Paragraph 24 des deutschen Aufenthaltsgesetzes auferlegt Ausländern, die sich im Land aufhalten, eine Reihe von Beschränkungen. Er regelt die Bedingungen, unter denen ein legaler Aufenthalt möglich ist, und legt damit verbundene Einschränkungen fest. Eines der Hauptmerkmale dieses Paragraphen ist jedoch die Ungewissheit hinsichtlich seiner Dauer. Daher ist es wichtig zu wissen, zu welchen anderen, besser geeigneten Paragraphen man von § 24 aus wechseln kann, ohne das Land zu verlassen.
Was passiert mit dem Status nach § 24 im Jahr 2026?
Bevor man klärt, wohin man wechseln soll, muss man verstehen, was mit dem § 24 selbst passiert. Zwei Entscheidungen des letzten Jahres verändern das Bild.
Der vorübergehende Schutz wurde bis zum 4. März 2028 verlängert.
15. Juli 2026 Der EU-Rat hat den vorübergehenden Schutz für Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, verlängert bis 4. März 2028. Die bisherige Frist lief am 4. März 2027 ab.
Ein wichtiges Detail in dieser Lösung: Der vorübergehende Schutz wird gewährt nur denjenigen, die ihre Wehrpflicht in der Ukraine erfüllt haben. Die Bedingung betrifft neuen der Antragsteller – bei denjenigen, die den Status bereits erhalten haben, ändert sich nichts.
Der Rat hat gleichzeitig einen Kurs auf einen «schrittweisen und koordinierten Ausstieg» aus dem vorübergehenden Schutz festgelegt: Die Menschen werden auf langfristige Grundlagen umgestellt – Arbeit, Studium, Familie. Genau deshalb ist der Wechsel in einen anderen Paragraphen keine Frage des «Wollens oder Nichtwollens» mehr, sondern eine Frage der Zeit.
Leistungen: Bürgergeld oder Asylbewerberleistungen
Hier stolpert man leicht über veraltete Informationen, daher stand August 2026 Die Lage ist folgende:
- Gesetzesentwurf (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) noch nicht angenommen und ist im Parlament. Das Kabinett hat ihn im November 2025 gebilligt.
- Solange das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist, alle erhalten Leistungen nach SGB II, also Bürgergeld, unabhängig vom Einreisedatum.
- Wenn das Gesetz in Kraft tritt, wird die Änderung diejenigen betreffen, die zum ersten Mal eine Fiktionsbescheinigung oder den § 24 ab dem 1. April 2025 erhalten. Sie werden zum AsylbLG wechseln.
- Für diejenigen, die bereits Leistungen erhalten, ist eine Übergangszeit vorgesehen. bis zu drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes. Entscheidungen werden nicht rückwirkend aufgehoben und bereits gezahlte Leistungen nicht zurückgefordert.
Wer ist eingezogen bis zum 1. April 2025, die Änderungen betreffen überhaupt nicht.
Dies ist ein bewegliches Thema. Das Datum des Inkrafttretens des Gesetzes wurde bereits zweimal verschoben – gleichen Sie das vor Entscheidungen mit der Primärquelle ab oder fragen Sie beim Jobcenter nach.
Zu welchen Aufenthaltsparagrafen dürfen ukrainische Flüchtlinge wechseln?
Ein direktes Wechseln von Paragraph 24 zu anderen Paragraphen ohne Verlassen Deutschlands ist nicht für alle Aufenthaltstitel möglich. Wir haben eine bekannte Liste von Paragraphen zusammengestellt, auf die ein solcher Wechsel innerhalb des Landes möglich ist. Jeder Einzelfall wird jedoch von Ihrer Ausländerbehörde individuell geprüft – wenn Ihnen erfolgreiche (oder andere) Fälle von Wechseln zu anderen Paragraphen bekannt sind, teilen Sie Ihre Erfahrungen bitte in den Kommentaren.
Direkter Wechsel nach § 24
- § 16a – Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung
- § 16d – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- § 16f - Sprachkurse und Schulbesuch
- § 17 Abs. 1 – Suche eines Ausbildungsplatzes
- § 18a – Fachkräfte mit Berufsausbildung
- § 18b - Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
- § 19c – sonstige Beschäftigungszwecke
- § 20 – Arbeitsplatzsuche nach einem Aufenthalt in Deutschland
- § 21 - Selbstständigkeit / Freelance
- §§ 28-36 – Familiennachzug / zu Kindern / zu Eltern
Ein direkter Wechsel aus § 24 ist nicht möglich
Gemäß § 19f Abs. 2, Abs. 1 AufenthG Es besteht ein Verbot des direkten Übergangs von Paragraph 24 zu den unten genannten Aufenthaltstiteln.
Um die Genehmigungen nach diesen Paragraphen zu erhalten, muss die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 widerrufen und der Antrag aus dem Heimatland gestellt werden (Ausnahme Blaue Karte, nähere Details).
§ 16a – Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung
§ 16d – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
§ 16f - Sprachkurse und Schulbesuch
§ 17 Abs. 1 – Suche eines Ausbildungsplatzes
- 1. Ausländer noch keine 35 Jahre alt,
- 2. Finanziell bestätigt Versorgung,
- 3. Es besteht ein Recht auf Zugang zur beruflichen Bildung
- 4. dRestdeutsche Kenntnisse (in der Regel B1).
§ 18a, § 18b – Fachkräfte mit Berufsausbildung und Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung ist Folgendes erforderlich:
- 1. Konkretes Stellenangebot.
- 2. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
- 3. Vorhandensein der erforderlichen Lizenzen zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit.
- 4. Die ausländische Qualifikation wurde festgestellt und anerkannt.
- 5. In Fällen, in denen ein Aufenthaltstitel erstmals nach Erreichen des 45. Lebensjahres durch den Ausländer erteilt wird, entspricht die Höhe des Gehalts mindestens 55.770 Euro brutto im Jahr (für das Jahr 2026). Dies gilt nicht, wenn ein öffentliches, regionales Wirtschafts- oder Arbeitsmarktinteresse an der Beschäftigung des Ausländers besteht, insbesondere wenn die Gehaltsgrenze nur geringfügig unterschritten oder die Altersgrenze nur geringfügig überschritten wird.
§ 19c – sonstige Beschäftigungszwecke
§ 20 – Arbeitsplatzsuche nach einem Aufenthalt in Deutschland
§ 21 – Selbstständige Tätigkeit / Freiberuflichkeit / Gewerbe
Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn:
- 1. Es gibt ein wirtschaftliches Interesse oder einen regionalen Bedarf.
- Es wird erwartet, dass diese Tätigkeit einen positiven Einfluss auf die Wirtschaft haben wird.
- 3. Die Finanzierung der Umsetzung erfolgt aus Eigenkapital oder Krediten.
- Die Anforderungsprüfung basiert insbesondere auf der Tragfähigkeit der zugrunde liegenden Geschäftsidee, der unternehmerischen Erfahrung des Ausländers, der Höhe des investierten Kapitals, den Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation sowie dem Beitrag zu Innovation und Forschung.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Gründung eines Unternehmens:
- 1. Der Ausländer ist eine Fachkraft.
- 2. Es wird ein Lebenshaltungsstipendium von einer deutschen Wirtschaftsorganisation oder einer deutschen staatlichen Organisation gewährt, die öffentliche Mittel zur Vorbereitung einer Unternehmensgründung einsetzt.
Ausländern, die älter als 45 Jahre sind, kann eine Aufenthaltserlaubnis nur dann erteilt werden, wenn sie über eine ausreichende Altersversorgung verfügen.
§§ 28-36 – Familiennachzug / zu Kindern / zu Eltern
- Es liegen keine Daten zu einer Scheinehe, die durch Zwang geschlossen wurde oder dem Zweck dient, die Einreise eines Ausländers in das Gebiet Deutschlands zu ermöglichen, vor.
- Ausreichende finanzielle Mittel zum Unterhalt der Familie.
* § 18g - Blaue Karte EU
- IT-Fachkräfte
- Führungskräfte in produzierenden Unternehmen, im Bergbau, im Baugewerbe und in der Logistik.
- Führungskräfte im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie.
- Führungskräfte in der Kinderbetreuung und im Gesundheitswesen.
- Tierärzte.
- Zahnärzte.
- Apotheker.
- Krankenschwestern, Krankenpfleger, Fachkräfte für Geburtshilfe.
- Lehrkräfte und Dozenten im schulischen und außerschulischen Bereich.
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Was sich beim Wechsel des Paragrafen an den Versicherungen ändert
Ein Statuswechsel bedeutet nicht nur eine neue Karte. Er hat Folgen, die den meisten erst nach der Antragstellung auffallen.
- Die Krankenversicherung wechselt ihre Grundlage. Solange jemand mit § 24 Leistungen vom Jobcenter bezieht, zahlt die Behörde die Beiträge. Sobald eine Beschäftigung beginnt, wird die Versicherung zur gemeinsamen Sache von Ihnen und dem Arbeitgeber: Der Beitrag wird geteilt und vom Gehalt einbehalten. Bei Selbstständigkeit oder einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze wird die Auswahl größer — der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wird möglich, ist aber eine Entscheidung für Jahre.
- Der Vertrag mit der Kasse endet nicht von allein. Ein Paragrafenwechsel kündigt die Versicherung nicht und meldet sie auch nicht automatisch um. Ändert sich die Grundlage und die Kasse erfährt nichts davon, wachsen die Rückstände still vor sich hin. Wie die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert — wer zahlt, wie viel und wofür.
- Die Privathaftpflicht ist an den Status überhaupt nicht gebunden. Privathaftpflichtversicherung richtet sich nach dem Wohnsitz, nicht nach dem Aufenthaltstitel. Sie kostet ein paar Euro im Monat und bleibt Ihnen bei jedem Paragrafenwechsel erhalten.
Wohin als Nächstes schauen
Der Wechsel von § 24 scheitert fast immer an zwei Dinge: gesichertes Einkommen und ein anerkannter Abschluss. Wir schauen uns beide einzeln an:
- Anerkennung des Diploms in Deutschland — ohne ihn funktioniert § 16d und die Mehrheit der Arbeitsgrundlagen nicht.
- Blaue Karte EU — die einzige praktikable Grundlage, zu der man direkt wechseln kann. Die Einkommensgrenzen für 2026 finden sich ebenfalls dort.
- Arbeitsvisum — Arten von Fundamenten und Anforderungen an jedes einzelne.
- Aufenthaltstitel nach dem 45. Lebensjahr — eine eigene Einkommensgrenze, von der man oft zu spät erfährt.
- Chancenkarte — falls es noch keinen Arbeitgeber gibt.
- Deutsche Staatsbürgerschaft — Bedingungen und Konditionen nach der Reform.
- Studentenvisum — falls Sie vorhaben zu studieren.
Quellen: Rat der EU Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis März 2028 (Beschluss vom 15.07.2026); Bundesagentur für Arbeit — Fragen und Antworten zum Wechsel des Rechtskreises. Geprüft im August 2026.
Das Material dient zu Informationszwecken und ersetzt keine Beratung durch einen Fachanwalt für Migrationsrecht. Die Entscheidung über einen konkreten Einzelfall trifft die Ausländerbehörde.