Einkommensteuer von Ehegatten

Wie Ehepaare in Deutschland Einkommensteuer zahlen

Standardmäßig wird die Einkommensteuer individuell veranlagt: eine steuerpflichtige Person, eine Erklärung. Das betrifft vor allem:

  • 🚻 Paare, deren Beziehung nicht offiziell eingetragen ist
  • 🚹 Witwen und Witwer
  • 🚺 Geschiedene
  • 🚮 Verheiratete, die nicht zusammenleben

Dieses Verfahren heißt Einzelveranlagung — Einzelveranlagung.

Voraussetzungen für die gemeinsame Erklärung

  • 🔓 Die Ehe ist offiziell geschlossen (gleichgeschlechtlich ebenso)
  • 🔓 Beide Ehepartner sind in Deutschland steuerlich ansässig (die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle)
  • 🔓 Sie leben nicht dauerhaft getrennt
  • 🔓 Die Voraussetzungen liegen zu Beginn des Kalenderjahres vor oder treten im Laufe des Jahres ein

Wurde die Ehe also im Dezember geschlossen, dürfen Sie für dieses ganze Jahr sowohl gemeinsam als auch getrennt veranlagen. Dasselbe gilt für das Jahr der Scheidung: Eine gemeinsame Erklärung mit dem früheren Ehepartner ist dann noch möglich.

Ehepaare füllen ein Formular aus, die Steuer wird aber unterschiedlich berechnet. Kommt die Erklärung von einem offiziell verheirateten Paar, geht das Finanzamt standardmäßig von der Zusammenveranlagung aus — für die Einzelveranlagung müssen Sie das an einer bestimmten Stelle im Formular ankreuzen.

Worin der Unterschied liegt

Bei Einzelveranlagung werden Einkünfte und Abzüge jedes Ehepartners getrennt berechnet.

Bei Zusammenveranlagung (gemeinsame Veranlagung) werden Einkünfte und Abzüge beider addiert, halbiert, auf die Hälfte die Steuer berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Genau das ist das Ehegattensplitting.

Was das 2026 bringt

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12 348 € pro Person. Bei gemeinsamer Veranlagung verdoppelt er sich auf 24 696 €. Der Kinderfreibetrag liegt bei 9.756 €.

Der Splittingvorteil ist umso größer, je weiter die beiden Einkommen auseinanderliegen. Verdienen beide etwa gleich viel, macht es kaum einen Unterschied — beim progressiven Tarif gibt es dann nichts mehr auszugleichen.

Wie Sie sich entscheiden

Am besten ist eine Steuersoftware, die beide Varianten durchrechnet — erst dann entscheiden Zahlen und nicht das Bauchgefühl. Aus der Praxis: Ein Paar hat im Scheidungsjahr gemeinsam veranlagt und rund 800 € gespart; bei einem anderen ergab die Rechnung einen Unterschied von 1 € zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung. Es hängt vollständig vom Einzelfall ab.

Unabhängig von der Veranlagungsart ist Ihre Steuerklasse — sie bestimmt, wie viel monatlich vom Gehalt einbehalten wird, nicht die endgültige Jahressteuer. Und wenn Sie zum ersten Mal eine Erklärung abgeben, haben wir eine Anleitung, wie Sie die Steuererklärung einreichen.

Noch Fragen? Schreiben Sie und wir werden Ihnen ausführlich antworten.

Autor:
Anastasia
Steuerassistent

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