Deutschland ist bekannt für sein entwickeltes Gesundheitssystem, das Bürgern und Einwohnern Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung bietet. Im Rahmen dieses Systems gibt es eine umfassende öffentliche Versicherung Gesetzliche Krankenversicherung, die sowohl die obligatorische als auch die freiwillige Gesundheitsversorgung abdeckt. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf vier führende Versicherungsunternehmen in Deutschland – Mhplus, Techniker Krankenkasse, HEK und Ikk Classic.
Was ist der Unterschied zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer gesetzlichen Krankenversicherung?
In Deutschland gibt es zwei Arten der Gesundheitsversorgung: die gesetzliche und die private Versicherung. Der Beitrag zur Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) richtet sich ausschließlich nach dem Einkommen – im Durchschnitt schon 17,5% aus Einkommen und ist unabhängig vom Alter und Begleiterkrankungen. Darüber hinaus übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Arbeitnehmerbeitrags.
Während die öffentliche Krankenversicherung den Großteil der Bevölkerung abdeckt, private Krankenversicherung bietet eine Chance für Mitarbeiter, deren Einkommen über 77.400 Euro pro Jahr (2026) Wählen Sie zwischen gesetzlichen Krankenversicherungen und privaten Krankenversicherungen (PKV). Private Versicherungen bieten ein breiteres Leistungsspektrum. Die Prämien richten sich nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und den gewählten Leistungen. Sie hängen nicht mit der Einkommenshöhe zusammen.
Staatliche Versicherung
Privatversicherung
Höhe der Beiträge
- Im Durchschnitt 17,5 % des Einkommens
Höhe der Beiträge
- Feste Beiträge je nach Tarif, Alter und Krankheit
Familienversicherung
- Ein Partner mit einem Gehalt bis zu 565 Euro (Selbstständiger) bzw. 603 Euro (Angestellter) und Kinder sind kostenlos mitversichert
Familienversicherung
- Zuzahlung für jedes Familienmitglied
Versicherungsdeckung
- Einheitlicher Tarif für alle Versicherten
Versicherungsdeckung
- Viele Tarife, vom absoluten Minimum bis zum Maximum, einschließlich experimenteller Behandlungen
Bezahlung der Behandlung
- Direkt zwischen Krankenhaus/Praxis und der Versicherung
Bezahlung der Behandlung
- Der Patient bezahlt die Rechnung selbst und erhält dann die Kosten von der Krankenkasse erstattet.
Urlaub zur Betreuung des Kindes
- Beitragsbefreiung, Sonderregelungen für freiwillig Versicherte
Urlaub zur Betreuung des Kindes
- Abhängig vom gewählten Tarif
Wer kann sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern?
Folgende Personengruppen haben Anspruch auf eine Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland:
- Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt 603 Euro im Monat übersteigt, jedoch die Jahreseinkommensgrenze von 77.400 Euro (für 2026) nicht überschreitet
- Empfänger von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und – unter bestimmten Voraussetzungen – Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II)
- Studierende unter 30 Jahren
- Rentner mit einer bestimmten Versicherungsdauer
- Empfänger einer Hinterbliebenenrente oder einer entsprechenden Hinterbliebenenleistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
- Unternehmer in der Land- und Forstwirtschaft, deren mitarbeitende Familienangehörige sowie Rentner in der Landwirtschaft
- Menschen mit Behinderungen
- Künstler und Publizisten
- Personen, die keinen weiteren Anspruch auf Krankenversicherungsschutz haben, die zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren oder noch bei der GKV versichert sind
- Spätzuwanderer, die für einen dauerhaften Aufenthalt nach Deutschland gezogen sind (WICHTIG! Diese Möglichkeit besteht nur in den ersten sechs Monaten nach Erhalt der Dokumente in Deutschland)
In diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit, zwischen einer freiwilligen staatlichen Versicherung und einer privaten Versicherung zu wählen:
- Überschreiten des Einkommens über der Grenze für Arbeitnehmer (77.400 Euro für 2026).
- Selbstständige, die ab Beginn der Erwerbstätigkeit nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen
Wer kann nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden?
- Studierende über 30 Jahre können nicht im GKV-Studentarif versichert werden. Nach diesem Alter müssen sie möglicherweise zu einer privaten Versicherungsgesellschaft wechseln. zum Beispiel CareConcept.
- Personen mit bestimmten Arten von Visa: Dies kann beispielsweise ein kurzfristiges Reise- oder Tourismusvisum sein. Lesen Sie mehr hier.
- Unternehmer und Selbstständige, die bisher in der Europäischen Union nicht gesetzlich versichert waren. Verfügbar für diese Personenkategorie private Krankenversicherung.
2. Seien Sie familienversichert.
Familienversicherung
Kinder, Ehepartner oder eingetragene gleichgeschlechtliche Partner sind von der Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung befreit, wenn sie in Deutschland zusammenleben und über ein Einkommen verfügen, das eine bestimmte Höhe regelmäßig nicht übersteigt. Nach dem Ende der Familienversicherung ist in der Regel eine Weiterführung des Vertrags in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, auch wenn einer der Partner sich selbstständig gemacht hat.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für familienversicherte Personen?
Die Einkommensgrenze beträgt 565 Euro pro Monat für Selbstständige und 603 Euro (Stand 2026) für Arbeitnehmer. Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens werden Unterhaltszahlungen nicht berücksichtigt.
Merkmale der Familienversicherung
Für versicherungspflichtige Versicherte macht ein Wechsel in die Familienversicherung während der Mutterschafts- und Elternzeit keinen Sinn, da sie von der Beitragszahlung aus dem Elterngeld befreit sind.
Für eine freiwillig Versicherte, die vor dem Mutterschaftsurlaub oder vor dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, weil ihr regelmäßiges Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze überstieg, gelten folgende Regelungen: nach Bezug der Kinderbetreuung Leistungen Während der Schwangerschaft und Geburt hat er Anspruch auf eine kostenlose Versicherung während des Mutterschaftsurlaubs oder des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld. Dies ist nur möglich, wenn sein Ehegatte oder Partner Mitglied der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist. Ansonsten sind (Mindest-)Beiträge zu entrichten.
Selbstständige, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, müssen weiterhin (Mindest-)Beiträge zahlen.
Die Einbeziehung eines Kindes in den Familientarif ist ausgeschlossen, wenn der Ehe- oder Lebenspartner:
- ist privat krankenversichert und sein Einkommen übersteigt 74.400 Euro (2026) pro Jahr
- und das Einkommen regelmäßig höher ist als das eines pflichtversicherten Ehegatten oder Lebenspartners.
Kinder sind von der Zahlung der Versicherungsprämien befreit – wie lange?
Normalerweise endet diese Veröffentlichung:
- mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Für nicht erwerbstätige Kinder – ab Vollendung des 23. Lebensjahres.
- Befindet sich das Kind in der Schule, in einer Berufsausbildung oder leistet es einen Freiwilligendienst (Freiwilliger Jahresdienst in der Bundeswehr – BFD; Freiwilliges Soziales Jahr – FSJ; Freiwilliges Umweltjahr – FÖJ), endet die Versicherung zum Familientarif mit dem 25. Lebensjahr .
- Wird die schulische oder berufliche Ausbildung durch den Freiwilligendienst oder den freiwilligen Wehrdienst des Kindes unterbrochen oder verzögert, kann die Versicherung über das 25. Lebensjahr hinaus für maximal zwölf Monate weitergeführt werden.
Ohne Altersbeschränkung können Kinder nur dann versichert werden, wenn sie aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit (Behinderung) nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behinderung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Familienversicherung bereits bestanden hat.
Studierende sind nach Beendigung der Familienversicherung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres versicherungspflichtig. Allerdings zahlen sie für die Krankenversicherung einen besonders günstigen Beitrag von 115,17 Euro pro Monat (im Jahr 2025) zuzüglich eines Zusatzbeitrags, den die Krankenkassen ihren Mitgliedern gegebenenfalls in Rechnung stellen.
Berufsschüler können nach Ablauf der Familienversicherung freiwillig Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden und den gleichen Betrag wie Studierende zahlen.
Tarifvergleich
- 15,90 % (ZB = 2,50 %)
- 15,80 % (ZB=2,45 %)
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- 10 € pro Jahr ab 16 Jahren + 1 Mal gratis während der Schwangerschaft
Professionelle Zahnreinigung
- 40 € pro Jahr ab 18 Jahren
Osteopath
- 80 %, nicht mehr als 3 Sitzungen bis zu 30 €/Sitzung pro Jahr
Osteopath
- 3 Sitzungen bis zu 40 €/Sitzung pro Jahr
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Impfungen
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Zuzahlungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt
- 100 € für die Medikamentenübernahme
- 100 € für Hebammenleistungen Dritter
Zuzahlungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt
- 100 % Medikamentenakzeptanz
- 80 % Partnervorbereitung auf die Geburt, jedoch nicht mehr als 100 €
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Künstliche Befruchtung
- 200 € Zuschuss für verheiratete Paare pro Versuch, maximal 3 IVF- oder ICSI-Versuche
Künstliche Befruchtung
- 500 € Zuschuss für Verheiratete pro Versuch, maximal 3 Versuche
Sport- und Gesundheitskurse
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- Nicht mehr als 2 Kurse pro Jahr
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Professionelle Zahnreinigung
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- 40 € pro Jahr ab 18 Jahren
Professionelle Zahnreinigung
- 40 € pro Jahr + 1 kostenloser Besuch bei einem mit der Versicherung kooperierenden Arzt
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- 80 %, nicht mehr als 3 Sitzungen bis zu 30 €/Sitzung pro Jahr
Osteopath
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- 80 %, 2 Sitzungen bis zu 60 €/Sitzung pro Jahr
Osteopath
- 4 Sitzungen bis zu 40 €/Sitzung pro Jahr
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Impfungen
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Impfungen
- Empfohlene Impfungen gegen Zuzahlung
Zuzahlungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt
- 100 € für die Medikamentenübernahme
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Zuzahlungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt
- 100 % Medikamentenakzeptanz
- 80 % Partnervorbereitung auf die Geburt, jedoch nicht mehr als 100 €
- 250 € für Hebammenleistungen Dritter
Zuzahlungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt
- +400 € zum Grundbudget für die Schwangerschaft (150 €)
- 250 € für Hebammenleistungen Dritter
Zuzahlungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt
- 100 € für die Medikamentenübernahme
- 100 € für zusätzliche Kosten
- 250 € für Hebammenleistungen Dritter
Künstliche Befruchtung
- 200 € Zuschuss für verheiratete Paare pro Versuch, maximal 3 IVF- oder ICSI-Versuche
Künstliche Befruchtung
- 500 € Zuschuss für Verheiratete pro Versuch, maximal 3 Versuche
Künstliche Befruchtung
- 100 % Deckung für verheiratete Paare, wenn beide bei mhplus versichert sind, wodurch sich das zulässige Frauenalter auf 42 Jahre erhöht
Künstliche Befruchtung
- 500 €, wenn beide Partner bei der IKK versichert sind
- 250 € Zuschuss für Verheiratete pro Versuch, maximal 3 Versuche.
Sport- und Gesundheitskurse
- 80 % und höchstens 250 € pro Jahr
- Nicht mehr als 2 Kurse pro Jahr
Sport- und Gesundheitskurse
- 100 % bei Online-Kursen, 1 Kurs = bis zu 100 €
- Für Offline-Kurse 1 Kurs = bis zu 75 € und nicht mehr als 2 Kurse pro Jahr
Sport- und Gesundheitskurse
- 80 % 1 Kurs = bis zu 70 € und nicht mehr als 2 Kurse pro Jahr
Sport- und Gesundheitskurse
- 1 Kurs = bis zu 90 € und nicht mehr als 2 Kurse pro Jahr
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- Kostenlos bei Vertragslieferanten für Homöopathie über KV-Karte.
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Hautkrebs-Screening
- 100 % ab 18 Jahren alle 2 Jahre
Hautkrebs-Screening
- 100 % ab 15 Jahren alle 2 Jahre
Hautkrebs-Screening
- 100 % ab 15 Jahren mindestens alle 2 Jahre (in einigen Staaten jedes Jahr)
Hautkrebs-Screening
- Bis zu 30 € alle 2 Jahre bis 35 Jahre
Gesonderte Regelungen für selbstständige Künstler, Publizisten und Künstler.
Gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)Selbstständige Künstler und Journalisten unterliegen ebenso wie Arbeitnehmer der Kranken-, Renten- und Sozialversicherungspflicht.
Künstlersozialversicherung (KSV)
Selbstständige Künstler und Journalisten zahlen wie Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge Künstlersozialkasse (KSK); die andere Hälfte wird über die KSK durch Zuschüsse und Beiträge des Bundes aufgebracht. Wie bei Arbeitnehmern hängen die Beiträge vom Arbeitseinkommen ab.
Das Mindestversicherungseinkommen beträgt 3900 Euro pro Jahr; Ausnahmen gibt es für instabile Einkommen und Berufseinsteiger.
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