Deutsche lieben Haustiere und sie lieben auch Gesetze, die bei ihnen gut funktionieren.


Heute haben wir beschlossen, Tierliebhabern die Regeln in Bezug auf Hunde und Katzen in Deutschland vorzustellen. 

Hunde- und Katzenversicherung in Deutschland

Halten Sie Hunde? Dann sollten Sie wissen, was in Deutschland gilt:

🔹 Der Hund muss unbedingt Gassi geführt werden, er darf nicht ständig in der Hundehütte oder in der Wohnung sitzen.
🔹 Die Verwendung von Stachelhalsbändern ist verboten.
🔹 Den Hund muss man an der Leine ausführen, und an einigen Orten ist es vorgeschrieben, ihm einen Maulkorb anzulegen.
🔹 Welpen müssen mindestens 4 Stunden am Tag gewidmet werden.
🔹 Es ist verboten, den Hund anzubinden oder im Auto einzusperren.

Regeln für die Einreise mit Hund/Katze nach Deutschland:

Das Haustier muss einen EU-Heimtierausweis, einen Mikrochip zur Identifizierung und eine gültige Tollwutimpfung haben.

Wichtig: Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein — vor Ablauf dieser Frist wird das Tier nicht ins Land gelassen. Und noch ein Detail, an dem man am häufigsten scheitert: Der Chip muss bis zur Impfung gesetzt sein. Wenn zuerst geimpft und danach gechipt wurde, zählt die Impfung nicht und muss neu gemacht werden.

❌  Die Einfuhr und der Transit von Welpen unter 15 Wochen sind verboten.

Es gelten zudem Beschränkungen für die Einfuhr bestimmter Hunderassen. Informieren Sie sich daher unbedingt im Vorfeld, wenn Sie mit einem Hund nach Deutschland reisen möchten.

Darf man mit Hund oder Katze ins Geschäft?

Das Mitnehmen von Tieren in Lebensmittelgeschäfte ist gemäß der EU-Verordnung Nr. 852/2004 verboten. Dies gilt nicht nur für Supermärkte, sondern auch für Metzgereien, Bäckereien und sogar Apotheken, sofern diese Nahrungsergänzungsmittel verkaufen. Ausgenommen sind Blindenführhunde und andere Assistenzhunde: Ihnen darf der Zutritt nicht verweigert werden (§ 12e BGG).
Ein Verbot des Besuchs von Cafés oder Bekleidungsgeschäften gibt es bisher nicht, daher entscheidet jeder Ladenbesitzer selbst.

Interessante Gesetze für Katzenhalter gibt es in verschiedenen Städten Deutschlands

🔹 In Berlin gilt seit dem 8. Juni 2022 die Katzenschutzverordnung: Eine Katze, die frei nach draußen geht, muss kastriert, gechipt und registriert werden. Katzen werden mit 5 Monaten geschlechtsreif — an dieses Alter ist die Pflicht geknüpft. Für Katzen, die nur an der Leine oder in einen umzäunten Hof gelassen werden, gilt die Regel nicht.

🔹 In der Stadt Walldorf (Baden-Württemberg) war es seit 2022 im Frühjahr und Sommer tatsächlich verboten, Katzen nach draußen zu lassen — wegen der seltenen Haubenlerche. Im Januar 2025 wurde das Verbot aufgehoben: Die Vögel haben neue Brutplätze außerhalb der Stadt angenommen. Das Beispiel ist aus einem anderen Grund lehrreich: Solche Regeln erlässt und kassiert die örtliche Behörde, deshalb muss man die Website der eigenen Gemeinde prüfen und nicht allgemeine Artikel im Internet.

Wichtige rechtliche Nuancen:

Hunde werden in Deutschland bei der Gemeinde angemeldet – wegen der Hundesteuer, in einigen Bundesländern zusätzlich im Hunderegister. Katzen nur dort, wo eine Katzenschutzverordnung gilt, und meist nur, wenn sie Freigang haben. Hunde müssen immer eine Steuermarke tragen. Meistens können Sie die Anmeldung online auf der Website der Stadt erledigen.

Empfehlung:

Registrieren Sie Ihre Haustiere in den Datenbanken Tasso.net oder in Findefix.com. Nur dank dieser beiden Datenbanken können Polizei und Tierheime ein verlorenes Tier zurückbringen.

Für einen Hund zahlt man in Deutschland eine Steuer — die Hundesteuer. Sie wird von der Gemeinde festgesetzt, deshalb unterscheiden sich die Beträge um ein Vielfaches: von einigen Dutzend Euro bis zu rund 190 € im Jahr für den ersten Hund. Für den zweiten und jeden weiteren zahlt man deutlich mehr, und für Rassen von der „Liste gefährlicher Hunde“ liegt der Satz in einigen Städten um ein Mehrfaches höher. Den Hund müssen Sie innerhalb der von der Gemeinde gesetzten Frist anmelden. Eine Katzensteuer gibt es in Deutschland nicht.

Häufige Fragen zur Haltung von Hunden und Katzen in Deutschland

Muss das Tier gechipt werden?

Für Reisen innerhalb der EU ist beides Pflicht: Chip und EU-Heimtierausweis mit einer Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein muss. Innerhalb Deutschlands hängt die Pflicht vom Bundesland ab und davon, ob der Hund als gefährlich eingestuft ist. Chip plus kostenlose Registrierung in einer Datenbank (Tasso oder Findefix) sind dabei De-facto-Standard: Ohne sie lässt sich ein gefundenes Tier nur schwer an den Halter zurückgeben.

Wo gilt die Leinenpflicht?

Die Leinenregeln setzen die Bundesländer und die Gemeinden fest: In Städten gelten sie häufig für alle Straßen und Parks, im Wald gibt es saisonale Beschränkungen während der Brutzeit, in der Regel von März bis Juli. Für einen Verstoß wird ein Bußgeld verhängt. Eine bundesweit einheitliche Regel gibt es nicht — maßgeblich ist die Website der eigenen Gemeinde. Wo die Haftpflicht für Hunde Pflicht ist und was die Policen kosten, steht in den Abschnitten Tierhalterhaftpflicht und Hundeversicherung.

Darf der Hund mit in den öffentlichen Nahverkehr?

Die Regeln setzt das Verkehrsunternehmen fest, deshalb unterscheiden sie sich von Stadt zu Stadt und von Land zu Land. Das übliche Schema: Ein kleiner Hund in der Transportbox fährt in der Regel kostenlos mit, ein großer zum Kindertarif und häufig mit Maulkorb und an kurzer Leine. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn braucht ein großer Hund ein eigenes Ticket. Blindenführhunde werden überall kostenlos und ohne Maulkorb befördert.

Was davon wirkt sich auf die Versicherung aus?

Unmittelbar nur der Status des Hundes: Rassen von der „Liste gefährlicher Hunde“ und Hunde, die das Ordnungsamt als gefährlich eingestuft hat, sind teurer zu versichern, und in mehreren Bundesländern ist die Haftpflicht für sie Pflicht. Die übrigen Regeln wirken sich nicht auf den Beitrag aus, ob der Versicherer zahlt, hängt aber von den Versicherungsbedingungen ab. Von Gesetzes wegen ist der Versicherer nur bei vorsätzlich herbeigeführtem Schaden leistungsfrei (§ 103 VVG). Werden vertragliche Obliegenheiten verletzt, kann er die Leistung bei grober Fahrlässigkeit kürzen und bei Vorsatz verweigern (§ 28 VVG). Den Überblick über Policen und Preise finden Sie im Abschnitt Tierversicherung in Deutschland.

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