Es gibt zwei Arten von Arbeitnehmerabzügen:
📍Sozialleistungen.
📍Einkommenssteuer.
 
📍Sozialleistungen (angegeben ist der Anteil des Angestellten):
  • 9,3 % - Rentenversicherung, jedoch nicht mehr als 7 € pro Monat, in den neuen Bundesländern ab 100 €. Die Rede ist natürlich von Pflichtabzügen. Niemand begrenzt freiwillige Beiträge zu privaten Rentenfonds.
  • 7,3 % – 8,65 % – Gesetzliche Krankenversicherung, variiert je nach Bundesland. Der Höchstbetrag, der im Jahr 2021 in die Versicherung eingezahlt werden muss, beträgt 4 € pro Monat bzw. 837 € pro Jahr. 
  • 1,525 % – Berufsunfähigkeitsversicherung. In Sachsen zahlen Arbeitnehmer etwas mehr – 2,025 %.
  • 1,2 % – Bei Arbeitslosigkeit
❗️Total: von 19,325%
📍Einkommenssteuer:
Ähnlich wie die russische Einkommensteuer hängt sie von der Zusammensetzung der Familie und der Höhe des Einkommens ab. Jeder Steuerzahler hat Anspruch auf einen bestimmten Betrag, auf den er keine Steuern zahlen muss 🆒
1️⃣Für einen alleinstehenden Erwachsenen beträgt der Steuerfreibetrag 9€
2️⃣Familie mit zwei Erwachsenen – 18'816€
3️⃣Familie mit 1 Kind – 27'204€ (Kind addiert 7'388€ zum steuerfreien Betrag)
4️⃣Familie mit 2 Kindern – 35'592€
Es ist ersichtlich, dass die Anwesenheit einer Familie und von Kindern es ermöglicht, Steuern aus einem größeren Betrag zu vermeiden. Umgekehrt zahlt ein alleinstehender lebender berufstätiger Erwachsener bei gleichem Einkommen deutlich mehr Einkommensteuer als eine Familie. ️💶
📌Die Grafiken zeigen den Unterschied bei der Berechnung der Einkommensteuer für unterschiedliche Familienzusammensetzungen:
📌Betrachten Sie zwei Fälle:
Beispiel 1️⃣
Ivan Musterman verdient 60 € pro Jahr. Keine Familie und Kinder ️
Beispiel 2️⃣
Mikhail Schmidt verdient die gleichen 60€ im Jahr. Hat eine Frau und 000 Kinder 👨‍👩‍👧‍👦

Gesamt: Keine Familie. Ivan zahlt 27 % Steuer, also 16 €. Der Familienvater Mikhail zahlt 236 % Steuer, was 9 € entspricht.

Die Differenz beträgt 11'117€ pro Jahr!

Natürlich gibt es viele Nuancen, aber in diesem Fall wird der Hauptansatz betrachtet.
Na, so hohe Steuern?

 

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2 Antworten

  1. Mein Mann und ich haben eine Meldung beim Finanzinstitut eingereicht und mussten extra bezahlen, ich habe alles bezahlt und mein Mann hat um eine separate Meldung gebeten. Haben verheiratete Personen das Recht, eine separate Meldung zu erstellen???

    1. Guten Tag.
      Ja, verheiratete Paare haben das Recht, separate Faktorerklärungen einzureichen.
      Lassen Sie sich am besten von einem Steuerberater beraten.

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