Chancenkarte: das Visum zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland
Ab dem 1. Juni 2024 kann die Chancenkarte für eine schnelle Einreise nach Deutschland erhalten werden. Angesichts des enormen Bedarfs an qualifizierten Arbeitskräften in vielen Branchen hat die deutsche Regierung die Chancenkarte eingeführt – ein Visum zur Arbeitsuche für die Dauer von bis zu 12 Monaten.
Wenn Sie eine qualifizierte Fachkraft sind und über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, können Sie den neuen Aufenthaltstitel zur Arbeitsuche in Deutschland nutzen.
Das Visum zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland ist die Chancenkarte
Russischsprachige Quellen nennen sie «Visum zur Arbeitssuche», englischsprachige job seeker visa oder opportunity card, im Gesetz heißt sie Chancenkarte und steht in § 20a AufenthG. Es ist ein und dasselbe Dokument: Ein eigenes «Visum zur Arbeitssuche» gibt es daneben in Deutschland nicht.
Was sie ermöglicht:
- Bis zu einem Jahr für die Suche. Nach § 20a Abs. 5 AufenthG wird die Karte «für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr» erteilt.
- Nebentätigkeit von bis zu 20 Stunden pro Woche sowie Probebeschäftigung bei einem Arbeitgeber — «für jeweils höchstens zwei Wochen» je Stelle (§ 20a Abs. 2 AufenthG).
- Verlängerung um bis zu zwei Jahre, wenn in diesem Jahr ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung vorliegt und die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat (§ 20a Abs. 5 AufenthG).
Es gibt zwei Wege dorthin, beide in § 20a Abs. 3 AufenthG: Entweder Sie sind bereits Fachkraft mit anerkannter Qualifikation, oder Sie erreichen die erforderliche Punktzahl nach dem System des § 20b AufenthG — die Punktetabelle steht weiter unten auf dieser Seite. In beiden Fällen verlangt § 20a Abs. 4 Sprachkenntnisse (Deutsch ab A1 oder Englisch ab B2) und einen gesicherten Lebensunterhalt.
Worin sich das Visum zur Arbeitsplatzsuche vom Arbeitsvisum unterscheidet: Das Arbeitsvisum wird für einen bereits unterschriebenen Vertrag erteilt, die Chancenkarte umgekehrt — damit man diesen Vertrag in Deutschland suchen kann. Ein Vergleich aller Arbeitsparagrafen steht auf der Seite über Arbeitsvisa für Deutschland.
Vorteile der Chancenkarte
- Neuer einfacher Weg zur Einreise
- Aufenthalt bis zu 1 Jahr mit Verlängerungsmöglichkeit
- Arbeitserlaubnis bis zu 20 Stunden pro Woche
- Die Chance, einen Vollzeitjob im Bereich des eigenen Fachgebiets zu finden
- Möglichkeit des Wechsels zu einer anderen Aufenthaltserlaubnis
Anforderungen an die Chancenkarte
Chancenkarte ist eine neue Art von Aufenthaltstitel für die Einreise nach Deutschland zur Arbeitssuche. Allgemeine Voraussetzungen für den Erhalt des Visums:
- Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf Niveau A1 oder Kenntnisse der englischen Sprache mindestens auf Niveau B2
- 2 Jahre Ausbildung oder ein Hochschulabschluss.
- Finanzielle Sicherheit (Sperrkonto im Mindestwert von 1.091 € im Monat, das heißt 13.092 € pro Jahr) oder eine Bürgschaft.
- Reiseversicherung für Deutschland — Incoming-Versicherung.
Erfahren Sie mehr, wählen Sie die Krankenversicherung für das „Chancenkarte“-Visum aus – folgen Sie dem Link.
Die weiteren Bedingungen hängen von zwei Faktoren ab:
1. Sie sind bereits eine diplomierte Fachkraft und Ihre Ausbildung ist in Deutschland anerkannt.
In diesem Fall werden keine zusätzlichen Anforderungen an Sie gestellt, um die Chancenkarte zu erhalten.
2. Wenn der Abschluss nicht anerkannt wird, müssen Sie zusätzliche 6 Punkte.
Punkteverteilung nach der Chancenkarte
Es gibt viele Möglichkeiten, mindestens zu erreichen 6 Punkte für die Chancenkarte. Wofür genau kann man Punkte sammeln:
- 4 Punkte für jede Bedingung
- Ihr Beruf ist international anerkannt.
- Sie haben die Erlaubnis, in reglementierten Berufen (z. B. Arzt, Ingenieur, Lehrer) zu arbeiten, müssen jedoch eine deutsche Lizenz erwerben.
- 3 Punkte
- Sie haben 5 Jahre Berufserfahrung (in den letzten 7 Jahren).
- Sie beherrschen Deutsch auf B2-Niveau.
- 2 Punkte
- Sie verfügen über 2 Jahre Berufserfahrung (in den letzten 5 Jahren).
- Sie sind unter 35 Jahre alt.
- Sie können Deutsch auf dem B1-Niveau.
- 1 Punkt
- Sie sind zwischen 35 und 40 Jahre alt.
- Sie haben sich zuvor in Deutschland aufgehalten (mindestens 6 Monate, jedoch nicht als Tourist).
- Sie beherrschen Englisch gut (Niveau C1).
- Sie sprechen Deutsch auf A2-Niveau.
- Sie haben einen Abschluss in einem Mangelberuf in Deutschland.
- Sie reichen den Antrag zusammen mit Ihrem Ehepartner ein, der ebenfalls die Voraussetzungen erfüllt.
Nach Erhalt der Chancenkarte
Während der Arbeitssuche Teilzeitbeschäftigung ist möglich sowie eine Probezeit. Die Chancenkarte wird in der Regel für einen Zeitraum von für ein Jahr. In Fällen, in denen die Arbeitssuche zu einer Beschäftigung führt, aber nicht alle Anforderungen an die Stelle für die Erteilung eines Visums zur Arbeitsaufnahme erfüllt sind, kann die Chancenkarte um die Dauer von bis zu zwei Jahre mit Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit.
Wie viel kostet die Einfahrt mit der Chancenkarte?
Der häufigste Fehler bei der Vorbereitung ist, nur die Konsulatsgebühr zu berücksichtigen. Der Großteil der Kosten fällt nicht an das Konsulat, sondern für den Nachweis, dass Sie über ausreichende Mittel verfügen, um sich während des gesamten Jahres der Arbeitssuche zu versorgen.
- Gesperrtes Konto – 13.092 €. Das sind 1.091 € für jeden der zwölf Monate. Das Geld bleibt Ihnen erhalten: Nach Ihrer Einreise wird das Konto freigeschaltet und zahlt Ihnen monatlich denselben Betrag aus. Wird das Visum für einen kürzeren Zeitraum ausgestellt, verringert sich der Betrag proportional – für die Mindestdauer von 91 Tagen sind das 3.309 €.
- Konsulargebühr: 75 €. Bei Nichtannahme keine Rückerstattung.
- Krankenversicherung für die gesamte Dauer des Visums. Ohne sie wird kein Visum ausgestellt, die Anforderungen an die Police besprechen wir unten.
- Übersetzungen und Beglaubigung von Dokumenten. Zeugnis, Arbeitsbuch, Bescheinigungen über die Berufserfahrung – beglaubigte Übersetzung, ggf. Apostille. Der Betrag hängt vom Land und der Anzahl der Dokumente ab.
- Anerkennung des Abschlusszeugnisses, Wenn Sie sich für die Teilanerkennung entscheiden. Der Antrag muss noch vor der Ausreise gestellt werden, die Bearbeitung dauert Monate.
Anstelle eines gesperrten Kontos reicht auch eine Verpflichtungserklärung einer Person in Deutschland aus. Wie man ein Konto eröffnet und wie viel das bei verschiedenen Anbietern kostet – hier im Überblick gesperrtes Konto.
Wobei Finber hier hilft
Wir sind Versicherungsmakler. Über das Visum entscheidet das Konsulat, die Anerkennung des Abschlusses läuft über die Landesbehörden — das ist nicht unser Bereich. Unser Teil dieser Anforderungsliste sind zwei Punkte, beide finanziell und beide im Voraus zu regeln.
- Versicherung für das Visum. Die Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer abdecken und die Anforderungen an die Versicherungssumme erfüllen, sonst werden die Unterlagen nicht angenommen. Wir wählen den Tarif nach Reisedauer und Alter aus: Reisekrankenversicherung für das Visum.
- Sperrkonto. Für die meisten Antragsteller ist das der Hauptweg, die finanziellen Mittel nachzuweisen — die Alternative zur Verpflichtungserklärung: wie man ein Sperrkonto eröffnet.
Beides wird vor der Antragstellung gebraucht, nicht danach. Versicherung und Konto werden zusammen mit den übrigen Unterlagen geprüft — und genau dort verliert man am häufigsten Zeit.
Welche Versicherung man für ein Visum braucht und warum eine Reiseversicherung nicht ausreicht
Die Krankenversicherung muss spätestens bei der Beantragung des Visums im Konsulat vorgelegt werden. Die Anforderungen an die Versicherungspolice sind konkret, und genau daran scheitern die meisten:
- Die Police ist gültig im gesamten Schengen-Raum, sondern nicht nur in Deutschland;
- die Mindestversicherungssumme — 30.000 € pro Person;
- Abdeckung für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums, und nicht auf die ersten Wochen.
Eine solche Police heißt Incoming-Versicherung. Eine gewöhnliche Reiseversicherung für 30 Tage reicht hier nicht aus: Es wird sowohl auf die Laufzeit als auch auf die Deckungssumme geachtet. Sobald Sie eine Arbeit gefunden haben, wird die Incoming-Versicherung gekündigt, und Sie wechseln zu die staatliche Krankenversicherung — da werden die Beiträge hälftig mit dem Arbeitgeber geteilt. Welche Police für das Visum geeignet ist und worauf bei den Bedingungen zu achten ist, wird im Beitrag analysiert Versicherungen für die Einreise nach Deutschland.
Die ersten 30 Tage in Deutschland: Was zu tun ist und in welcher Reihenfolge
Ein Jahr erscheint genau so lange als ein großer Zeitraum, bis sich herausstellt, dass die ersten Wochen für Papierkram draufgehen. Die Reihenfolge ist hierbei nicht Willkür: Jeder nächste Schritt erfordert ein Papier vom vorherigen.
- Anmeldung — Anmeldung. In den meisten Städten hat man dafür zwei Wochen ab dem Einzug Zeit. Ohne Anmeldung kann man kein normales Konto eröffnen und keine Steueridentifikationsnummer erhalten.
- Die Steuer-ID kommt per Post. Er wird nach der Registrierung automatisch vergeben, normalerweise in zwei bis drei Wochen. Der Arbeitgeber wird am ersten Tag nach der Nummer fragen – wie sie sich von der Steuernummer unterscheidet, erklären wir im Artikel über Steuernummern in Deutschland.
- Bankkonto. Wird benötigt für Gehalt, Miete und die Freigabe des Sperrkontos – wie man ein Girokonto auswählt.
- Anerkennung des Abschlusszeugnisses, wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Das bringt doch Bonuspunkte bei der Verlängerung — Wie läuft die Anerkennung der Qualifikation ab?.
- Jobsuche. Portale, Rückmeldungen und worauf im Vertrag zu achten ist — Arbeiten in Deutschland.
- Schufa. In den ersten Monaten haben Sie sie nicht, und das ist normal, aber Vermieter verlangen sie — Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die größte deutsche Auskunftei, die Daten zur Bonität (Kreditwürdigkeit) von Verbrauchern sammelt. Sie speichert Informationen wie Girokonten, Kreditkarten, Kredite, Mobilfunkverträge und ob diese bisher zuverlässig bedient wurden oder ob es Zahlungsverstöße (z. B. Mahnungen, offene Rechnungen) gab. Unternehmen nutzen den Schufa-Score, um das Risiko eines Zahlungsausfalls bei neuen Verträgen (z. B. Mietverträge, Kredite, Handyverträge) einzuschätzen. Wie man sie bekommt: Jede Person in Deutschland hat das Recht, einmal pro Jahr eine kostenlose Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO) zu erhalten. Diese enthält alle bei der Schufa gespeicherten Daten. So beantragt man sie: 1. Gehen Sie auf die offizielle Website der Schufa: meine-schufa.de. 2. Suchen Sie nach dem Bereich für die kostenlose Datenkopie (oft als „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“ oder „Kostenlose Datenübersicht“ bezeichnet – nicht zu verwechseln mit der kostenpflichtigen „Schufa-Auskunft“ bzw. „BonitätsAuskunft“ für Vermieter). 3. Füllen Sie das Online-Formular mit Ihren persönlichen Daten aus. 4. Laden Sie zur Identifikation eine Kopie Ihres Ausweises oder Reisepasses hoch. 5. Die Datenkopie wird Ihnen innerhalb weniger Tage per Post zugeschickt..
Wie geht es weiter: Von der Chancenkarte zur Arbeitserlaubnis
Die Chancenkarte ist kein Endpunkt, sondern ein Jahr Zeit, um einen Job zu finden und in einen regulären Aufenthaltstitel zu wechseln. Wohin genau gewechselt wird, hängt vom Gehalt und davon ab, ob das Diplom anerkannt ist.
- Blaue Karte EU — mit einem Hochschulabschluss und einem Gehalt über dem Schwellenwert. Der kürzeste Weg zum Daueraufenthaltsrecht ist Bedingungen für die Blaue Karte EU.
- Visum für Fachkräfte — wenn das Diplom anerkannt ist, das Gehalt aber unter der Schwelle für die Blaue Karte liegt — Visum für Deutschland zur Arbeitsaufnahme.
- Verlängerung der Chancenkarte auf bis zu zwei Jahre — wenn das Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung bereits vorliegt, aber noch nicht alle Voraussetzungen für das Visum zur Arbeitsaufnahme erfüllt sind. Die Verlängerung wird bereits in Deutschland beantragt und erfordert die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, greift das übliche deutsche System: Einkommensteuer, Sozialabgaben und die Krankenversicherung. Es ist sinnvoll, sich die Zahlen im Voraus anzusehen – vom Bruttogehalt bleibt Ihnen deutlich weniger übrig, als es in der Stellenanzeige mit Stellenangeboten den Anschein macht.
Häufige Fragen
Wird die deutsche Sprache benötigt?
Entweder ist Deutsch ab A1 oder Englisch ab B2 obligatorisch. Das heißt, eine Einreise ohne Deutsch ist möglich. Deutsch hat jedoch einen stärkeren Einfluss auf die Punktzahl: A2 gibt 1 Punkt, B1 gibt 2, B2 und höher geben 3, während Englisch C1 nur 1 hinzufügt.
Darf man mit der Chancenkarte arbeiten?
Ja, durchschnittlich bis zu 20 Stunden pro Woche. Zusätzlich ist eine probeweise Beschäftigung bei einem potenziellen Arbeitgeber von bis zu zwei Wochen gesondert erlaubt. Eine Vollzeitbeschäftigung ist mit diesem Visum nicht möglich: Sobald Sie eine feste Arbeitsstelle finden, müssen Sie in eine andere Art von Aufenthaltstitel wechseln.
Ist ein Sperrkonto obligatorisch?
Nein, das ist nur eine Möglichkeit. Auch eine Verpflichtungserklärung von einer Person in Deutschland ist geeignet, sowie ein Nebenjob mit denselben 20 Stunden, wenn er für die 1.091 € im Monat ausreicht. In der Praxis wird das Sperrkonto am häufigsten verlangt, weil es durch ein einziges Dokument geprüft wird.
Kann man die Familie mitbringen?
Formell ist ein Familiennachzug nach den allgemeinen Regeln möglich: Der Unterhalt für die gesamte Familie, ausreichende Sprachkenntnisse des Ehepartners und ausreichender Wohnraum müssen nachgewiesen werden. In der Praxis ist dies mit der Chancenkarte schwierig – man lebt selbst von einem Sperrkonto. Häufig reicht man die Anträge zu zweit ein, jeder für seine eigene Karte: Dafür erhalten beide einen Zusatzpunkt.
Was passiert, wenn man ein Jahr lang keinen Job findet?
Eine Verlängerung um zwei Jahre sieht das Gesetz nur bei Vorliegen eines Angebots für eine qualifizierte Beschäftigung vor. Ohne dieses läuft die Erlaubnis einfach aus. Einen automatischen «zweiten Anlauf» gibt es im Gesetz nicht, daher macht es in einer solchen Situation Sinn, nicht in ein Forum zu gehen, sondern zu einem Fachanwalt für Migrationsrecht – vieles hängt von den konkreten Umständen und der Behörde ab.
Chancenkarte oder direkt ein Arbeitsvisum – was ist besser?
Wenn der Arbeitgeber bereits gefunden ist und der Vertrag vorliegt, wird die Chancenkarte nicht benötigt: Beantragen Sie direkt ein Arbeitsvisum oder eine Blaue Karte EU. Die Chancenkarte macht Sinn, wenn man noch keinen Job hat und die Suche aus dem Ausland nur schlecht funktioniert – aus Deutschland heraus, mit der Möglichkeit, persönlich zu einem Vorstellungsgespräch zu erscheinen, ist das deutlich besser.
Über den Autor und die Quellen
Autor. Valerij Meleh, Finber. Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO, IHK Rhein-Neckar. Über 20 Jahre Praxis, rund 6.000 Kunden.
Quellen. Bedingungen und Punkte — § 20a und § 20b Aufenthaltsgesetz. Beträge, Gebühren und Versicherungsanforderungen – Merkblatt des Auswärtigen Amtes zur Chancenkarte, Stand April 2026. Analyse der Punkte und Aufenthaltsbestimmungen – Rundschreiben Bundesagentur für Arbeit 02/2026.
Relevanz. Der Betrag zum Nachweis der finanziellen Absicherung wird zusammen mit dem BAföG-Höchstsatz überprüft, in der Regel einmal jährlich. Die Angaben wurden im August 2026 überprüft.
Das Material dient zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung im Bereich des Migrationsrechts dar.
Die Chancenkarte bietet qualifizierten Fachkräften eine hervorragende Möglichkeit, schnell und legal zur Arbeitssuche nach Deutschland einzureisen. Dies ist ein innovativer Schritt, der auf den wachsenden Bedarf an Fachkräften in verschiedenen Wirtschaftszweigen reagiert. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und bereit für neue Herausforderungen sind, kann die Chancenkarte Ihr Schlüssel zu einer erfolgreichen Karriere in Deutschland sein. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, diese Neuerung zu nutzen, um Ihre beruflichen Ambitionen zu verwirklichen.
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Bitte fügen Sie hinzu, dass sich dieser Betrag von 1027 € auf einen Monat beläuft. Der Kandidat muss diesen Betrag mal 12 Monate nachweisen, was besonders für Personen aus Nicht-EU-Ländern nicht einfach ist. Es besteht auch die Möglichkeit einer Verpflichtungserklärung (einer Bürgschaft), die von jemandem abgegeben wird, der in Deutschland lebt, für einen solchen Kandidaten bürgen kann und mindestens 1400 € netto im Monat verdienen muss.