Wie man die Höhe der zukünftigen Rente in Deutschland erfährt
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Wie erfahre ich die Höhe meiner zukünftigen Rente?

Wir hören diese Frage ständig von Landsleuten, die vor Kurzem umgezogen sind. Im Internet findet man zahlreiche Rechner, allerdings mit unklaren Faktoren. Wir versuchen es in verständlicher Sprache zu erklären. 

Wann Sie in Rente gehen können

Sie können auch vor diesem Alter in Rente gehen, wenn Sie 35 Versicherungsjahre haben (angerechnet werden nicht nur Beitragszeiten, sondern auch Kindererziehungszeiten und andere rentenrechtliche Zeiten), aber frühestens mit 63 Jahren. Die Rente sinkt dabei dauerhaft: um 0,3% für jeden Monat vor der Altersgrenze, höchstens um 14,4%.

Mit 45 Versicherungsjahren kann man ab 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen (Jahrgänge 1959 bis 1963: ab 64 Jahren und 2 bis 10 Monaten).

📍Wenn Sie nach Deutschland gezogen und mit 32 Jahren oder später in den Beruf eingestiegen sind und keine weiteren anrechenbaren Zeiten haben, kann von einem früheren Renteneintritt keine Rede sein. Wie ein bekannter Opa schon sagte: arbeiten, arbeiten und noch mal arbeiten😅 Weitere Zeiten gibt es allerdings durchaus: Zeiten in anderen EU-Ländern, Kindererziehungszeiten und bei anerkannten Spätaussiedlern Zeiten aus dem Herkunftsland (Fremdrentengesetz).

🧮 Nun in Zahlen. Die Berechnungsformel sieht so aus:

Die Rentenformel

✏MR (Monatliche Rentenhöhe) = EP (Entgeltpunkte) x ZF (Zugangsfaktor) x AR (aktueller Rentenwert) x RF (Rentenartfaktor)

✔EP – die von Ihnen erworbenen Entgeltpunkte. Sie hängen vom Gehalt (Bruttoarbeitsentgelt) und dessen Verhältnis zum Durchschnittsgehalt in Deutschland ab. Im Jahr 2026 beträgt das Durchschnittsgehalt 51.944 Euro. Wenn Ihr Gehalt 25.972 Euro beträgt, erhalten Sie 0,5 Punkte, bei 51.944 Euro ist es 1 Punkt, bei 77.916 Euro sind es 1,5 Punkte, aber nicht mehr als 1,95 Punkte pro Jahr: oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro werden keine Beiträge mehr erhoben. Punkte gibt es auch für die Erziehung eines Kindes (Kindererziehungszeiten): Für ein ab 1992 geborenes Kind werden drei Jahre angerechnet, das sind 3 Entgeltpunkte.

✔ZF – Zugangsfaktor. Bei Renteneintritt mit 67 Jahren beträgt der Faktor 1,0. Bei einem Renteneintritt 1 Monat vor Vollendung des 67. Lebensjahres verringert sich der Faktor um 0,003; 1 Jahr früher um 0,036; und 4 Jahre früher um 0,144.

Das gilt auch umgekehrt: Rentenbeginn um 3 Jahre aufgeschoben – und Sie erhalten zusätzlich 18%. Die Rente erhöht sich um 0,5% für jeden Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, in dem Sie noch keine Rente beziehen, also um 6% pro Jahr – dafür müssen Sie nicht weiterarbeiten. Arbeiten Sie weiter und zahlen Beiträge, kommen zusätzlich neue Entgeltpunkte dazu.

✔AR – der Wert eines Entgeltpunkts (aktueller Rentenwert). Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 42,52 €, für die alten und die neuen Bundesländer gleich: Die beiden Werte wurden 2023 angeglichen. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli neu festgesetzt.

✔RF – Rentenart. Wir rechnen mit dem Faktor 1,0. Es gibt Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten und andere Einzelfälle.

Link zum Rechner auf der DRV-Website

Ein Rechenbeispiel

📍Schauen wir uns ein Beispiel an:

Ivan Musterman zog im Alter von 35 Jahren nach Deutschland und arbeitet seit dem ersten Tag als Ingenieur mit einem Gehalt von 60.000 Euro im Jahr oder 5.000 im Monat.
📍MR = EP x ZF x AR x RF
✔EP = 1,155 Punkte (60.000/51.944) x 32 (Jahre Beitragszeit bis 67 Jahre) = 36,96 Punkte
✔MR = 36,96 x 1 x 42,52 x 1 = 1.572 Euro.
✏Monatliche Rente = 1.572 Euro brutto oder 31 % des eigenen Gehalts (ebenfalls brutto). Davon gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuern ab.
📅Die Rechnung ist in heutigem Geld: Durchschnittsgehalt und Rentenwert steigen jedes Jahr, daher wird der Eurobetrag im Jahr 2058 anders aussehen — der Anteil am Gehalt bleibt aber etwa gleich.

Wir hoffen, der Sinn der Berechnung ist nun verständlicher geworden. Natürlich gibt es noch viele Nuancen.
Eine berechtigte Frage – wie kann man seine Rente erhöhen?

❗Eine Lösung bieten private Altersvorsorge und andere Finanzinstrumente.

Und wenn dabei ein sehr kleiner Betrag herauskommt, ist das ein eigenes Thema: was zu tun ist, wenn der Betrag klein ausfällt und mit welcher staatlichen Aufstockung Sie rechnen können.

Was Sie mit dieser Zahl machen. Die Renteninformation der DRV zeigt, was Sie bereits angespart haben, beantwortet aber nicht die entscheidende Frage — ob das bei Ihren Ausgaben reicht. Melden Sie sich für ein kostenloses Beratungsgespräch an: Wir rechnen die Lücke zwischen Ihrer künftigen Rente und Ihren heutigen Ausgaben aus und sehen uns an, womit sie sich schließen lässt.

Wo Sie Ihre eigenen Daten finden

Ihre Daten finden Sie in der Renteninformation: Die Deutsche Rentenversicherung schickt sie einmal im Jahr ab dem 27. Lebensjahr, wenn Sie mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben. Ab 55 kommt alle drei Jahre die ausführliche Rentenauskunft. Die Beträge in der Renteninformation sind brutto. Gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge zusammen zeigt die Digitale Rentenübersicht; die Anmeldung erfolgt mit dem Personalausweis (Online-Ausweisfunktion, eID) und Ihrer Steuer-ID. Haben Sie Lücken in Ihren Versicherungszeiten entdeckt, können Sie jederzeit formlos eine Kontenklärung beantragen.

Quelle zur Zeile über das Rentenniveau von 48% oben: offizielle Seite der DRV zum Rentenpaket 2025.

Häufige Fragen zur Rentenhöhe in Deutschland

Die Regelaltersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab. Jahrgang 1958: 66 Jahre; 1959: 66 Jahre und 2 Monate; 1960: 66 und 4; 1961: 66 und 6; 1962: 66 und 8; 1963: 66 und 10; ab 1964: 67 Jahre. Früher geht es mit 35 Versicherungsjahren, aber frühestens mit 63, und die Rente sinkt dauerhaft um 0,3% für jeden Monat vor Ihrer Altersgrenze. Für Jahrgänge ab 1964 kostet die Rente mit 63 also 14,4%. Mit 45 Versicherungsjahren gibt es keinen Abschlag: ab 65, für die Jahrgänge 1959 bis 1963 ab 64 Jahren und 2 bis 10 Monaten.
Die Formel lautet: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor. Ein Jahr mit Durchschnittsverdienst (für 2026 vorläufig 51.944 € brutto) bringt einen Entgeltpunkt. Seit 1. Juli 2026 ist ein Punkt 42,52 € Monatsrente wert: 46 Punkte ergeben bei Rentenbeginn mit der Regelaltersgrenze 1.955,92 € brutto. Jeder Monat früher kostet 0,3%, jeder Monat später bringt 0,5% mehr. Auf der Website der DRV gibt es den Rentenschätzer und den Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner, der mit den Daten Ihrer Renteninformation rechnet.
Ende 2025 lag die durchschnittliche Altersrente laut DRV bei 1.195 € im Monat. Als Maßstab für die eigene Rente taugt der Wert aber wenig. Das ist der Betrag nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, vor Steuern, und im Durchschnitt stecken volle Erwerbsleben ebenso wie Renten aus wenigen Jahren Arbeit in Deutschland. Zum 1. Juli 2026 sind die Renten um 4,24% gestiegen. Genauer ist die Standardrente: 45 Jahre mit Durchschnittsverdienst ergeben 45 Entgeltpunkte, derzeit 1.913,40 € brutto. Im kostenlosen Beratungsgespräch nehme ich Ihre Renteninformation und stelle die künftige Rente Ihren heutigen Ausgaben gegenüber.
Das wichtigste Dokument ist die Renteninformation. Die DRV schickt sie ab 27 jedes Jahr, wenn Sie mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben: Darin stehen die bisher erreichte Rente und eine Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze, falls Sie weiter so einzahlen wie in den letzten fünf Jahren. Die Beträge sind brutto. Ab 55 kommt alle drei Jahre die ausführliche Rentenauskunft, vorher können Sie sie anfordern. Ihre Entgeltpunkte Jahr für Jahr sehen Sie im Versicherungsverlauf im Kundenportal der DRV. Gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge zusammen zeigt die Digitale Rentenübersicht; Sie melden sich mit dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und Ihrer Steuer-ID an. Hat Ihr Versicherungsverlauf Lücken, etwa Schule, Studium, Kinder oder Arbeit im Ausland? Dann beantragen Sie eine Kontenklärung.
Fünf Jahre sind die Mindestversicherungszeit (allgemeine Wartezeit), ohne sie gibt es gar keine Altersrente. Der Betrag ist bescheiden: Fünf Jahre mit Durchschnittsverdienst ergeben 5 Entgeltpunkte, mit dem Rentenwert ab 1. Juli 2026 sind das 212,60 € brutto im Monat. Auf die fünf Jahre zählen Kindererziehungszeiten (für ein ab 1992 geborenes Kind drei Jahre) und Minijobs mit Rentenbeiträgen; fehlende Monate lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen mit freiwilligen Beiträgen auffüllen. Zeiten in der EU und in Abkommensstaaten helfen, die fünf Jahre zu erfüllen, die Rente dafür zahlt das jeweilige Land. Mit Russland gibt es kein Abkommen: Russische Zeiten werden vor allem anerkannten Spätaussiedlern nach dem Fremdrentengesetz angerechnet.
Die große Witwenrente beträgt 55% der Rente des Ehemanns. Nach altem Recht sind es 60%: wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Die große Witwenrente gibt es ab 47 (stirbt der Ehemann 2026, reichen 46 Jahre und 6 Monate), früher bei einem Kind unter 18 oder bei Erwerbsminderung. Sonst gibt es die kleine Witwenrente: 25%, in der Regel nur 24 Monate. Voraussetzung: Der Ehemann hat fünf Versicherungsjahre, und eine nach 2001 geschlossene Ehe hat mindestens ein Jahr bestanden. In den ersten drei Monaten wird seine volle Rente gezahlt, danach werden 40% Ihres Einkommens über 1.122,53 € im Monat angerechnet.

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