- Aktualisiert:
- 07.10.2026
Die Führung eines Unternehmens in Deutschland ist mit einer Reihe von Verpflichtungen und Risiken verbunden, insbesondere in Versicherungsfragen. Für Unternehmer ist es wichtig zu verstehen, welche Versicherungsarten notwendig sind, um das Geschäft, die Mitarbeiter und die persönlichen Vermögenswerte zu schützen. Die Wahl der Versicherung ist sehr individuell und hängt von der Branche, der Unternehmensgröße und vielen anderen Faktoren ab. In unserem Versicherungsratgeber für Unternehmer in Deutschland stellen wir Ihnen die wichtigsten Versicherungen wie die Haftpflicht- und Sachversicherung vor und helfen Ihnen herauszufinden, welche Optionen genau zu Ihrem Unternehmen passen. Wenn Sie in der Beauty-Branche arbeiten, lesen Sie auch unseren Beitrag zu Versicherungen für Salons, Friseure und Kosmetikstudios.
Versicherungsarten für Unternehmen in Deutschland
Haftpflichtversicherung für Unternehmer und Unternehmen
Für Unternehmer und Unternehmen in Deutschland gibt es drei Hauptarten der Haftpflichtversicherung: Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese Versicherungsarten helfen, verschiedene Risiken und Schäden gegenüber Dritten abzudecken, und bieten Schutz vor unvorhergesehenen finanziellen Verlusten.
Betriebshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
- Deckt Schäden ab, die Dritten durch die Tätigkeit des Unternehmens zugefügt werden.
- Das Hauptziel ist der Schutz des Unternehmens vor Ansprüchen im Zusammenhang mit Sach- oder Personenschäden, die auf dem Gelände des Betriebs oder bei der Ausführung von Arbeiten entstehen können.
- Deckt keine reinen Vermögensschäden (ohne Personen- oder Sachschaden) ab.
Berufshaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung
- Deckt berufliche Fehler und Schäden ab, die durch fehlerhafte berufliche Leistungen oder Beratung entstehen.
- Obligatorisch für Vertreter von Berufen mit erhöhter Verantwortung: Juristen, Architekten, Ärzte, Steuerberater u. a., aber auch relevant für alle selbstständigen Freiberufler.
- Umfasst in der Regel den Schutz sowohl vor materiellen Schäden als auch vor finanziellen Schäden (Vermögensschäden).
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Deckt nur finanzielle Verluste, die durch berufliche Fehler oder Fahrlässigkeit entstehen, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorliegt.
- Gilt für Berufe, bei denen Fehler zu reinen Vermögensschäden führen können (z. B. für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte).
- Deckt Schäden ab, die Dritten durch die Tätigkeit des Unternehmens zugefügt werden.
- Das Hauptziel ist der Schutz des Unternehmens vor Ansprüchen im Zusammenhang mit Sach- oder Personenschäden, die auf dem Gelände des Betriebs oder bei der Ausführung von Arbeiten entstehen können.
- Deckt keine reinen Vermögensschäden (ohne Personen- oder Sachschaden) ab.
- Deckt berufliche Fehler und Schäden ab, die durch fehlerhafte berufliche Leistungen oder Beratung entstehen.
- Obligatorisch für Vertreter von Berufen mit erhöhter Verantwortung: Juristen, Architekten, Ärzte, Steuerberater u. a., aber auch relevant für alle selbstständigen Freiberufler.
- Umfasst in der Regel den Schutz sowohl vor materiellen Schäden als auch vor finanziellen Schäden (Vermögensschäden).
- Deckt nur finanzielle Verluste, die durch berufliche Fehler oder Fahrlässigkeit entstehen, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorliegt.
- Gilt für Berufe, bei denen Fehler zu reinen Vermögensschäden führen können (z. B. für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte).
Zusätzliche Versicherungsbausteine
Neben der Haftpflichtversicherung gibt es verschiedene Zusatzversicherungsbausteine, die spezielle Geschäftsbereiche absichern.
D&O-Versicherung
Directors and Officers Insurance – Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte
Häufig führen Managementfehler zu finanziellen Verlusten, für die Geschäftsführer und Vorstände persönlich haften können.
Eine D&O-Versicherung hilft Unternehmen dabei, qualifizierte Führungskräfte zu gewinnen, indem sie Schutz für deren Privatvermögen vor berufsbezogenen Risiken bietet.
Büroversicherung
Versicherung für Ihr Büro
- Die Versicherung übernimmt die Kosten für den Austausch oder die Reparatur von Büromöbeln und technischer Ausstattung (Computer, Drucker etc.), wenn diese durch Feuer, Überschwemmung, Einbruch oder andere unvorhergesehene Situationen beschädigt wurden.
- Umfasst Schäden durch Einbruchdiebstahl und Raub: Büroinventar, Ausstattung und Dokumente.
Cyberversicherung
Cyberversicherung für Unternehmen
- Schutz vor finanziellen Verlusten durch Cyberangriffe, Datenlecks, Hacks oder Betrug.
- Übernimmt die Kosten für Datenwiederherstellung und Krisenmanagement sowie Gerichts- und Anwaltskosten.
Häufig führen Managementfehler zu finanziellen Verlusten, für die Geschäftsführer und Vorstände persönlich haften können.
Eine D&O-Versicherung hilft Unternehmen dabei, qualifizierte Führungskräfte zu gewinnen, indem sie Schutz für deren Privatvermögen vor berufsbezogenen Risiken bietet.
- Die Versicherung übernimmt die Kosten für den Austausch oder die Reparatur von Büromöbeln und technischer Ausstattung (Computer, Drucker etc.), wenn diese durch Feuer, Überschwemmung, Einbruch oder andere unvorhergesehene Situationen beschädigt wurden.
- Umfasst Schäden durch Einbruchdiebstahl und Raub: Büroinventar, Ausstattung und Dokumente.
- Schutz vor finanziellen Verlusten durch Cyberangriffe, Datenlecks, Hacks oder Betrug.
- Übernimmt die Kosten für Datenwiederherstellung und Krisenmanagement sowie Gerichts- und Anwaltskosten.
Betriebshaftpflichtversicherung
Als Unternehmer tragen Sie die Verantwortung für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter Dritten im Rahmen Ihrer Tätigkeit oder durch den Vertrieb Ihrer Produkte zufügen können. Die Schadensersatzsumme kann so hoch sein, dass sie die Existenz Ihrer Firma gefährden kann.
- Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt gegenüber Dritten:
- Medizinische Kosten im Falle von Verletzungen (Behandlung, Rehabilitation, Verdienstausfallentschädigung).
- Entschädigung für beschädigtes Eigentum.
- Vermögensschäden als Folge von Personen- oder Sachschäden (z. B. Verdienstausfall oder entgangener Gewinn des Geschädigten).
- Umweltschäden (die von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern im Rahmen Ihrer geschäftlichen Tätigkeit am gemieteten Eigentum, an Gebäuden oder am Grundstück verursacht wurden, z. B. Grundwasserverschmutzung, Luftverschmutzung).
- Immer enthalten ist der passive Rechtsschutz: Der Versicherer prüft Grund und Höhe des Anspruchs und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
- Versicherte Personen:
- Geschäftsführer
- Mitarbeiter
- Auszubildende
- Praktikanten
- Leiharbeiter
- Für wen geeignet:
- Selbstständige
- Kleinbetriebe
- mittlere Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 5 Millionen Euro
- Freiberufler
Am Markt heißt die Betriebshaftpflichtversicherung auch Firmenhaftpflicht oder Gewerbehaftpflichtversicherung – das ist ein und dasselbe Produkt. Der Deckungsumfang hängt von der Branche ab: Eine Werkstatt oder ein Produktionsbetrieb braucht in der Regel mehr als ein Büro. Was der Vertrag enthalten kann:
- Produkthaftung (Personen- und Sachschäden, die durch fehlerhafte Produkte aus eigener oder fremder Herstellung verursacht werden).
- Haftung für Diskriminierung (Ansprüche aufgrund von Feindseligkeit, Belästigung, Ungleichbehandlung).
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (Schäden Dritter durch Gebäude und Grundstücke, die Sie für Ihre gewerbliche Tätigkeit nutzen: z. B. ein herabfallender Dachziegel oder ein nicht vom Schnee geräumter Gehweg).
- Bauherrenhaftpflicht
Selbstständigen, Freiberuflern und Bürobetrieben reicht in der Regel ein kleinerer Deckungsumfang.
Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung ist nur für bestimmte Arten von Unternehmen (Ärzte, Wachleute usw.) obligatorisch. Wir empfehlen diese Versicherung jedoch auch für Kleinunternehmen und Selbstständige, damit im Schadensfall die Entschädigungssumme für den verursachten Schaden nicht die Existenz Ihres Unternehmens gefährdet.
Die Gewerbeversicherung eignet sich auch für Freiberufler, Berater, Anwälte und Wirtschaftsprüfer. Auch temporäre Mitarbeiter fallen unter den Schutz dieser gewerblichen Versicherung. Versichert sind Ihre Hauptproduktion, Ihr Büro, Ihre Lager sowie Geschäftsreisen, Ausstellungen, Messen und Kongresse im Ausland. Ansprüche wegen Datenschutzverletzungen sind versichert, wenn das im Vertrag vereinbart ist, und nur bis zu einem eigenen Limit. Reine Vermögensschäden von Kunden durch Beratungsfehler deckt diese Police nicht: Berater, Anwälte und Wirtschaftsprüfer brauchen eine Vermögensschadenhaftpflicht.
Beispiele für den Schutz einer Gewerbeversicherung:
In Ihrem Büro ist ein Kunde auf dem nassen Boden ausgerutscht. Er hat Verletzungen erlitten und benötigt eine medizinische Behandlung sowie Schadensersatz für den Verdienstausfall.
Während der Erbringung einer Reinigungsleistung im Haus eines Kunden hat einer Ihrer Mitarbeiter einen Fernseher kaputt gemacht.
Beim Verlegen der neuen Kabel haben Ihre Elektriker das Internetkabel beschädigt. Und der Kunde hat nicht nur den Zugang zum Internet verloren, sondern auch mehrere Arbeitstage, da er von zu Hause aus arbeitet.
Ein Kellner in Ihrem Café hat das Laptop eines Gastes vom Tisch fallen lassen. Das ist ebenfalls ein Versicherungsfall.
Eine Änderungsschneiderei bekam den Auftrag, ein Brautkleid zu kürzen, und hat versehentlich zu viel abgeschnitten. Solche Schäden an fremden Sachen bei deren Bearbeitung (Bearbeitungsschäden) schließt die Betriebshaftpflicht im Grundschutz in der Regel aus – versichert sind sie nur, wenn der passende Zusatzbaustein im Vertrag enthalten ist.
Berufshaftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für jede Tätigkeit sinnvoll. Für manche Berufe ist sie aber gesetzlich vorgeschrieben: Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Ärzte sowie Versicherungs- und Finanzvermittler mit Erlaubnis nach §§ 34d, 34f oder 34i GewO; bei Architekten und Ingenieuren regeln das die Bundesländer.
Diese Versicherung deckt Ansprüche Dritter für Körperverletzung und Sachschäden ab. Das kann besonders für Selbstständige oder Freiberufler relevant sein, die in der Regel keine Rücklagen für die Zahlung hoher finanzieller Entschädigungen haben (Ärzte in eigener Praxis, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Yogalehrer, Architekten, Ingenieure, Blogger, Journalisten, Ernährungsberater, Logopäden, Masseure, Apotheker, Finanz-, Steuer- und Versicherungsberater, Werbung und Marketing, Immobilienmakler).
- Diese Versicherung kann Folgendes beinhalten:
- Prüfung des Anspruchs durch die Versicherungsgesellschaft und Überprüfung seiner Berechtigung.
- Zahlung von Schadenersatzansprüchen (Personen- und Sachschäden).
- Schutz vor unbegründeten Ansprüchen vor Gericht.
- Welche Schäden deckt die Berufshaftpflichtversicherung in Deutschland:
- Verletzungen (ärztliche Behandlung oder Rehabilitation)
- Sachschaden (Reparatur oder Ersatz beschädigten Eigentums)
- finanzieller Schaden (Einkommensverlust, entgangener Gewinn)
- Umweltschaden (Wasser-, Luft- und Bodenverschmutzung)
Beispiele für die Anwendung der Berufshaftpflichtversicherung:
Ein Arzt hat einem Patienten versehentlich ein Medikament verschrieben, das aufgrund einer anderen Erkrankung kontraindiziert war. Die Entschädigung für die aufgetretenen Nebenwirkungen zahlt die Berufshaftpflichtversicherung des Arztes.
Ein Ingenieur hat das Projekt für den Anbau einer Poolüberdachung genehmigt, ohne es zu prüfen. In den Berechnungen zur zulässigen Belastung war jedoch ein Fehler untergelaufen. Nach Abschluss der Bauarbeiten stürzte die Überdachung auf die darunter geparkten Autos ein. Die Versicherung deckte auch in diesem Fall den verursachten Schaden.
Ein Sachverständiger hat fehlerhafte Anweisungen zur Sicherung von Gefahrgut für den Transport gegeben. Während der Lieferung kam es zu einem Vorfall, und das Grundwasser in der Umgebung wurde verunreinigt. Die Kosten für die Beseitigung des Umweltschadens übernahm die Berufshaftpflichtversicherung.
Die Kosten der Berufshaftpflichtversicherung hängen von Ihrem Beruf, der Versicherungssumme, der Versicherungsdauer und zusätzlichen Versicherungen ab. Die Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers erstreckt sich auch auf die Arbeitnehmer.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie benötigen diese Versicherung, wenn:
- Ihre Tätigkeit ist mit der Kundenberatung verbunden.
- Damit Sie im Fehlerfall nicht aus eigener Tasche zahlen müssen.
- Wenn Sie einem Kunden einen falschen Rat geben (zum Beispiel, wenn der Kunde sein Geschäft erweitern möchte, Sie aber Fehler bei der Marktanalyse gemacht haben, sodass er Verluste erlitten hat).
- Diese Versicherung ist für Sie unbedingt erforderlich, wenn Sie Jurist, Notar, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sind (das sind Berufe mit einem erhöhten Risiko finanzieller Verluste).
- Wer eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung benötigt:
- Anwälte
- Notare
- Steuer- und Finanzberater
- Wirtschaftsprüfer
- Experten
- Wir empfehlen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:
- für Selbstständige
- Freiberuflern
- Verbänden
- Stiftungen
- Werbeagenturen
- Beratungsunternehmen
- Vereinen
- Wohnungsgenossenschaften
Im Falle eines Fehlers, der zu einem erheblichen finanziellen Schaden geführt hat, müssen Sie die Entschädigung aus der Klage nicht selbst tragen.
- Was deckt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab?
- Fristüberschreitung (der Anwalt hat die Dokumente nicht fristgerecht bei Gericht eingereicht, wodurch der Mandant das Bußgeld nicht anfechten konnte)
- Fehler bei der Materialbeschaffung
- Fehler in der Beratung, die zu finanziellen Verlusten geführt haben
Körperverletzungen oder Sachschäden sind durch diese Versicherung nicht abgedeckt. Im Rahmen dieser Versicherung kann die Versicherungsgesellschaft den Schadensanspruch und dessen Begründung prüfen, den Schaden ersetzen, vor unbegründeten Ansprüchen schützen und die Kosten für den Gerichtsprozess übernehmen.
Sie erhalten Versicherungsleistungen, wenn
- der Kunde aufgrund Ihrer Beratung finanzielle Verluste erlitten hat
- Sie die Steuererklärung des Kunden zur Mehrwertsteuerrückerstattung verspätet eingereicht haben
- Sie neue Änderungen im Steuerrecht nicht berücksichtigt haben
Sie erhalten KEINE Auszahlung, wenn
- Sie den Kunden bewusst falsch beraten haben
- Sie die im Vertrag festgelegten Leistungen für den Kunden nicht erbracht haben
Die Kosten für eine Versicherung gegen finanzielle Verluste hängen ab von:
- individuellen beruflichen Risiken
- der gewünschten Deckungssumme
Beispiel für den Einsatz einer Versicherung gegen finanzielle Verluste:
Der Finanzberater hat die Eigentümer des Start-ups nicht über die Möglichkeit einer staatlichen Förderung informiert. Infolgedessen hat das Start-up 55.000 Euro verloren.
Unterschiede der drei gewerblichen Haftpflichtversicherungen
Alle drei Arten der Haftpflichtversicherung – Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – verfolgen ein gemeinsames Ziel: Unternehmer und Unternehmen vor finanziellen Verlusten zu schützen, die durch Schäden an Dritten entstehen. Sie decken die mit der beruflichen Tätigkeit verbundenen Risiken ab und tragen dazu bei, hohe Entschädigungskosten im Falle von Fehlern, Unfällen oder Schäden, die im Rahmen der Arbeit entstehen, zu vermeiden.
Betriebshaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Verletzungen und Körperverletzungen (Kosten für medizinische Behandlung)
Sachschäden an Dritten (Reparatur oder Ersatz). Sowie an gemieteten Grundstücken und Gebäuden
Finanzieller Schaden (*Verdienstausfall,
entgangener Gewinn infolge von Körperverletzungen;
**infolge eines Fehlers eines Wirtschaftsprüfers,
Rechtsanwalts, Steuer- oder Finanzberaters)
*
*
**
Umweltschäden (Verschmutzung von Wasser, Luft und Boden)
Auf Dienstreisen, in Zweigstellen
Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 5 Millionen Euro
Freiberufler, Beratung, Selbstständige
Die Mitarbeiter sind versichert.
D&O-Versicherung
Die Versicherung für Geschäftsführer und Führungskräfte schützt vor den finanziellen Folgen fehlerhafter unternehmerischer Entscheidungen und vor unbegründeten Ansprüchen. Für wen eignet sich die D&O-Versicherung:
- Geschäftsführer
- Unternehmensleitung
- Geschäftsführer
- Mitglieder des Verwaltungsrats
- Topmanager
- Mitglieder des Aufsichtsrats
- Mitglieder des Beirats
- Vorstandsmitglieder der Firma
Das sind alle, die – in welchem Bereich auch immer – Entscheidungen treffen und bei einem Managementfehler Schutz benötigen, sowohl innerhalb des Unternehmens als auch gegenüber Dritten.
- Was die D&O-Versicherung (Organ- und Managerhaftpflichtversicherung) abdeckt:
- finanzielle Verluste infolge einer Fehlentscheidung
- rechtlichen Schutz vor unbegründeten Klagen
Warum es wichtig ist, eine D&O-Versicherung zu haben:
Nach deutschem Recht haften Entscheidungsträger für ihre Entscheidungen persönlich mit ihrem Privatvermögen. Damit ein Berufsrisiko nicht zum persönlichen Risiko wird, brauchen Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte in Unternehmen (AG, KGaA, GmbH, OHG, KG, GmbH & Co. KG, gGmbH u. a.) eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung).
Eine Fehlentscheidung beim Kauf oder fehlerhafte Berechnungen können zu Schäden in Millionenhöhe führen. Der Schutz in diesem Fall ist eine Manager-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), die den Schaden abdeckt, der sowohl dem eigenen Unternehmen als auch Partnern, Lieferanten und beispielsweise Aktionären zugefügt wurde, sofern dies unbeabsichtigt und unbewusst geschah.
Beispiele für den Schutz von Top-Managern vor Ansprüchen des eigenen Unternehmens oder Dritter:
Ein Vorstandsmitglied genehmigt die Installation der neuen Software. Diese Software ist jedoch für die Erledigung der Unternehmensaufgaben ungeeignet, und nun sind ein Neustart und das Debugging des gesamten Systems erforderlich. Die Produktion ist zum Stillstand gekommen und das Unternehmen erleidet Verluste.
Der Geschäftsführer einer Baufirma hat die Rentabilitätsprüfung nicht überwacht und eine neue Filiale eröffnet.
Büroversicherung
Für ein erfolgreiches Unternehmen sind eine eingespielte Zusammenarbeit im Büro und dessen reibungsloser Betrieb unerlässlich. Und obwohl die Risiken bei der Büroarbeit auf ein Minimum reduziert sind, kann selbst ein plötzlicher Diebstahl von Bürogeräten die Arbeit des gesamten Unternehmens lahmlegen und finanzielle Aufwendungen nach sich ziehen.
Feuer, Diebstahl oder ein Wasserschaden durch Nachbarn in Ihrem Büro – solche Vorfälle können Bürogeräte, Waren und Verbrauchsmaterialien beschädigen. Jede Art von Geschäft erfordert eine Sachversicherung für Büro und Lager (Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, Einzel- oder Onlinehandel o. Ä.).
Manchmal wird die Versicherung von Büroinventar auch als Firmeninventarversicherung, Lagerversicherung oder Produktionsanlagenversicherung bezeichnet. Wenn Sie die Versicherungsbedingungen vergleichen, werden Sie feststellen, dass es sich um dasselbe handelt.
Beachten Sie: In der Versicherung nicht inbegriffen sind Kraftfahrzeuge und Tiere sowie Schäden infolge von Kriegshandlungen oder radioaktiver Einwirkung u. Ä.
- In welchen Fällen ist eine Geschäftsinhaltsversicherung erforderlich:
- Feuer
- Wasserschaden
- Sturm
- Überschwemmung
- Einbruchdiebstahl und Raub
- Vandalismus
- Was versichert ist:
- Büromöbel
- Lagersysteme
- Elektronik
- Waren und Verbrauchsmaterialien
- Werbeschilder und Markisen
- Gemälde, Antiquitäten, Wertpapiere
- Werkzeuge und Ausrüstung
- Fahrräder (betrieblich genutzt)
- zur Reparatur hinterlassenes Kundeneigentum
Beispiele für Versicherungsfälle:
In der Restaurantküche fing eine Fritteuse Feuer. Das Feuer breitete sich schnell aus und zerstörte das Lager. Küchengeräte und der Lagerinhalt wurden beschädigt. Die Versicherung wird den Schaden bezahlen.
In ein kleines Unternehmerbüro sind Einbrecher auf der Suche nach Geld eingebrochen. Sie fanden kein Bargeld, aber sie stahlen Laptops und eine Kaffeemaschine. Scheiben wurden eingeschlagen und Schutzgitter herausgebrochen. Die Versicherung kommt für den Verlust und das beschädigte Eigentum auf.
Heftiger Starkregen hat die Werkstatt überflutet. Produktionsanlagen und Werkzeuge wurden beschädigt. Ein solcher Schaden ist nur versichert, wenn der Vertrag den Schutz gegen Elementarschäden einschließt.
Durch den Regen überflutete Wasser von der Terrasse das Büro. Boden und Wände wurden feucht. Ein Teil der Büroausstattung wurde durch das Wasser völlig zerstört. Das Wasser wurde abgepumpt, und das Büro musste getrocknet werden. Das dauerte 8 Wochen, in denen die Firma zwei Projekte nicht abschließen konnte und finanzielle Verluste erlitt. Reparatur und Trocknung übernimmt eine Versicherung mit Schutz gegen Elementarschäden, den Ertragsausfall während des Stillstands dagegen nur eine separate Betriebsunterbrechungsversicherung.
Dem Fotografen wurde professionelles Fotoequipment gestohlen.
In der Tischlerei kam es zu einem Brand. Zu allem Überfluss wurden die unbeschädigten Möbel und Maschinen beim Löschen mit Wasser überflutet.
Die Büroinhaltsversicherung zahlt für beschädigte technische und kaufmännische Ausstattung, darunter Maschinen, Waren, Verbrauchsmaterial und Computertechnik.
Die Geschäftsinhaltsversicherung dient dem Schutz des Eigentums von Unternehmen, Firmen und Geschäften. Sie umfasst gewerbliche Ausrüstung, Werkzeuge, Maschinen und Vorrichtungen, die für den Geschäftsbetrieb genutzt werden, und schützt diese.
Cyberversicherung
Laut der Bitkom-Studie „Wirtschaftsschutz 2026“ waren in den letzten 12 Monaten 67 % der Unternehmen in Deutschland von Datendiebstahl, Industriespionage oder Sabotage betroffen, weitere 29 % vermuten das. Der Schaden liegt bei 211 bis 270,8 Milliarden Euro pro Jahr, 76 % davon entfallen auf Cyberangriffe.
Zum Vergleich: 2021 schätzte Bitkom den Schaden auf 223 Milliarden Euro pro Jahr, und in den Jahren 2020–2021 waren 88 % der Unternehmen von Angriffen betroffen.
Cyberangriffe (Datendiebstahl, Schadsoftware, Wirtschaftsspionage) stören Betriebsabläufe, blockieren Computer und interne Informationssysteme, stehlen vertrauliche Daten und Kundendatenbanken.
Cyberrisiken sind sämtliche Bedrohungen, denen Unternehmen und Privatpersonen im digitalen Raum ausgesetzt sind. Mit jedem Jahr steigen diese Risiken und die Zahl der Cyberangriffe nimmt zu.
- Arten von Cyberrisiken:
- Infektion mit Schadsoftware
- Umgehung von Identifizierungsverfahren
- Phishing (Datendiebstahl über gefälschte Websites, E-Mails oder SMS)
- Passwort-Cracking
- Ressourcensperrung mit Lösegeldforderung
- Cross-Site-Scripting (Einschleusung von Schadcode in Webseiten)
- Schutz vor Cyberangriffen umfasst:
- rechtzeitige Aktualisierung von Betriebssystemen und Software
- Mitarbeiterschulung zur sicheren Arbeit im Netzwerk und mit Daten
- Installation aktueller Antivirenprogramme
- Klarer Aktionsplan im Falle eines Cyberangriffs
- Die Versicherung vertritt Sie vor Gericht bei:
- Verletzung der Vertraulichkeit und des Datenschutzsystems
- Netzwerksicherheitsverletzung
- Rechtsverletzungen in der digitalen Kommunikation
- Ausfall des elektronischen Zahlungsverkehrs und Vertragsstrafen von Zahlungsdienstleistern
- Die Versicherung deckt den finanziellen Schaden ab bei:
- Betriebsunterbrechungen
- Cybererpressung
- Vertragsstrafen von Zahlungsdienstleistern (wenn dieser Baustein vereinbart ist)
- Sachschäden an Netzwerkgeräten
Eine Erweiterung der Cyberversicherung auf Ihre Filialen und Tochtergesellschaften ist möglich. Wenn Ihre Mitarbeiter von zu Hause aus oder in Zügen auf Ihr Arbeitsnetzwerk zugreifen, sind auch sie durch diese Versicherung geschützt.
Beispiel für die Funktionsweise einer Cyber-Versicherung:
Ein Lebenslauf geht per E-Mail in der Zahnarztpraxis ein. In der E-Mail versteckt sich ein Trojaner, der den Zugriff auf die Daten aller Patienten in der Datenbank sperrt. Die Arbeit der Zahnarztpraxis ist lahmgelegt. Die Erpresser fordern 20.000 Euro.
Nach einem Cyberangriff steht eine Steuerberatungskanzlei still. Online-Beratungen sind nicht möglich. Der Zugriff auf die Mandantendatenbank ist gesperrt. Die Erpresser fordern 15000 Euro.
Was im Falle eines Cyberangriffs auf Ihr Unternehmen zu tun ist:
- Bewahren Sie Ruhe und befolgen Sie die Punkte Ihres Krisenplans
- rufen Sie Ihre Versicherung an
- Gründen Sie eine Krisenbewältigungsgruppe
- Informieren Sie alle, die möglicherweise von dem Cyberangriff betroffen sein könnten (Kunden, Lieferanten, Partner)
- Starten Sie gemeinsam mit Ihrer Versicherung das Programm zur Krisenbewältigung
Die Kosten für eine Cyber-Versicherung hängen ab von:
- der Größe Ihrer Firma
- Risikostufen in Ihrem Tätigkeitsbereich
- den erforderlichen Sicherheitsstandards
Diese Versicherung gilt auch dann, wenn Ihr Mitarbeiter Daten vorsätzlich löscht oder im Internet veröffentlicht. Für das obere Management gilt das jedoch nicht.
Häufige Fragen zur Gewerbeversicherung
Welche Versicherungen braucht ein Unternehmen in Deutschland zuerst?
Fast jede Firma braucht eine Betriebshaftpflicht – sie zahlt, wenn Sie oder ein Mitarbeiter einen Kunden verletzen oder seine Sachen beschädigen. Als dringend empfohlen nennt die IHK außerdem die Inhaltsversicherung für Einrichtung, Technik und Waren, die Ertragsausfallversicherung und den Rechtsschutz. Wer berät, braucht eine Vermögensschadenhaftpflicht, denn reine Vermögensschäden des Kunden deckt die Betriebshaftpflicht nicht. GmbH-Geschäftsführer sollten über eine D&O-Versicherung nachdenken. Beginnen würde ich nicht mit einer Liste von Policen, sondern mit der Frage: Welcher Schaden könnte Sie ruinieren?
Ist eine Gewerbeversicherung in Deutschland Pflicht?
Für die meisten Betriebe nicht. Die IHK zählt die Betriebshaftpflicht zu den freiwilligen Versicherungen, empfiehlt sie aber dringend. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung nur für bestimmte Berufe und Gewerbe, etwa für Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Versicherungs- und Finanzvermittler und das Bewachungsgewerbe. Eine Pflicht gilt aber für alle: Jedes Unternehmen muss sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, also bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Beiträge fallen ab dem ersten Beschäftigten an, in einigen Branchen auch für den Inhaber selbst. Ohne Betriebshaftpflicht zahlen Sie Forderungen von Kunden selbst.
Was kostet eine Firmenversicherung?
Einen Einheitspreis gibt es nicht: Der Beitrag hängt von der Branche, der Zahl der tätigen Personen oder dem Umsatz, der Versicherungssumme und den eingeschlossenen Risiken ab. Zur Orientierung: Bei einem der Versicherer, mit denen wir zusammenarbeiten, kostet die Betriebshaftpflicht für ein Büro mit bis zu 10 Personen und 3 Mio. Euro Versicherungssumme 178,50 Euro im Jahr, davon 28,50 Euro Versicherungsteuer. Für 5 Mio. Euro sind es 238 Euro. Am günstigsten ist die jährliche Zahlung: Halbjährlich kostet es 3 % mehr, vierteljährlich 5 %. Eine Vermögensschadenhaftpflicht für Berater und die Inhaltsversicherung kosten extra.
Welche Versicherung braucht ein Unternehmensberater?
Vor allem eine Vermögensschadenhaftpflicht. Ein Berater verletzt selten jemanden – sein Risiko ist das Geld des Kunden: ein Rechenfehler oder eine versäumte Frist. Das sind reine Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden, und die Betriebshaftpflicht deckt sie nach den GDV-Musterbedingungen (AHB) nur, wenn das besonders vereinbart ist. Achten Sie in der Police deshalb nicht auf den Namen, sondern auf die Regelung zu Vermögensschäden und auf die beschriebene Tätigkeit. Kommen Kunden in Ihr Büro, brauchen Sie zusätzlich eine Betriebshaftpflicht, denn Personen- und Sachschäden deckt die Vermögensschadenhaftpflicht nicht.
Deckt meine Privathaftpflicht auch meine selbstständige Arbeit ab?
Nein. Die Privathaftpflicht versichert die Gefahren des täglichen Lebens; Gefahren aus Betrieb und Beruf schließen die GDV-Musterbedingungen ausdrücklich aus. Fällt Ihnen beim Kunden während der Arbeit sein Laptop herunter, zahlt die private Versicherung nicht. Und ein Einzelunternehmer haftet laut IHK „unbeschränkt mit seinem gesamten privaten und betrieblichen Vermögen“. Eine GmbH brauchen Sie für die Versicherung nicht: Die Betriebshaftpflicht gibt es auch für Selbstständige und Freiberufler. Manche Versicherer schließen darin eine einfache Privathaftpflicht für den Inhaber ein – vergleichen Sie sie mit Ihrem eigenen Vertrag, bevor Sie ihn verlängern.
Was deckt die Betriebshaftpflicht nicht ab?
Nach den GDV-Musterbedingungen (AHB) zahlt sie weder das Nachbessern Ihrer Arbeit noch die Erstattung des Preises an den Kunden: Das sind vertragliche Pflichten. Ohne besondere Vereinbarung sind außerdem reine Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden nicht versichert, ebenso Schäden an der Sache, an der Sie gearbeitet haben (Tätigkeitsschaden). Dafür braucht es eigene Bausteine, und wie weit sie reichen, steht im Vertrag. Ihr eigenes Firmeneigentum schützt eine Haftpflichtversicherung überhaupt nicht: Einrichtung, Technik und Waren sichert die Inhaltsversicherung ab.
Egal welches Unternehmen Sie gründen und in welcher beruflichen Branche Sie tätig sind – Sie benötigen Schutz vor Geschäftsrisiken. Damit Sie sich auf den Prozess, die Entwicklung, die Expansion und die Perspektiven Ihres Unternehmens konzentrieren können. Und die richtige Entscheidung zu treffen ist ganz einfach: Bei einem Treffen mit einem professionellen Berater können Sie alle Ihre Fragen stellen und erhalten darauf Antworten. Das ist angenehm und einfach. Wählen Sie eine passende Zeit und melden Sie sich für eine kostenlose Beratung bei Finber an.
Brauchen Sie eine Beratung?
Füllen Sie das Formular aus, und wir beantworten alle Fragen und helfen Ihnen beim Abschluss einer Betriebsversicherung.
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren:
Per E-Mail: [email protected]
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