgt mehr als 11.000 € pro Jahr bei gleichem Gehalt.
Die Zahlen sind gerundet und dienen nur zur Veranschaulichung der Größenordnung: Der genaue Betrag hängt von der Kirchensteuer, dem Grundbesitz, den Versicherungsbeiträgen und den Abzügen ab. Berechnen Sie Ihren eigenen Betrag mit dem offiziellen Rechner des Bundesfinanzministeriums.
Natürlich gibt es jede Menge Nuancen, aber genau das ist der allgemeine Ansatz. Nun, sind das denn wirklich so hohe Steuern?
Noch Fragen? Schreiben Sie uns — wir analysieren Ihre Situation.
Warum wird im Monat nicht derselbe Betrag wie im Jahr einbehalten
Die Steuerklasse ändert nicht Ihre jährliche Steuer. Sie ändert nur, wie viel der Arbeitgeber jeden Monat im Voraus einbehält. Das Endergebnis wird einmal im Jahr in der Steuererklärung berechnet.
Daraus ergeben sich zwei typische Situationen.
- Kombination III und V bei Ehepaaren. Monatlich erhält man etwas mehr, aber am Jahresende gibt es oft eine Nachzahlung. Die Kombination aus IV und IV mit dem Faktor sorgt für eine gleichmäßigere Verteilung der Abzüge.
- Klasse VI. Diese Regelung kommt zur Anwendung, wenn dem Arbeitgeber keine Steuer-ID mitgeteilt wurde oder es sich um eine Zweitbeschäftigung handelt. Der Einbehalt erfolgt in voller Höhe, eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge erfolgt nur über die Steuererklärung – weitere Informationen zu dieser Nummer finden Sie in der Erläuterung. Steuer-ID und Steuernummer.
Deshalb lohnt sich eine Erklärung fast immer: Die durchschnittliche Rückerstattung in Deutschland beläuft sich auf Hunderte von Euro, bei langen Arbeitswegen oder Studiengebühren sogar auf Tausende.
Häufige Fragen
Ab welchem Gehalt wird in Deutschland Steuern fällig?
Ab einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von über 12.348 € im Jahr 2026. Alles, was darunter liegt, bleibt steuerfrei.
Stimmt es, dass man bei 42 % fast die Hälfte seines Gehalts abgibt?
Nein. 42 % gilt nur für den Teil des Einkommens, der über 69.879 € liegt. Der durchschnittliche Steuersatz für das gesamte Gehalt bleibt deutlich darunter.
Warum hat ein Kollege mit dem gleichen Nettogehalt mehr heraus?
Wahrscheinlich handelt es sich um eine andere Steuerklasse: Er ist verheiratet, und seine Ehefrau verdient weniger oder geht keiner Erwerbstätigkeit nach. Die jährliche Steuerbelastung kann dabei vergleichbar ausfallen – der Unterschied wird sich in der Steuererklärung zeigen.
Muss ein Arbeitnehmer unbedingt eine Steuererklärung abgeben?
Nicht immer, aber oft lohnt es sich. Eine Pflicht entsteht zum Beispiel bei Steuerklasse VI, bei der Kombination III und V, bei Einkünften neben dem Gehalt und beim Bezug von Leistungen.
Über den Autor. Valerij Meleh, Finber. Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO, IHK Rhein-Neckar. Über 20 Jahre Praxis, rund 6.000 Kunden.
Quellen. Tarifstufen und Grundfreibetrag für das Jahr 2026 – § 32a EStG, Gesetzestext. Persönliche Berechnung — offizieller Rechner des Bundesfinanzministeriums.
Relevanz. Die Daten wurden im August 2026 überprüft. Die Tarifschwellen werden fast jährlich überprüft – die Seite wird bei jeder Änderung aktualisiert.
Das Material dient zu Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar.
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Wir haben mit meinem Mann die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht und mussten nachzahlen. Ich habe alles bezahlt, aber mein Mann hat einen separaten Bescheid für sich beantragt. Dürfen Verheiratete eine getrennte Steuererklärung machen? Vielen Dank im Voraus
Guten Tag.
Ja, Ehepaare haben das Recht, getrennte Steuererklärungen mit Faktor abzugeben.
Sie wenden sich am besten an einen Steuerexperten, um sich beraten zu lassen.