Familienversicherung in Deutschland: Aufnahme von Ehepartner und Kindern
Eine Krankenversicherung ist ein wichtiger und fester Bestandteil des Lebens in Deutschland.
Wann kann man denn in den Vertrag der gesetzlichen Krankenversicherunggesetzliche Krankenversicherung — GKV einen Ehepartner einzubeziehen, um alle anderen Familienmitglieder (Ehepartner und Kinder) einzuschließen und dabei das Familienbudget erheblich zu schonen?

Familienversicherung — Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). 

Unser ServicePolice der gesetzlichen Krankenversicherung

Voraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung eines Familienmitglieds:

-Ehepartner mit einem Einkommen von bis zu 520 Euro pro Monat (im Jahr 2023) oder maximal 485 Euro, wenn er selbstständig ist.

-Kinder unter 18 Jahren.

- Kinder bis 23 Jahre, sofern sie bei den Eltern leben und nicht arbeiten.

-Kinder unter 25 Jahren, wenn sie bei den Eltern leben und studieren bzw. in Ausbildung sind.

 

Sie können Kinder NICHT in IHRER gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern, wenn:

— Ihr Ehepartner ist privat krankenversichert (PKV), und sein Einkommen liegt über 66.600 Euro im Jahr (im Jahr 2023) und ist höher als Ihr eigenes.

Noch Fragen?  Schreiben Sie und wir werden Ihnen ausführlich antworten.

Wichtige Versicherungen in Deutschland haben wir in einem separaten Artikel ausführlicher analysiert

Im folgenden Video erklären wir, worin sich Gesetzliche Krankenversicherung GKV von einer privaten Krankenversicherung unterscheidet und welche Variante man wählen sollte.

Worin unterscheidet sich GKV zu PKV und welche soll man wählen

15 Antworten

  1. Sagen Sie bitte, kann eine arbeitende Tochter in Deutschland ihre nicht arbeitende Mutter in der Familienversicherung versichern?

    1. Hallo.
      Nein, leider nicht.
      Es dürfen nur Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner einbezogen werden.

  2. Guten Tag, bei mir ist folgende Situation: Ich lebe bereits seit zwei Jahren von meiner Frau getrennt, und vor einem halben Jahr sind die Kinder zu mir gezogen. Sie waren über die Versicherung meiner Frau versichert, aber jetzt habe ich eine Rechnung für eines der Kind über einen Schuldenbetrag von 2500 erhalten und erfahren, dass sie das Kind vor drei Monaten aus ihrer Versicherung genommen hat. Davon wusste ich nichts, weshalb kein Übergang zu meiner Versicherung stattgefunden hat. Die offizielle Scheidung wurde vor einem Monat vollzogen. Wie soll ich jetzt vorgehen?

    1. Hallo.
      Wenn die Versicherung keine Daten hat, schickt sie eine Rechnung mit dem Höchstbetrag.
      Sie müssen sich bemühen, ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Schulden oder der offiziellen Scheidung einen Antrag auf Aufnahme der Kinder in den Familientarif der staatlichen Krankenversicherung zu stellen.

  3. Guten Tag
    Ich habe eine TK-Versicherung. Mein Mann ist bei der AOK versichert, sein Arbeitgeber hat ihn bei dieser Krankenkasse angemeldet. Ich habe 14 Monate gearbeitet, arbeite jetzt aber nicht mehr. Ich beziehe Arbeitslosengeld (habe aber noch nichts erhalten). Kann ich in die Familienversicherung meines Mannes wechseln?
    Und was muss man dafür tun?
    Danke.

    1. Hallo.
      Solange Sie ALG 1 beziehen, können Sie nicht in der Familienversicherung Ihres Ehepartners sein. Sobald dieser Bezug endet, können Sie sofort wechseln.

  4. Guten Tag, können Sie mir bitte sagen, wie ich mich verhalten soll? Ich war über meinen Mann familienversichert. Mein Ehemann hat ununterbrochen gearbeitet. Vor einigen Tagen wurde mir mitgeteilt, dass ich am 20.04. aus der Familienversicherung gefallen bin, und ich werde gebeten, eine Rechnung über 8100 € bis zum 15.12.2024 zu bezahlen.

  5. Guten Tag, ich habe folgende Frage: Ich war über die Familienversicherung bei der BKK (bzw. BIG) versichert. Mein Ehemann arbeitet und hat alles bezahlt, ich selbst bin kleingewerblich tätig mit 480 €. Wir waren zwei Jahre lang über dieselbe Versicherung versichert. Jetzt, nach 8 Monaten, wurde ich darüber informiert, dass ich rückwirkend zum 20.04. aus der Familienversicherung herausgefallen bin. Sie nennen keinen Grund, haben mir selbst irgendeinen Tarif zugeordnet und fordern mich auf, innerhalb eines Monats 8100 € zu zahlen.
    Mein Ehemann hat den Job nicht gewechselt und alles wurde ordnungsgemäß bezahlt ;(( Was soll man jetzt tun (?

    1. Guten Tag, Tatjana.
      Sie müssen sich mit der Versicherung in Verbindung setzen und ihnen mitteilen, dass Sie eine Nebentätigkeit mit einem Einkommen von weniger als 505 Euro hatten.
      Sie müssen unbedingt Ihre Einkommenshöhe mitteilen, da diese Sie nach dem Höchstarztarif bzw. Höchstarif berechnet haben. Und Sie müssen Ihr Recht auf den Verbleib in der Familienversicherung nachweisen.

  6. Guten Tag. Bitte klären Sie die Situation. Wir sind eine Familie: ich, mein Mann und unsere Kinder im Alter von 11 und 22 Jahren (macht eine Ausbildung). Wir sind alle über die Familienversicherung meines Mannes versichert. Jetzt macht unser Sohn eine Ausbildung und es werden ihm persönlich Beiträge für die Krankenversicherung abgezogen. Kann er in der Familienversicherung bleiben, solange er seine Ausbildung macht? Und wird es nicht so sein, dass Versicherungsbeiträge sowohl von der Familienversicherung als auch von dem studierenden/in Ausbildung befindlichen Kind abgebucht werden?.

    1. Guten Tag.
      Im Familientarif sind Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner immer kostenlos eingeschlossen.
      Da Ihr Sohn ein Gehalt bekommt, muss er eine eigene Versicherung haben. Für die Familienversicherung hat er ohnehin nichts bezahlt.

  7. Unsere Familie hat eine VKK-Krankenversicherung, in die auch unsere volljährigen Kinder eingeschlossen sind... ich habe eine Frage: Der Freund meiner Tochter ist erkrankt, aber er lebt erst seit Kurzem hier und hat noch keine Krankenversicherung abgeschlossen... kann sie ihn über unsere Versicherung mitnehmen?

    1. Hallo.

      Im Allgemeinen deckt eine Krankenversicherung, die für ein Familienmitglied oder für die Familie abgeschlossen wurde, normalerweise nur diejenigen ab, die direkte Mitglieder dieser Familie und in der Police aufgeführt sind. Das bedeutet, dass Freunde oder andere Personen, die nicht in den Versicherungsschein aufgenommen wurden, diese Versicherung in der Regel nicht für medizinische Leistungen nutzen können.

      Im Fall Ihrer Tochter und ihres Freundes, der noch keine Krankenversicherung abgeschlossen hat, wird er höchstwahrscheinlich keinen Anspruch auf Ihre VKK-Familienversicherung haben. In solchen Situationen wird in der Regel empfohlen, medizinische Hilfe direkt in Anspruch zu nehmen und die Leistungen selbst zu bezahlen oder eine vorübergehende Versicherung für ihn abzuschließen.

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