Die Glasversicherung ist ein wichtiger Aspekt, der sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen oft unterschätzt wird. Unter unvorhersehbaren Umständen wie Naturkatastrophen, Unfallschäden oder Vandalismus wird eine angemessene Versicherung für Glasprodukte zur Notwendigkeit. In Deutschland gibt es verschiedene Versicherungen, die unterschiedliche Aspekte rund um das Thema Glas abdecken und jede davon ihre eigenen Eigenschaften und Vorteile hat.
In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Arten von Versicherungspolicen ein, die den Schutz vor Risiken im Zusammenhang mit Schäden an Glasgegenständen umfassen, und klären darüber hinaus, welche Glasprodukte versichert werden können und welche Schäden sie verursachen können. Wenn Sie diese Nuancen verstehen, können Sie die optimale Versicherungslösung zum Schutz Ihres Eigentums und zur Reduzierung finanzieller Risiken auswählen.
Arten der Glasversicherung
Bei der Versicherung von Glas ist es wichtig, mehrere Punkte zu unterscheiden. Zunächst werden wir über verschiedene Arten von Versicherungen sprechen, für die Glas versichert werden kann:
- Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht)
- Hausratversicherung (Haus)
- Zusätzliche Glasversicherungsmöglichkeit beim Hausrat (Glasbruch)
- Wohngebäudeversicherung (Wohngebäudeversicherung)
Zweitens müssen Sie herausfinden, welche Glasprodukte es sind (Versicherungsgegenstand) versichert:
- Eigene Dinge sind Ihre Dinge, die Ihnen zur Verfügung stehen.
- Bei gemieteten oder geliehenen Gegenständen handelt es sich um Gegenstände Dritter, die Ihnen zur Verfügung stehen.
- Die Sachen anderer Leute sind Sachen Dritter, die in ihrem Gebrauch sind.
- Bauelemente – sind integraler Bestandteil des Gebäudes oder daran befestigt.
Und drittens ist es notwendig, klar zu definieren, was ist Schadensursache Glas
- Brechen.
- Feuer, Wasserschaden, Hurrikan, Regen, Hagel, Einbruch.
1. Privathaftpflicht (PHV)
Die Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die Sie jemandem zufügen. Nach deutschem Recht muss für diesen Schaden aufkommen, wer sich einen Sach- oder Gesundheitsschaden zuschulden kommen lässt. Und seine maximale Größe ist unbegrenzt.
Gegenstand der Versicherung:
Die Glasobjekte anderer Leute: alles, was Sie nicht gehören und nicht sind in Ihrem Einsatz
Schadensursache:
Du hast es kaputt gemacht. Das heißt, die Versicherung übernimmt den Schaden, wenn Sie:
- eine Vase auf einer Party zerbrochen,
- einen Glastisch auf dem Grundstück eines Nachbarn zerbrochen hat,
- Das Telefon deines Freundes ist kaputt gegangen,
- Beim Ballspielen sind Sie oder Ihr Kind versehentlich gegen das Fenster Ihres Nachbarn gestoßen und haben es zerbrochen.
- Ich habe in einem Café etwas Schweres auf den Tisch fallen lassen und es zerbrach.
- versehentlich gegen ein Schaufenster geprallt ist,
- Sie haben den Spiegel in der Umkleidekabine zerbrochen.
Generell sind gemietete oder geliehene Glasprodukte vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Allerdings können Versicherungsgesellschaften diese Option in bestimmte Pakete einbeziehen. Beispielsweise ist im Tarif „Einfach Komplett“ der Haftpflichtkasse die Option „Glasschäden in Eigentumswohnungen“ enthalten. Wenn Sie die Möbel Ihres Vermieters mit Glaselementen nutzen, beispielsweise einen Glastisch oder -schrank mit Glasauslagen oder ein Kochfeld, übernimmt Ihre Versicherung den Schaden, wenn Sie versehentlich etwas kaputt machen.
Integrale Gebäudeteile (Türen, Fenster) einer Mietwohnung werden von der PHV nicht abgedeckt.
Wenn Sie aber beispielsweise im Urlaub eine Tür oder ein Fenster in einem Hotel oder einer Pension einschlagen, zahlt die Versicherung eine Entschädigung.
2. Hausrat (HR)
Hausratversicherung – Versichert ist Glas, das bei einem Versicherungsfall beschädigt wird: Wind, Wasser, Feuer, Einbruch.
Gegenstand der Versicherung:
Ihre eigenen Glasgegenstände (Ihre Gegenstände, die Sie verwenden), zum Beispiel:
- Gläser, Paneele und Spiegel aus Glas oder durchsichtigem Kunststoff für die Inneneinrichtung.
- Glasaquarien und Terrarien.
- Duschvorhänge aus Kunststoff oder Glas.
- Waschbecken aus Glas, Plexiglas und Acryl.
- Glasböden in Schränken.
- Ofen- und Mikrowellenfenster
Schadensursache:
Im Vertrag festgelegt. Typischerweise Feuer, Wasserschaden, Hurrikan, Regen, Hagel, Einbruch.
Die Versicherungsgesellschaft übernimmt zum Beispiel:
- Wenn das Glas in Ihrem Schrank durch einen Brand zerbricht,
- Bei der Explosion zerbricht Glas.
- Wenn durch Hagelschlag ein Fenster zerbricht und eine auf dem Fenster stehende Vase beschädigt wird, werden die Kosten für die Vase vom Hausrat erstattet
3. Glasbruch
Zusätzliche Option zur Glasbruchversicherung Haus. Kann nur mit dem Hauptvertrag abgeschlossen werden. Gültig nur an der im Vertrag angegebenen Adresse.
Versicherungsgegenstand:
Eigene Glasartikel und Elemente von Glasgebäuden.
Schadensursache:
Du hast es kaputt gemacht.
- Versichert sind unter anderem:
- Glas, Scheiben aus Glas oder durchsichtigem Kunststoff, die fachmännisch installiert und fest am Gebäude oder an Nebengebäuden auf dem versicherten Grundstück befestigt werden;
- Eigentum;
- Glas, Platten und Spiegel aus Glas oder transparentem Kunststoff zur Verwendung in Wohnmöbeln;
- Glasaquarien und Terrarien;
- Glasbausteine, Profilglas und Lichtkuppeln aus Glas oder transparentem Kunststoff;
- Glaskeramik-Kochfelder einschließlich deren Elektrik/Elektronik.
- Diese Art von Versicherung deckt nicht ab:
- laminierte Isolierverglasungen, deren Randfugen aufgrund normaler Abnutzung, Herstellungsfehler oder Verglasungsfehler undicht sind;
- Undichtigkeiten (Kondensation im Raum zwischen den Gläsern);
- Photovoltaik-/Solarmodule (in manchen Tarifen separat inkludierbar);
- Hohlglas, Beleuchtungskörper und optisches Glas;
- Gebäude, überwiegend aus Glas, Gewächshäuser und Poolabdeckungen und Poolabdeckungen;
- Glas und Glasplatten, die Teil elektronischer Geräte zur Wiedergabe von Daten, Ton, Bildern und Kommunikation sind (z. B. Fernseh- und Monitorbildschirme, Tablet-Computer und Smartphone-Displays).
Beispiele:
- Spielende Kinder zerschlagen einen teuren Glastisch.
- Sie wohnen in einer Mietwohnung und brechen versehentlich die Glastür auf.
Diese Option deckt auch die in der PHV genannten Fälle in der GLAS-Option ab, so dass es keinen Sinn macht, diese gleichzeitig einzugehen. Die Kosten für Glasbruch variieren zwischen 7 und 25 Euro pro Jahr und hängen vom Unternehmen und dem Inhalt des Tarifs ab.
4. Wohngebäudeversicherung (WGV)
Sachversicherung für Gebäudeeigentümer.
Versicherungsgegenstand:
Gebäude und Gebäudebestandteile: Türen, Fenster, verglaste Terrassen, Duschkabinen, Kochfelder.
Schadensursache:
Feuer, Wasserschaden, Hurrikan, Regen, Hagel, Einbruch.
Diese Versicherung deckt einen Versicherungsfall ab, wenn:
- Durch den Brand gingen die Fensterscheiben zu Bruch.
- Die Satellitenschüssel wurde durch einen Hurrikan abgerissen und in den Wintergarten geschleudert, wodurch die Verglasung zerbrach und der Rahmen beschädigt wurde.
- Der Sturm zerstörte das äußere Glasdach der Terrasse.
Wichtig bei der Versicherung zu beachten
Glas gilt als zerbrochen, wenn es große Risse oder Spinnweben aufweist oder in Bruchstücke zersplittert ist. Kratzer und Abnutzung gelten jedoch nicht als versicherbarer Schaden und sind daher nicht versichert.
Die Versicherung wird nicht gezahlt, wenn:
- der Glasschaden bereits vor Vertragsbeginn vorhanden war,
- wenn sich das Glas in Gewerberäumen befindet,
- der Schaden wurde vorsätzlich verursacht.
Wenn das Glas zerbricht:
- Machen Sie ein Foto; die Versicherung benötigt es möglicherweise.
- Wenn das Glas Ihrer Haustür oder Ihres Fensters zerbricht, organisieren Sie eine Notverglasung. (Provisorisches Glas bleibt fixiert, bis ein neues eingesetzt wird)
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